< 5 Mose 24 >
1 "Ein Mann nimmt ein Weib und heiratet sie. Sie findet aber nicht Gunst in seinen Augen, weil er an ihr etwas Abstoßendes entdeckt. So schreibt er ihr einen Scheidebrief, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause.
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sich ihr vermählt, und es geschieht, daß sie nicht Gnade findet in seinen Augen, weil er eine Blöße an ihr gefunden hat, daß er einen Scheidebrief schreibt und in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entläßt;
2 Sie aber geht nach dem Weggang aus seinem Hause hin und wird eines anderen Mannes.
Und sie aus seinem Hause ausgeht, und geht und eines anderen Mannes wird;
3 Dieser zweite Mann aber schreibt ihr auch einen Scheidebrief, weil er ihr abgeneigt ist, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause, oder der zweite Mann stirbt, der sie zum Weib nimmt.
Und der andere Mann sie auch haßt und ihr einen Scheidebrief schreibt, und selben ihr in die Hand gibt, und sie aus seinem Haus entläßt, oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat,
4 Nun kann sie ihr erster Mann, der sie entlassen, nicht wieder zum Weibe nehmen, nachdem sie unrein geworden ist. Denn ein Greuel ist das vor dem Herrn. Du aber sollst das Land nicht beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt!
So kann ihr erster Gemahl, der sie entließ, nicht umkehren, sie zu nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden war, denn ein Greuel ist es vor Jehovah, und du sollst keine Sünde bringen über das Land, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt.
5 Nimmt jemand ein neues Weib, so braucht er nicht mit dem Heere auszuziehen. Er gehört nicht dazu. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein, damit er sein Weib erfreue, das er genommen!
So ein Mann ein neues Weib genommen hat, so soll er nicht ausziehen in das Heer, noch soll man etwas über ihn entgehen lassen. Er soll bürdelos sein für sein Haus für ein Jahr, und fröhlich sein mit seinem Weib, das er genommen.
6 Man soll nicht die Handmühle, und zwar den oberen Mühlstein, pfänden; denn damit pfändet man das Leben!
Man soll nicht Mühle und Mühlstein pfänden, denn die Seele pfändet man damit.
7 Wird einer dabei ertappt, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, stiehlt, ihn versklavt und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben! Tilge das Böse aus deiner Mitte!
Wenn ein Mann gefunden wird, der eine Seele stiehlt von seinen Brüdern, von den Söhnen Israel, und ihn mißhandelt und ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben, auf daß du wegschaffst das Böse aus deiner Mitte.
8 Nimm dich in acht bei der Plage des Aussatzes, daß du genau all die Weisungen achtest und sie befolgst, die euch die levitischen Priester lehren! Wie ich ihnen befohlen, so sollt ihr sorgfältig verfahren!
Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du sehr haltest und tuest nach allem dem, was die Priester, die Leviten, euch weisen. Wie ich denselben geboten habe, sollt ihr halten es zu tun.
9 Bedenke, was der Herr, dein Gott, unterwegs an Mirjam tat, auf eurem Zuge aus Ägypten!
Gedenke, was Jehovah, dein Gott, tat der Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten ausginget.
10 Borgst du deinem Nächsten, dann darfst du nicht sein Haus betreten, um von ihm ein Pfand zu erheben.
Wenn du deinen Genossen irgendein Darlehn ausleihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu pfänden.
11 Draußen sollst du stehenbleiben! Der Mann, dem du geborgt, soll dir das Pfand herausbringen!
Draußen sollst du stehen, und der Mann, dem du ausleihst, soll dir das Pfand hinausbringen.
12 Ist es ein armer Mann, dann lege dich nicht schlafen mit seinem Pfande!
Und wenn der Mann im Elend ist, sollst du dich nicht niederlegen mit seinem Pfande.
13 Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne! Dann hast du ein Verdienst vor dem Herrn, deinem Gott.
Du sollst ihm das Pfand zurückgeben, so wie die Sonne untergeht, auf daß er in seinem Gewande sich lege und dich segne; und dir wird es zur Gerechtigkeit vor Jehovah, deinem Gott.
14 Einen armen und bedürftigen Taglöhner sollst du nicht drücken, sei er von deinen Brüdern oder von den Fremdlingen in deinem Land und in deinen Toren bei dir!
Du sollst den elenden und dürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, sei er von deinen Brüdern, oder von deinem Fremdling, der in deinem Lande in deinen Toren ist.
15 Du sollst ihm seinen Lohn noch am selben Tage geben, bevor die Sonne darüber untergeht! Denn er ist arm und verlangt sehnlich danach. Sonst ruft er den Herrn gegen dich an, und Sünde ist an dir.
An seinem Tage sollst du seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen, denn er ist im Elend, und seine Seele erhebt sich danach; auf daß er nicht über dich zu Jehovah rufe und dir es zur Sünde werde.
16 Väter sollen nicht wegen der Kinder getötet werden und Kinder nicht wegen der Väter! Jeder sterbe nur für seine Schuld!
Die Väter sollen nicht sterben um der Söhne willen, und die Söhne sollen nicht um der Väter willen sterben. Jeder Mann soll für seine Sünde sterben!
17 Das Recht eines Fremdlings und einer Waise sollst du nicht beugen! Du sollst nicht das Kleid einer Witwe pfänden!
Du sollst dem Fremdling und der Waise, das Recht nicht abwenden, noch der Witwe das Kleid pfänden.
18 Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen und daß dich der Herr, dein Gott, daraus befreit hat! Darum gebiete ich dir, so zu tun.
Und gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten warst, und daß dich Jehovah, dein Gott, von dannen eingelöst hat. Darum gebiete ich dir, dieses Wort zu tun.
19 Hältst du auf dem Felde deine Ernte und vergißt du eine Garbe auf dem Felde, dann sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen! Sie soll den Fremdlingen, Waisen und Witwen gehören, auf daß dich der Herr, dein Gott, bei allem Tun deiner Hände segne!
Wenn du auf deinem Felde die Ernte eingeerntet und eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie sein, auf daß dich Jehovah, dein Gott, segne in allem Tun deiner Hände.
20 Schüttelst du deine Ölbäume, dann sollst du nicht die Zweige hinterher abklopfen! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen sollen sie eigen sein!
Wenn du deine Olive abgeschlagen, sollst du nicht hinter dir nachpflücken. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.
21 Hältst du Lese in deinem Weinberg, dann sollst du nicht hinterher Nachlese halten! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll es eigen sein!
Wenn du deinen Weinberg abgelesen, sollst du nicht hinter dir nachlesen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.
22 Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen! Darum gebiete ich dir, also zu tun."
Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland; darum gebiete ich dir, dies Wort zu tun.