< Hesekiel 46 >
1 So spricht der Herr, der Herr: "Das Tor des innern Hofes, das nach Osten geht, soll fest verschlossen bleiben durch sechs Werktage! Geöffnet wird's am Sabbat; am Neumondstage wird es auch geöffnet.
So spricht der Herr Jahwe: Das Thor des inneren Vorhofs, das nach Osten gewendet ist, soll die sechs Werktage hindurch verschlossen bleiben, aber am Sabbattage soll es geöffnet werden und am Neumondtage soll es geöffnet werden.
2 Der Fürst nimmt seinen Eingang durch die äußre Torhalle und bleibt hier an des Tores Pfosten stehen. Die Priester bringen dar sein Brand- und seine Friedensopfer. Er betet an des Tores Schwelle und geht hinaus. Das Tor sei bis zum Abend unverschlossen!
Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Thors von außen her eintreten und sich an die Pfoste des Thors stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten; er aber soll auf der Schwelle des Thors anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Thor soll bis zum Abend unverschlossen bleiben.
3 Das Volk des Landes aber betet vor dem Herrn am Eingang dieses Tores an Sabbaten und Neumonden.
Und das Volk des Landes soll am Eingange dieses Thors an den Sabbaten und den Neumonden vor Jahwe anbeten.
4 Das Brandopfer, das an dem Sabbat der Fürst dem Herrn darbringt, bestehe aus sechs fehlerlosen Lämmern, einem fehlerlosen Widder
Und das Brandopfer, das der Fürst Jahwe darzubringen hat, soll bestehen: am Sabbattage aus sechs fehllosen Lämmern und einem fehllosen Widder,
5 nebst einem Speiseopfer! Auf jeden Widder einen Scheffel und auf die Lämmer so viel, wie er geben will, und einen Krug voll Öl auf jeden Scheffel!
nebst einem Speisopfer von je einem Epha auf den Widder und einem Speisopfer von beliebigem Maße zu den Lämmern und einem Hin Öl auf jedes Epha.
6 Am Neumond sei's ein fehlerloser junger Stier sowie sechs fehlerlose Lämmer, dazu ein fehlerloser Widder!
Am Neumondtage aber sollen es ein fehlloser junger Stier und sechs Lämmer und ein Widder, sämtlich fehllos, sein.
7 Zum Speiseopfer stelle er dann einen Scheffel für den Stier und einen Scheffel für den Widder und für die Lämmer so viel, wie er geben will, und einen Krug voll Öl auf jeden Scheffel!
Und als Speisopfer soll er ein Epha zu dem Farren und ein Epha zu dem Widder herrichten und ein beliebiges Maß zu den Lämmern und ein Hin Öl auf jedes Epha.
8 Und geht der Fürst hinein, so nimmt er seinen Eingang durch die äußre Torhalle, und auf demselben Weg geht er hinaus.
Und wenn der Fürst eintritt, so soll er durch die Vorhalle des Thors eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.
9 Erscheint das Volk des Landes an Festen vor dem Herrn, alsdann geht, wer durchs Nordtor anzubeten kam, durchs Südtor wieder fort, und wer durchs Südtor kam, durchs Nordtor; man kehrt nicht durch das Tor zurück, durch das man kam; durchs gegenüberliegende geht man hinaus.
Und wenn sich das Volk des Landes an den Festzeiten vor Jahwe begiebt, dann soll derjenige, der durch das Nordthor eintritt, um anzubeten, durch das Südthor wieder hinausgehen, und derjenige, der durch das Südthor eintritt, soll durch das Nordthor hinausgehen; niemand soll durch das Thor zurückkehren, durch das er eingetreten ist, sondern durch das, welches ihm gegenüberliegt, soll er hinausgehen.
10 Der Fürst sei in des Volkes Mitte beim Ein- und Ausgehn!
Und der Fürst soll, wenn sie eintreten, mitten unter ihnen eintreten und, wenn sie hinausgehen, mit hinausgehen.
11 An Festen und an Feiertagen kommt zum Speiseopfer auf den Stier ein Scheffel sowie ein Scheffel auf den Widder und auf die Lämmer so viel, wie man geben will, und auf den Scheffel ein Krug Öl.
An den Festen und Feierzeiten aber soll das Speisopfer ein Epha auf den Farren und ein Epha auf den Widder betragen und ein beliebiges Maß für die Lämmer und je ein Hin Öl auf das Epha.
12 Und bringt der Fürst dem Herrn freiwillig, sei es ein Brand-, sei es ein Mahlopfer als freie Gabe für den Herrn, dann schließe man das Tor ihm auf, das gegen Osten schaut! Er bringe dar sein Brand- und seine Mahlopfer, wie er's am Sabbat für gewöhnlich tut! Geht er hinaus, so wird das Tor nach seinem Weggang zugeschlossen.
Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe herrichtet, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für Jahwe, dann soll man ihm das Thor öffnen, das nach Osten gewendet ist. Alsdann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten, wie er am Sabbattage zu thun pflegt, und soll dann wieder hinausgehen; und nachdem er hinausgegangen, soll man das Thor wieder zuschließen.
13 Ein noch nicht jährig, fehlerloses Lamm wirst du dem Herrn an jedem Tag als Brandopfer darbringen. Bring es an jedem Tag dem Herrn als Brandopfer, an jedem Morgen dar!
Tag für Tag aber soll er ein einjähriges, fehlloses Lamm als Brandopfer für Jahwe herrichten lassen, an jedem Morgen soll er es herrichten.
14 Als Speiseopfer bring jeden Morgen ihm den sechsten Teil des Scheffels, an Öl den dritten Teil des Kruges und träufle dieses auf das Mehl als Speiseopfer für den Herrn nach einer ewig dauernden Verordnung!
Und als Speisopfer soll er dazu an jedem Morgen ein Sechstel Epha und ein Drittel Hin Öl zur Besprengung des Feinmehls, als Speisopfer für Jahwe, als regelmäßige Satzung herrichten.
15 Das Lamm, das Speiseopfer und das Öl, die bringe man als regelmäßiges Brandopfer alle Morgen dar!"
Und so sollen sie das Lamm und das Speisopfer und das Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer herrichten.
16 So spricht der Herr, der Herr: "Wenn von dem zugeteilten Land ein Stück der Fürst an einen seiner Söhne schenkt, so hat dies seinen Söhnen zu verbleiben; es wird ihr Erbbesitz.
So spricht der Herr Jahwe: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Grundbesitz ein Geschenk macht, so soll dies seinen Söhnen gehören; es ist ihr erblicher Grundbesitz.
17 Wenn er von seinem Lande etwas einem seiner Diener schenkt, alsdann gehört es diesem bis zum Freiheitsjahr; hierauf fällt's wieder an den Fürsten. Sein Eigentum geht nur an seine Söhne über.
Wenn er aber von seinem Grundbesitz einem seiner Diener ein Geschenk macht, so soll es diesem nur bis zum Jahre der Freilassung gehören. Dann aber soll es wieder an den Fürsten zurückfallen; der Grundbesitz seiner Söhne jedoch soll diesen verbleiben.
18 Vom Eigentum des Volkes nehme nie der Fürst etwas hinweg, verdränge niemand aus dem Erbbesitz! Er gebe einzig seinen Söhnen aus seinem Grundbesitz ein Erbe! Denn keiner meines Volkes soll aus dem Erbbesitz vertrieben werden!"
Nicht aber darf der Fürst von dem Grundbesitze des Volks etwas wegnehmen, so daß er sie vergewaltigt; von seinem eigenen Grundbesitze mag er seine Söhne mit Erbgut ausstatten, daß keiner von meinem Volk aus seinem Erbbesitze verdrängt werde.
19 Er brachte mich zum Eingang an der Seitenwand des Tors zu den Gemächern in dem Heiligtum, die für die Priester waren und nach Norden lagen. Da war ein Raum an beiden Ecken gegen Westen.
Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Thores liegt, zu den für die Priester bestimmten, nach Norden gewendeten heiligen Zellen. Dort aber war ein Raum im äußersten Winkel nach Westen zu.
20 Er sprach zu mir: "Dies ist der Raum, in dem die Priester Fleisch der Schuld- und Sündopfer garkochen, wo sie das Speiseopfer backen, so daß man's durch den äußern Hof nicht tragen muß. Sonst wird das Volk dadurch geheiligt."
Und er sprach zu mir: Das ist der Raum, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen sollen und wo sie das Speisopfer backen sollen, um es nicht hinausbringen zu müssen in den äußeren Vorhof und so das Volk zu heiligen.
21 Er führte mich zum äußern Hof und ließ mich die vier Ecken in dem Hof betrachten, und sieh, in jeder Ecke in dem Hof war ein besondres Höfchen.
Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und brachte mich hindurch zu den vier Ecken des Vorhofs und fürwahr, in jeder Ecke des Vorhofs war wieder ein kleiner Vorhof.
22 In den vier Ecken dieses Hofes waren ganz verrauchte Vorhöfe, an vierzig Ellen lang und dreißig breit; von gleichem Maße waren die vier Ecken.
In den vier Ecken des Vorhofs waren wieder kleinere Vorhöfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; einerlei Maß hatten alle vier kleinen Vorhöfe.
23 Es hatten diese vier ein Mauerwerk ringsum, und Küchen waren unter diesen Mauern angelegt.
Und in ihnen lief ringsum eine Lage von Mauerwerk, rings um die vier, und unten an den Steinlagen waren ringsum Kochherde angebracht.
24 Er sprach zu mir: "Dies sind die Küchen, wo für das Volk des Hauses Diener das Schlachtopfer garkochen sollen."
Und er sprach zu mir: Dies ist die Behausung der Köche, woselbst die, die den äußeren Dienst am Tempel verrichten, die Schlachtopfer des Volks kochen sollen.