< 5 Mose 25 >
1 "Ist Streit zwischen Männern, und treten sie vor Gericht, dann richte man sie! Den Unschuldigen spreche man frei und verurteile den Schuldigen!
Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
2 Verdient der Schuldige Schläge, dann lasse ihn der Richter hinlegen und ihm vor ihm Schläge geben seines Frevels wegen zur Genüge an Zahl.
Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.
3 Vierzig Hiebe lasse er ihm geben, aber nicht mehr, damit dein Bruder nicht vor deinen Augen zerfleischt würde, versetzte man ihm noch mehr Hiebe.
Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
4 Du sollst einem Rinde beim Dreschen keinen Maulkorb anlegen!
Du sollst dem Ochsen [Eig. dem Rinde] das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.
5 Leben Brüder beisammen und stirbt einer von ihnen, ohne daß er einen Sohn gehabt, so soll die Frau des Verstorbenen nicht nach auswärts eines fremden Mannes werden! Ihr Schwager soll zu ihr eingehen! Er nehme sie sich zum Weibe und leiste ihr die Schwagerpflicht!
Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.
6 Der Erstgeborene, den sie gebiert, komme auf den Namen seines verstorbenen Bruders, daß nicht sein Name in Israel erlösche!
Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, [d. h. seinen Namen tragen] damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.
7 Hat aber der Mann keine Lust, seine Schwägerin zu heiraten so gehe seine Schwägerin an das Tor zu den Ältesten und spreche: 'Mein Schwager weigert sich, seines Bruders Namen in Israel zu erhalten! Er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.'
Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8 Da sollen ihn die Ältesten seiner Stadt vorladen und ihm zureden! Bleibt er aber dabei und sagt: 'Ich habe keine Lust, sie zu nehmen',
Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht:
9 so trete seine Schwägerin in Gegenwart der Ältesten zu ihm, ziehe ihm den Schuh vom Fuße, speie ihm ins Angesicht, hebe an und sage: 'Also ergehe es jedermann, der seines Bruders Haus nicht aufbauen will!'
Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
10 Und sein Name heiße in Israel: 'Elender Barfüßer'!
Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.
11 Raufen zwei Brüder miteinander, und eilt das Weib des einen herbei, ihren Mann zu befreien aus der Hand dessen, der ihn schlägt, und packt sie ihn mit der Hand an den Schamteilen,
Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham:
12 dann haue ihr schonungslos die Hand ab!
so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen.
13 In deiner Tasche sollst du nicht zweierlei Gewichtssteine tragen, einen größeren und einen kleineren!
Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.
14 In deinem Hause sollst du nicht zweierlei Scheffel haben, einen größeren und einen kleineren!
Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines.
15 Nur volles und richtiges Gewicht sollst du haben, vollen und richtigen Scheffel, auf daß du lange lebst in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gibt!
Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.
16 Denn ein Greuel für den Herrn, deinen Gott, ist jeder, der solches tut und solche Unredlichkeit verübt.
Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut.
17 Bedenke, was dir die Amalekiter unterwegs getan, auf deinem Zuge aus Ägypten,
Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget,
18 wie sie dich unterwegs überfallen und all deine ermatteten Nachzügler von dir abschnitten, als du erschöpft und müde geworden, und wie sie Gott nicht gefürchtet haben!
wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht.
19 Darum sollst du in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, des Amalekiters Namen unter dem Himmel auslöschen, wenn dir der Herr, dein Gott, vor all deinen Feinden ringsum Ruhe schafft! Du sollst es nicht vergessen!"
Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht!