1Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und dann es schlachtet oder es verkauft, dann gebe er für das Rind fünf und für das Schaf vier andere!
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2Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und dann totgeschlagen, so entsteht seinetwegen keine Blutschuld.
3Hat dabei aber schon die Sonne geschienen, dann ist seinethalben Blutschuld. Ersatz muß der Dieb leisten. Hat er nichts, dann werde er für seinen Diebstahl verkauft.
4Wird bei ihm das Gestohlene, Rind, Esel oder Schaf noch lebend gefunden, dann leiste er nur doppelte Buße!
5Läßt jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden und läßt er das Vieh laufen, daß es ein anderes Feld abweidet, dann gebe er zum Ersatz das Beste von seinem Feld und Weinberg!
6Wenn Feuer auskommt und Gestrüpp ergreift und ein Getreidehaufen wird dabei verbrannt oder das Korn auf dem Halm oder das Feld, dann ersetze, wer den Brand entzündet hat!
7Wenn jemand seinem Genossen Geld gibt oder Geräte zum Aufheben und dies ist aus dem Hause des Mannes gestohlen worden, dann ersetze der Dieb doppelt, falls er entdeckt wird!
8Wird aber der Dieb nicht entdeckt, dann trete der Hausherr vor die Gottheit, wenn er sich nicht an des anderen Habe vergriffen hat!
9Bei Unterschlagung eines Rindes, eines Esels, eines Schafes, eines Mantels, bei allem, was abhanden gekommen und wovon man sagt: 'Das ist es', komme vor die Gottheit der beiden Sache! Wen Gott schuldig spricht, der ersetze dem anderen doppelt!
10Wenn jemand einem anderen Esel oder Rinder oder Schafe oder sonst ein Tier zu hüten gibt und es stirbt oder wird verstümmelt oder verschleppt und keiner sieht es,
11dann entscheidet zwischen beiden der Schwur beim Herrn, er habe nicht seine Hand an des anderen Habe gelegt. Das nehme der Besitzer an, und jener hat nichts zu ersetzen!
12Ward es aber in seinem Beisein gestohlen, dann ersetze er dem Eigentümer!
13Und wenn es zerrissen ward und er kann des zerrissenen Tieres Fell vorlegen, dann ersetze er nichts!
14Wenn aber jemand eins vom anderen entlehnt und es wird verstümmelt oder stirbt, dann ersetze er, wenn sein Besitzer nicht zugegen war!
15War aber der Besitzer da, dann ersetze er nichts! War es gemietet, bekommt er dafür den Mietpreis.
16Betört jemand eine noch nicht verlobte Jungfrau und wohnt er ihr bei, dann mache er sie durch Morgengabe zum Weib!
17Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so zahle er nach der Brautgabe der Jungfrauen!
23Drückst du sie, dann schreit sie zu mir, und ich höre ihr Schreien.
24Aufflammt mein Zorn, und mit dem Schwerte töt ich euch, und eure Weiber werden Witwen, und Waisen eure Kinder.
25Leihst du Geld meinem Volk, dem Armen bei dir, sei ihm nie wie ein Wucherer! Zins sollt ihr ihm nicht auferlegen!
26Pfändest du des Genossen Mantel, gib ihn zurück bis zum Sonnenuntergang!
27Denn er ist seine einzige Hülle, für seine Haut sein Kleid. Worin soll er sich schlafen legen? Schreit er zu mir, dann höre ich darauf. Denn ich bin mitleidsvoll.
28Du sollst Gott nicht lästern. Du sollst keinem Fürsten deines Volkes fluchen!
29Hinterziehen sollst du nicht deine Fülle noch dein Tröpflein! Gib mir deiner Söhne Erstgeborenen!
30So sollst du auch mit deinem Rinde und deinem Schafe tun! Bei seiner Mutter bleibe es sieben Tage! Am achten magst du es mir bringen.
31Heilige Männer sollt ihr mir sein! Zerrissenes Wildfleisch sollt ihr nicht essen! Den Hunden sollt ihr es vorwerfen!