< Hesekiel 44 >
1 Er führte mich hierauf zurück zum äußern Tor des Heiligtums, das sich gen Osten wendet; es war verschlossen.
Sodann führte er mich zurück in der Richtung auf das äußere Thor des Heiligtums, das sich nach Osten wendet; das war verschlossen.
2 Dann sprach zu mir der Herr: "Verschlossen bleibt dies Tor; es wird nicht aufgemacht, und niemand darf's betreten, ist doch der Herr, Gott Israels, durch dieses eingezogen. Darum soll es verschlossen bleiben.
Und Jahwe sprach zu mir: Dieses Thor soll verschlossen bleiben und nicht geöffnet werden. Niemand darf durch dasselbe eintreten; denn Jahwe, der Gott Israels, ist durch dasselbe eingetreten, darum soll es verschlossen bleiben.
3 Der Fürst allein, nur er, der Fürst, darf drin verweilen, um vor dem Herrn die Mahlzeit einzunehmen. Dann geh er durch die Vorhalle hinein! Doch muß er wieder auf dem selben Weg hinaus."
Der Fürst - er soll sich darin niederlassen, um vor Jahwe das Opfermahl zu verzehren. Durch die Vorhalle des Thors soll er eintreten und auf demselben Wege soll er es verlassen.
4 Er führte mich hierauf zum Nordtor vor dem Hause hin. Und als ich hinsah, füllte schon die Herrlichkeit des Herrn das Haus des Herrn. Da fiel ich auf mein Antlitz nieder.
Sodann brachte er mich in der Richtung auf das Nordthor vor die Vorderseite des Tempels; da gewahrte ich, wie die Herrlichkeit Jahwes den Tempel Jahwes erfüllte, und ich fiel auf mein Angesicht.
5 Er sprach: "Hör, Menschensohn! Gib acht und sieh mit deinen Augen und hör mit deinen Ohren, was immer ich jetzt mit dir rede von allen Anordnungen fürs Haus des Herrn und allen seinen Dienstverordnungen! Und merk dir, was das Kommen in das Haus betrifft, und das Herausgehn aus dem Heiligtum!
Jahwe aber sprach zu mir: Menschensohn, gieb acht und siehe mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich jetzt mit dir reden werde in Bezug auf alle Satzungen in betreff des Tempels Jahwes und aller für ihn geltenden Ordnungen; richte deine Aufmerksamkeit auf das Eintreten in den Tempel sowie auf alle Ausgänge des Heiligtums.
6 So sprich zu den Unfolgsamen, zum Hause Israel: So spricht der Herr, der Herr: 'Haus Israel, genug mit euren Greueln,
Und sprich zur Widerspenstigkeit, zum Hause Israel: So spricht der Herr Jahwe: Ihr habt es nun lange genug getrieben mit allen euren Greueln, Haus Israel,
7 daß ihr den Fremden, Unbeschnittenen an Herz und Leib den Einlaß in mein Heiligtum gewährtet und mein Haus entweihtet! Ihr ließet meine Speise, Fett und Blut, darbringen. So brach man meinen Bund zu allen euren Greueln hin.
indem ihr Fremdlinge, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes, hineinbrachtet, daß sie in meinem Heiligtume waren, um meinen Tempel zu entweihen, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und so meinen Bund bracht zu allen euren übrigen Greueln.
8 Ihr tatet selber nicht den Dienst in meinem Heiligtum. Nein, ihr bestelltet andere, die dann für euch den Dienst in meinem Heiligtum getan.'
Der Besorgung meiner Heiligtümer habt ihr nicht gewartet, sondern bestelltet sie für euch zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtume.
9 Deshalb spricht so der Herr, der Herr: 'Kein Fremder und kein Unbeschnittener an Herz und Leib darf je mein Heiligtum betreten, kein einziger der Fremdlinge, die bei den Söhnen Israels verweilen.
So spricht der Herr Jahwe: Kein Fremdling, der doch unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes ist, darf in mein Heiligtum eintreten, - keiner der Fremdlinge, die unter den Israeliten weilen.
10 Ja wahrlich, die Leviten, die sich von mir entfernten, als Israel, zum Götzendienste sich verirrend, mich verließ, sie haben auch für ihre Missetat zu büßen.
Vielmehr die Leviten, die sich von mir entfernten, als Israel irre ging, indem sie fern von mir ihren Götzen nachirrten, die sollen ihre Verschuldung tragen.
11 Sie sollen zwar in meinem Heiligtum Dienst tun als Wachen an des Hauses Türen, und andre Dienste in dem Hause. Sie sollen Brand- und Schlachtopfer dem Volke schlachten und ihm bereit zu andern Diensten stehn.
Sie sollen in meinem Heiligtume Dienst thun, als Wachen an den Thoren des Tempels und als Bedienstete des Tempels; sie sollen die Brandopfer und Schlachtopfer für das Volk schlachten und sollen ihnen zur Verfügung stehen, um sie zu bedienen.
12 Weil sie vor ihren Götzen ihnen Dienst getan und so dem Hause Israel zur Sünde Anlaß wurden, deswegen schwöre ich auch ihnen mit erhobener Hand', ein Spruch des Herrn, des Herrn, 'sie sollen ihre Missetat jetzt büßen.
Weil sie sie dereinst vor ihren Götzen bedienten und so dem Hause Israel beständig ein Anlaß zur Verschuldung wurden, deshalb habe ich meine Hand wider sie erhoben, ist der Spruch des Herrn Jahwe, und sie sollen ihre Verschuldung tragen.
13 Sie dürfen sich nicht mir zu Priesterdiensten nahen, noch irgendeinem meiner Heiligtümer und nicht dem Allerheiligsten. Sie müssen vielmehr ihre Schande büßen und ihre Greuel, die sie ausgeübt.
Sie dürfen mir nicht nahen, um mir Priesterdienste zu thun und sich allen meinen Heiligtümern, den hochheiligen, zu nahen, sondern sie sollen ihre Schmach tragen und ihre Strafe für ihre Greuel, die sie verübt haben.
14 Und ich bestimme sie zur Wache in dem Haus, zu aller Arbeit und zu allem, was darin zu tun.
Ich will sie dazu bestellen, daß sie den Dienst am Tempel besorgen - seine gesamte Bedienung und alle, was es an ihm zu thun giebt.
15 Die Priester, die Leviten, Sadoksöhne, die Dienst an meinem Heiligtum getan, als sich die Söhne Israels von mir verirrten, sie sollen Zutritt zu mir haben und bei mir Dienst tun. Sie dürfen vor mich treten, Fett und Blut mir darzubringen.' Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
Aber die levitischen Priester - die Zadokssöhne -, die des Dienstes an meinem Heiligtume warteten, als die Israeliten von mir abirrten, die sollen mir nahen, mich selbst zu bedienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut darzubringen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
16 'Sie dürfen in mein Heiligtum eintreten und meinem Tische sich, mir dienend, nahen und meines Dienstes warten.
Sie sollen in mein Heiligtum eintreten und sie sollen meinem Tische nahen, mich selbst zu bedienen, und sollen meines Dienstes warten.
17 Und kommen sie dann in des innern Hofes Tore, haben sie sich linnene Gewänder anzulegen. Sie dürfen nichts von Wolle bei der Dienstverrichtung tragen im Haus und in des innern Hofes Toren.
Und wenn sie in die Thore des inneren Vorhofs eintreten, sollen sie linnenen Gewänder anlegen; Wolle darf nicht an sie kommen, wenn sie in den Thoren des inneren Vorhofs und weiter drinnen den Dienst verrichten.
18 Von Leinwand soll die Kopfbedeckung sein, von Leinwand auch die Beinkleider um ihre Lenden, aber nicht zu fest gebunden.
Linnene Kopfbunde sollen auf ihrem Haupte und linnene Beinkleider an ihren Schenkeln sein; nicht sollen sie sich mit Schweiß gürten.
19 Und gehn sie in den äußern Hof zum Volk hinaus, so haben sie die Kleider abzulegen, worin sie Dienst getan, und in die heiligen Gemächer zu verbringen und andre anzulegen, damit sie nicht dem Volk begegnen in ihren Dienstkleidern.
Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen zum Volke, sollen sie ihre Gewänder ausziehen, in denen sie den Dienst verrichteten, und sie in den Zellen des Heiligtums niederlegen und sollen andere Gewänder anlegen, damit sie nicht das Volk durch ihre Gewänder heiligen.
20 Ihr Haupthaar sollen sie nicht kahl abscheren, auch nicht in langen Locken fliegen lassen, nein, nur gestutzt ihr Haupthaar tragen.
Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei herabhängen lassen, sondern ihr Haupthaar verstutzt tragen.
21 Ein Priester soll nicht vorher Wein genießen, wenn er den inneren Hof betritt.
Und Wein soll kein Priester trinken, wenn sie den inneren Vorhof betreten.
22 Sie dürfen keine Witwe noch Verstoßene heiraten, nur Jungfraun aus dem Stamm des Hauses Israel und nachgelassene Priesterwitwen.
Sie dürfen sich keine Witwe oder Verstoßene zum Weibe nehmen, sondern nur Jungfaruen vom Samen des Hauses Israel; eine solche Witwe jedoch, die von einem Priester als Witwe hinterlassen ward, dürfen sie heiraten.
23 Sie sollen auch mein Volk belehren, was für ein Unterschied ist zwischen Heilig und Gemein und zwischen Rein und Unrein!
Und mein Volk sollen sie den Unterschied von heilig und gemein lehren und sie über den Unterschied von unrein und rein unterweisen.
24 Bei einem Streitfall sollen sie die Richter sein, nach meinem Rechte ihn entscheiden, und meine Weisungen sowie Gesetze sollen sie befolgen insgesamt für meine Feste und auch meine Sabbattage heiligen!
Und über Streitfälle sollen sie zu Gericht sitzen; nach meinen Rechten sollen sie sie richten und meine Weisungen und Satzungen sollen sie an allen meinen Festtagen beobachten und meine Sabbate heilig halten.
25 Zu keinem toten Menschen darf er gehn, damit er nicht unrein werde. Nur bei dem Vater und der Mutter und dem Sohne und der Tochter, dem Bruder und der Schwester, die nicht eines Mannes ist, da dürfen sie sich unrein machen.
Zu einem Leichnam dürfen sie nicht herantreten, daß sie unrein würden; nur an der Leiche von Vater oder Mutter oder Sohn oder Tochter oder Bruder oder einer Schwester, die noch keinem Mann angehört hat, dürfen sie sich verunreinigen.
26 Und ist er wieder rein geworden, dann zählt man ihm noch sieben Tage ab.
Und wenn er wieder rein geworden, soll man weitere sieben Tage für ihn zählen.
27 Und kommt er dann ins Heiligtum und in den innern Hof, um seinen Dienst im Heiligtum zu tun, so bringe er sein Sündopfer jetzt dar!' Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
Und an dem Tag, an dem er das Heilige, den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtume Dienst zu thun, soll er sein Sündopfer darbringen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
28 'Auch müssen sie ein Eigentum besitzen; dieses will ich ihnen sein. Ihr braucht daher kein Eigentum in Israel noch ihnen einzuräumen; ich selber will es ihnen sein.
Erbbesitz sollen sie nicht haben - ich bin ihr Erbbesitz! - noch sollt ihr ihnen Eigentum in Israel geben: ich bin ihr Eigentum!
29 Von Speise-, Sünd- und Sühneopfern sollen sie sich nähren, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen eigen sein.
Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, das sollen sie verzehren, und alles, was in Israel dem Banne verfallen ist, soll ihnen gehören.
30 Der erste Abhub aller Erstlinge von jeder Art und jegliches Geschenk von allen euren Hebeopfern gehören nur den Priestern. Den ersten Abhub eures Teiges sollet ihr den Priestern geben, um so den Segen über euer Haus zu bringen.
Und das Beste von allen Erstlingen irgendwelcher Art und alle Hebeopfer irgendwelcher Art von allen euren Hebeopfergaben sollen den Priestern zufallen. Auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, um Segen auf dein Haus herabzuziehen.
31 Doch nichts Gefallenes und nichts Zerrissenes, sei's von den Vögeln, sei's vom Wild, ist Priestern zum Genuß gestattet.'"
Keinerlei Aas und nichts, was zerrissen ward, seien es Vögel oder Vieh dürfen die Priester essen.