< Hesekiel 48 >

1 "Dies sind der Stämme Namen: Am Nordende am Weg nach Chetlon hin bis da, wo man nach Chamat geht, und von Chasar Enan bis zu der Grenze vor Damaskus gegen Norden und bis Chamat, von Osten bis nach Westen: ein Erbteil: Dan.
Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
2 Und neben dem Gebiet von Dan von Osten bis nach Westen eines: Aser.
Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
3 Und neben dem Gebiet von Aser von Osten bis nach Westen eines: Naphtali.
von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
4 Und neben dem Gebiet von Naphtali von Osten bis nach Westen eins: Manasse.
neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
5 Und neben dem Gebiete von Manasse von Osten bis nach Westen eines: Ephraim.
neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
6 Und neben dem Gebiet von Ephraim von Osten bis nach Westen eines: Ruben.
neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
7 Und neben dem Gebiet von Ruben von Osten bis nach Westen eines: Juda.
neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
8 Und neben dem Gebiet von Juda von Osten bis nach Westen ist der geweihte Landstrich, den ihr abzusondern habt, an fünfundzwanzigtausend Ellen breit und lang, wie alle andern Teile vom Osten bis zum Westen, das Heiligtum in seiner Mitte.
Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
9 Und der geweihte Landstrich, den ihr für den Herrn absondern müßt, hat in der Länge fünfundzwanzigtausend Ellen, zehntausend in der Breite.
Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
10 Und der geweihte Landstrich sei den Priestern eigen, nach Norden fünfundzwanzigtausend Ellen lang, nach Westen hin zehntausend Ellen breit, nach Osten auch zehntausend breit, nach Süden fünfundzwanzigtausend lang! Und in der Mitte liegt das Heiligtum des Herrn.
Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
11 Geweiht ist es den Priestern, jenen Sadoksöhnen, die meinen Dienst getreu besorgt und die sich nicht verirrt wie einst die Söhne Israels und nicht wie die Leviten.
Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
12 Das Beste von dem Land soll ihnen als Hochheiliges eigen sein, an der Leviten Grenze.
Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
13 Was die Leviten anbetrifft, so ist, entsprechend dem Gebiet der Priester, das ihre fünfundzwanzigtausend lang, zehntausend breit, die ganze Länge fünfundzwanzigtausend und zehntausend seine Breite.
Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
14 Sie dürfen nichts davon verkaufen, nichts davon vertauschen. Das beste Stück des Landes darf nicht veräußert werden, weil es heilig ist dem Herrn.
Und von diesem [Gebiet] sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
15 Fünftausend Ellen aber, die noch in der Breite übrig, nebst den fünfundzwanzigtausend in der Länge, sind für die Stadt gemeines Land zum Wohnen sowie Weideplätze. Die Stadt sei in der Mitte!
Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
16 Und dies sind ihre Maßverhältnisse: Die Nordseite hat an viertausend und fünfhundert Ellen, die Südseite viertausend und fünfhundert, die Ostseite viertausend und fünfhundert, die Westseite viertausend und fünfhundert.
Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
17 Besitzen soll die Stadt ein Weideland nach Norden an zweihundertfünfzig Ellen, nach Süden zu zweihundertfünfzig, nach Osten auch zweihundertfünfzig, nach Westen ebenfalls zweihundertfünfzig!
Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
18 Und was noch in der Länge übrig ist, von dem geweihten Stück des Heiligtumes abgesehen, zehntausend Ellen gegen Osten, zehntausend gegen Westen, ganz abgesehen vom geweihten Stück des Heiligtums, davon soll der Ertrag zur Nahrung denen dienen, die ihren Dienst der Hauptstadt widmen!
Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
19 Und wer der Hauptstadt Dienste tut, für den soll man aus allen Stämmen Israels gut sorgen!
Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20 All das geweihte Land an fünfundzwanzigtausend Ellen, zu fünfundzwanzigtausend im Geviert, sollt ihr als heilig Stück zu dem Besitz der Stadt hin aussondern!
Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
21 Was dann noch übrigbleibt, gehört dem Fürsten, zu beiden Seiten des geweihten Stückes und des Eigentums der Stadt, vor jenen fünfundzwanzigtausend Ellen des geweihten Landes bis zu der Grenze gegen Osten und westwärts vor den fünfundzwanzigtausend bis zu der Grenze gegen Westen, entsprechend jenen Teilen. Das sei des Fürsten! Doch das geweihte Land des Heiligtums sowie des Hauses Heiligtum sei mitten drin!
Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
22 Was, abgesehn vom Eigentume der Leviten und der Stadt, inmitten dessen, was des Fürsten ist, in dem Gebiet von Benjamin und Juda liegt, das soll dem Fürsten eigen sein!
Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23 Was nun die andern Stämme anbetrifft, so liegt für Benjamin ein Teil vom Osten bis zum Westen.
Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
24 Und an der Grenze Benjamins für Simeon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
25 Und an der Grenze Simeons für Issakar ein Teil vom Osten bis zum Westen.
neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
26 Und an der Grenze Issakars für Zabulon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
27 Und an der Grenze Zabulons für Gad ein Teil vom Osten bis zum Westen.
neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
28 Und an der Grenze Gads nach Süden auf der Mittagsseite soll sich die Grenze hinziehn von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und zu dem Tale bis ans große Meer!
neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz den Stämmen Israels verlosen sollt, und das sind ihre Erbteile." Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
30 "Dies sind die Ausgänge der Stadt: viertausend und fünfhundert nach Maßen auf der Seite gegen Norden.
Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
31 Der Hauptstadt Tore heißen nach den Stämmen Israels. Drei Tore liegen gegen Norden: das Tor des Ruben eines, das Tor des Juda eines, das Tor des Levi eines.
(und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
32 Und gegen Osten viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Joseph eines, das Benjaminstor eines, das Tor des Dan auch eines.
Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
33 Und gegen Mittag viertausend und fünfhundert nach dem Maß, da liegen auch drei Tore: das Tor des Simeon eines, das Tor des Issakar eines, das Tor des Zabulon auch eines.
Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
34 Und gegen Westen viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Gad eines, das Tor des Aser eines, das Tor des Naphtali auch eines.
Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
35 Im Umkreis sind es achtzehntausend Ellen. Die Stadt heißt von dem Tage an: 'Der Herr ist dort.'"
Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: «Der HERR ist hier!»

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