< 5 Mose 25 >

1 "Ist Streit zwischen Männern, und treten sie vor Gericht, dann richte man sie! Den Unschuldigen spreche man frei und verurteile den Schuldigen!
»Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,
2 Verdient der Schuldige Schläge, dann lasse ihn der Richter hinlegen und ihm vor ihm Schläge geben seines Frevels wegen zur Genüge an Zahl.
so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen nach Maßgabe seiner Verschuldung geben.
3 Vierzig Hiebe lasse er ihm geben, aber nicht mehr, damit dein Bruder nicht vor deinen Augen zerfleischt würde, versetzte man ihm noch mehr Hiebe.
Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. –
4 Du sollst einem Rinde beim Dreschen keinen Maulkorb anlegen!
Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden.«
5 Leben Brüder beisammen und stirbt einer von ihnen, ohne daß er einen Sohn gehabt, so soll die Frau des Verstorbenen nicht nach auswärts eines fremden Mannes werden! Ihr Schwager soll zu ihr eingehen! Er nehme sie sich zum Weibe und leiste ihr die Schwagerpflicht!
»Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;
6 Der Erstgeborene, den sie gebiert, komme auf den Namen seines verstorbenen Bruders, daß nicht sein Name in Israel erlösche!
der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.
7 Hat aber der Mann keine Lust, seine Schwägerin zu heiraten so gehe seine Schwägerin an das Tor zu den Ältesten und spreche: 'Mein Schwager weigert sich, seines Bruders Namen in Israel zu erhalten! Er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.'
Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!‹
8 Da sollen ihn die Ältesten seiner Stadt vorladen und ihm zureden! Bleibt er aber dabei und sagt: 'Ich habe keine Lust, sie zu nehmen',
Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: ›Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!‹,
9 so trete seine Schwägerin in Gegenwart der Ältesten zu ihm, ziehe ihm den Schuh vom Fuße, speie ihm ins Angesicht, hebe an und sage: 'Also ergehe es jedermann, der seines Bruders Haus nicht aufbauen will!'
so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: ›So soll es dem Mann ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‹
10 Und sein Name heiße in Israel: 'Elender Barfüßer'!
Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ›Barfüßerfamilie‹ heißen.«
11 Raufen zwei Brüder miteinander, und eilt das Weib des einen herbei, ihren Mann zu befreien aus der Hand dessen, der ihn schlägt, und packt sie ihn mit der Hand an den Schamteilen,
»Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen faßt,
12 dann haue ihr schonungslos die Hand ab!
so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! –
13 In deiner Tasche sollst du nicht zweierlei Gewichtssteine tragen, einen größeren und einen kleineren!
Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine, einen größeren und einen kleineren, haben;
14 In deinem Hause sollst du nicht zweierlei Scheffel haben, einen größeren und einen kleineren!
du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße, ein größeres und ein kleineres, haben:
15 Nur volles und richtiges Gewicht sollst du haben, vollen und richtigen Scheffel, auf daß du lange lebst in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gibt!
volle und richtige Gewichte und volle und richtige Maße sollst du haben, damit du lange in dem Lande lebst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird;
16 Denn ein Greuel für den Herrn, deinen Gott, ist jeder, der solches tut und solche Unredlichkeit verübt.
denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unredlichkeit übt.«
17 Bedenke, was dir die Amalekiter unterwegs getan, auf deinem Zuge aus Ägypten,
»Denke daran, was die Amalekiter dir unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten angetan haben:
18 wie sie dich unterwegs überfallen und all deine ermatteten Nachzügler von dir abschnitten, als du erschöpft und müde geworden, und wie sie Gott nicht gefürchtet haben!
daß sie dich, während du müde und matt warst, auf der Wanderung ohne Furcht vor Gott überfallen und alle die niedergehauen haben, welche bei dir vor Ermattung zurückgeblieben waren.
19 Darum sollst du in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, des Amalekiters Namen unter dem Himmel auslöschen, wenn dir der Herr, dein Gott, vor all deinen Feinden ringsum Ruhe schafft! Du sollst es nicht vergessen!"
Wenn dir also der HERR, dein Gott, Ruhe vor allen deinen Feinden ringsum geschafft hat in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbgut zu seiner Besetzung geben wird, so sollst du das Andenken an die Amalekiter unter dem ganzen Himmel austilgen: vergiß es nicht!«

< 5 Mose 25 >