< Hesekiel 44 >

1 Er führte mich hierauf zurück zum äußern Tor des Heiligtums, das sich gen Osten wendet; es war verschlossen.
Und er brachte mich zurück des Weges zum äußeren Tor des Heiligtums, das nach Osten gewendet ist, und es war verschlossen.
2 Dann sprach zu mir der Herr: "Verschlossen bleibt dies Tor; es wird nicht aufgemacht, und niemand darf's betreten, ist doch der Herr, Gott Israels, durch dieses eingezogen. Darum soll es verschlossen bleiben.
Und Jehovah sprach zu mir: Dies Tor soll verschlossen sein, es werde nicht geöffnet, und kein Mann gehe durch dasselbe ein; sondern Jehovah, der Gott Israels, geht durch dasselbe ein, und es sei verschlossen.
3 Der Fürst allein, nur er, der Fürst, darf drin verweilen, um vor dem Herrn die Mahlzeit einzunehmen. Dann geh er durch die Vorhalle hinein! Doch muß er wieder auf dem selben Weg hinaus."
Doch der Fürst, da er Fürst ist, soll darin sitzen, um Brot zu essen vor Jehovah. Des Weges der Halle des Tores soll er eingehen und auf seinem Wege ausgehen.
4 Er führte mich hierauf zum Nordtor vor dem Hause hin. Und als ich hinsah, füllte schon die Herrlichkeit des Herrn das Haus des Herrn. Da fiel ich auf mein Antlitz nieder.
Und Er brachte mich herein des Weges des Tores gen Mitternacht auf die Vorderseite des Hauses, und ich sah und siehe, es erfüllte die Herrlichkeit Jehovahs das Haus Jehovahs, und ich fiel auf mein Angesicht.
5 Er sprach: "Hör, Menschensohn! Gib acht und sieh mit deinen Augen und hör mit deinen Ohren, was immer ich jetzt mit dir rede von allen Anordnungen fürs Haus des Herrn und allen seinen Dienstverordnungen! Und merk dir, was das Kommen in das Haus betrifft, und das Herausgehn aus dem Heiligtum!
Und Jehovah sprach zu mir: Menschensohn, nimm es dir zu Herzen, und siehe mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was Ich mit dir rede von allen Satzungen des Hauses Jehovahs und allen seinen Gesetzen, und nimm dir zu Herzen das Eingehen in das Haus mit all dem Ausgehen aus dem Heiligtum.
6 So sprich zu den Unfolgsamen, zum Hause Israel: So spricht der Herr, der Herr: 'Haus Israel, genug mit euren Greueln,
Und sprich zu den Widerspenstigen, zum Hause Israels: So spricht der Herr Jehovah: Zuviel für euch sind all eure Greuel, Haus Israels,
7 daß ihr den Fremden, Unbeschnittenen an Herz und Leib den Einlaß in mein Heiligtum gewährtet und mein Haus entweihtet! Ihr ließet meine Speise, Fett und Blut, darbringen. So brach man meinen Bund zu allen euren Greueln hin.
Darum, daß ihr Söhne des Auslandes, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches, hereinbrachtet, daß sie in Meinem Heiligtum sein sollten, Mein Haus zu entweihen, indem ihr Mein Brot, das Fett und das Blut darbrachtet, und Meinen Bund mit allen euren Greueln zunichte machtet.
8 Ihr tatet selber nicht den Dienst in meinem Heiligtum. Nein, ihr bestelltet andere, die dann für euch den Dienst in meinem Heiligtum getan.'
Und nicht selbst die Hut Meiner Heiligtümer hütet, und sie euch zu Hütern der Hut Meines Heiligtums setztet.
9 Deshalb spricht so der Herr, der Herr: 'Kein Fremder und kein Unbeschnittener an Herz und Leib darf je mein Heiligtum betreten, kein einziger der Fremdlinge, die bei den Söhnen Israels verweilen.
So spricht der Herr Jehovah: Kein Sohn des Auslandes, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches, soll kommen in Mein Heiligtum, von allen Söhnen des Auslandes, die inmitten der Söhne Israels sind.
10 Ja wahrlich, die Leviten, die sich von mir entfernten, als Israel, zum Götzendienste sich verirrend, mich verließ, sie haben auch für ihre Missetat zu büßen.
Noch die Leviten, die sich von Mir entfernten bei der Abirrung Israels, das von Mir abirrte ihren Götzen nach; und sie sollen tragen ihre Missetat.
11 Sie sollen zwar in meinem Heiligtum Dienst tun als Wachen an des Hauses Türen, und andre Dienste in dem Hause. Sie sollen Brand- und Schlachtopfer dem Volke schlachten und ihm bereit zu andern Diensten stehn.
Und sie sollen in Meinem Heiligtum Dienste tun, bestellt über die Tore des Hauses, und im Hause Dienste tun, sie sollen das Brandopfer und das Schlachtopfer schlachten für das Volk und vor ihnen stehen, um ihnen Dienst zu tun.
12 Weil sie vor ihren Götzen ihnen Dienst getan und so dem Hause Israel zur Sünde Anlaß wurden, deswegen schwöre ich auch ihnen mit erhobener Hand', ein Spruch des Herrn, des Herrn, 'sie sollen ihre Missetat jetzt büßen.
Weil sie ihnen Dienst taten vor ihren Götzen, und dem Hause Israels ein Anstoß zur Missetat wurden, darum habe Ich Meine Hand aufgehoben über sie, spricht der Herr Jehovah, daß sie ihre Missetat tragen sollen,
13 Sie dürfen sich nicht mir zu Priesterdiensten nahen, noch irgendeinem meiner Heiligtümer und nicht dem Allerheiligsten. Sie müssen vielmehr ihre Schande büßen und ihre Greuel, die sie ausgeübt.
Und sie dürfen nicht zu Mir hinzutreten, um Mir Priesterdienst zu tun, noch herzutreten zu irgendeinem Meiner Heiligtümer, zu dem Heiligen des Heiligen, daß ihre Schande sie tragen und ihre Greuel, die sie taten.
14 Und ich bestimme sie zur Wache in dem Haus, zu aller Arbeit und zu allem, was darin zu tun.
Und Ich gebe sie, die Hut des Hauses zu hüten für allen Dienst desselben, und was darinnen ist zu tun.
15 Die Priester, die Leviten, Sadoksöhne, die Dienst an meinem Heiligtum getan, als sich die Söhne Israels von mir verirrten, sie sollen Zutritt zu mir haben und bei mir Dienst tun. Sie dürfen vor mich treten, Fett und Blut mir darzubringen.' Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
Und die Priester, die Leviten, Zadoks Söhne, welche die Hut Meines Heiligtums hüteten, indes die Söhne Israels von Mir abirrten, sie sollen Mir nahen, Mir Dienst zu tun, und sollen vor Mir stehen, Mir Fett und Blut darzubringen, spricht der Herr Jehovah.
16 'Sie dürfen in mein Heiligtum eintreten und meinem Tische sich, mir dienend, nahen und meines Dienstes warten.
Sie sollen in Mein Heiligtum eingehen, und sie nahen Meinem Tisch, um Mir Dienst zu tun, und hüten Meine Hut.
17 Und kommen sie dann in des innern Hofes Tore, haben sie sich linnene Gewänder anzulegen. Sie dürfen nichts von Wolle bei der Dienstverrichtung tragen im Haus und in des innern Hofes Toren.
Und soll geschehen, wenn sie zu den Toren des inneren Vorhofes eingehen, sollen sie leinene Kleider anziehen, und keine Wolle soll auf sie kommen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs und im Hause Dienst tun.
18 Von Leinwand soll die Kopfbedeckung sein, von Leinwand auch die Beinkleider um ihre Lenden, aber nicht zu fest gebunden.
Leinene Kopfbünde sollen auf ihrem Haupte sein, und leinene Beinkleider sollen an ihren Lenden sein, sie sollen sich nicht im Schweiße gürten.
19 Und gehn sie in den äußern Hof zum Volk hinaus, so haben sie die Kleider abzulegen, worin sie Dienst getan, und in die heiligen Gemächer zu verbringen und andre anzulegen, damit sie nicht dem Volk begegnen in ihren Dienstkleidern.
Und wenn sie in den äußeren Hof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volk, sollen sie ausziehen ihre Kleider, in denen sie Dienst getan, und sie in den Zellen der Heiligkeit niederlegen und andere Kleider anziehen, auf daß sie nicht das Volk durch ihre Kleider heiligen.
20 Ihr Haupthaar sollen sie nicht kahl abscheren, auch nicht in langen Locken fliegen lassen, nein, nur gestutzt ihr Haupthaar tragen.
Und sie sollen ihr Haupt nicht bescheren, aber das Haar auch nicht frei wachsen lassen, verschneiden sollen sie ihre Häupter.
21 Ein Priester soll nicht vorher Wein genießen, wenn er den inneren Hof betritt.
Und Wein soll kein Priester trinken, wenn in den inneren Vorhof sie eingehen.
22 Sie dürfen keine Witwe noch Verstoßene heiraten, nur Jungfraun aus dem Stamm des Hauses Israel und nachgelassene Priesterwitwen.
Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Weibern nehmen, sondern Jungfrauen aus dem Samen des Hauses Israel; aber eine Witwe, die eines Priesters Witwe ist, mögen sie nehmen.
23 Sie sollen auch mein Volk belehren, was für ein Unterschied ist zwischen Heilig und Gemein und zwischen Rein und Unrein!
Und sollen unterweisen Mein Volk in dem Unterschied zwischen dem Heiligen und dem Gemeinen, und den zwischen Unreinem und Reinem ihnen zu wissen tun.
24 Bei einem Streitfall sollen sie die Richter sein, nach meinem Rechte ihn entscheiden, und meine Weisungen sowie Gesetze sollen sie befolgen insgesamt für meine Feste und auch meine Sabbattage heiligen!
Und im Rechtsstreite sollen sie stehen, zu richten nach Meinen Rechten; sie sollen ihn richten. Und Meine Gesetze und Meine Satzungen sollen sie halten bei allen Meinen Festzeiten, und heiligen Meine Sabbathe.
25 Zu keinem toten Menschen darf er gehn, damit er nicht unrein werde. Nur bei dem Vater und der Mutter und dem Sohne und der Tochter, dem Bruder und der Schwester, die nicht eines Mannes ist, da dürfen sie sich unrein machen.
Und zu einem toten Menschen sollen sie nicht hineinkommen und sich verunreinigen; nur bei Vater und bei Mutter und bei Sohn und bei Tochter, bei Bruder und bei Schwestern, die keinen Mann gehabt haben, mögen sie sich verunreinigen.
26 Und ist er wieder rein geworden, dann zählt man ihm noch sieben Tage ab.
Und nach seiner Reinigung sollen sie ihm sieben Tage zählen.
27 Und kommt er dann ins Heiligtum und in den innern Hof, um seinen Dienst im Heiligtum zu tun, so bringe er sein Sündopfer jetzt dar!' Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
Und an dem Tage, da er zum Heiligtum, zum inneren Vorhof hereinkommt, um Dienst zu tun im Heiligtum, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht der Herr Jehovah.
28 'Auch müssen sie ein Eigentum besitzen; dieses will ich ihnen sein. Ihr braucht daher kein Eigentum in Israel noch ihnen einzuräumen; ich selber will es ihnen sein.
Und ihr Erbe, das sie haben sollen: Ich bin ihr Erbe. Und ihr sollt ihnen kein Eigentum geben in Israel: Ich bin ihr Eigentum.
29 Von Speise-, Sünd- und Sühneopfern sollen sie sich nähren, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen eigen sein.
Das Speiseopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen, und alles Verbannte in Israel soll ihnen sein.
30 Der erste Abhub aller Erstlinge von jeder Art und jegliches Geschenk von allen euren Hebeopfern gehören nur den Priestern. Den ersten Abhub eures Teiges sollet ihr den Priestern geben, um so den Segen über euer Haus zu bringen.
Und die Erstlinge von allen Erstgeburten, von allem, und alles Hebeopfer von allem, von euren Hebeopfern sollen die Priester haben, und die Erstlinge eures Teiges gebt dem Priester, auf daß Segen ruhe auf deinem Haus.
31 Doch nichts Gefallenes und nichts Zerrissenes, sei's von den Vögeln, sei's vom Wild, ist Priestern zum Genuß gestattet.'"
Alles Gefallene und Zerfleischte vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester nicht essen.

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