< 5 Mose 23 >

1 In des Herrn Gemeinde darf nicht eintreten, wer durch Zerquetschung verstümmelt ist oder durch Abschneiden der Röhre.
Kein Zermalmter oder an dem Gliede Verwachsener soll in die Versammlung Jehovahs kommen.
2 In des Herrn Gemeinde darf kein Bastard eintreten. Auch nicht das zehnte Glied von einem solchen darf in des Herrn Gemeinde eintreten.
Kein Bastard soll in die Versammlung Jehovahs kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovahs kommen.
3 Kein Ammoniter noch Moabiter darf in des Herrn Gemeinde eintreten. Auch das zehnte Glied von ihnen darf nicht in des Herrn Gemeinde eintreten.
Kein Ammoniter und kein Moabiter soll in die Versammlung Jehovahs kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovahs kommen in Ewigkeit.
4 Denn, als ihr aus Ägypten gezogen, sind sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen. Auch hat man gegen dich den Beorsohn Bileam aus Petor in Mesopotamien verdingt, dich zu verfluchen.
Darum daß sie nicht mit Brot und mit Wasser vor euch kamen auf dem Wege, da ihr aus Ägypten auszogt und daß sie gegen dich Bileam, Beors Sohn, aus Pethor in Aram der beiden Flüsse gedungen, dir zu fluchen;
5 Aber der Herr, dein Gott, hat nicht auf Bileam hören wollen. Dir verwandelte der Herr, dein Gott, den Fluch in Segen. Denn der Herr, dein Gott, liebt dich.
Aber Jehovah, dein Gott, wollte nicht hören auf Bileam, und Jehovah, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch zum Segen, weil Jehovah, dein Gott, dich liebte.
6 Niemals sollst du ihr Wohl und ihr Glück fördern, solange du lebst!
Du sollst nicht ihrem Frieden, noch ihrem Wohlergehen nachfragen all deine Tage ewiglich.
7 Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen! Denn sie sind deine Brüder. Auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen! Denn Gast bist du in ihrem Lande gewesen.
Du sollst nicht den Edomiter für Greuel halten, denn er ist dein Bruder, nicht sollst du für Greuel halten den Ägypter, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.
8 Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen im dritten Gliede in des Herrn Gemeinde eintreten.
Söhne, die ihnen geboren werden, dürfen im dritten Geschlecht in die Versammlung Jehovahs hineinkommen.
9 Ziehst du gegen deine Feinde, so hüte dich vor allem Ungehörigen!
Wenn du in das Lager ausziehst wider deine Feinde, so hüte dich vor jedem bösen Dinge.
10 Ist einer unter dir, der unrein wäre durch nächtlichen Zufall, so gehe er vor das Lager! Er darf nicht in das Lager hereinkommen.
Wenn unter dir ein Mann nicht rein ist von einem Begegnis in der Nacht, so soll er hinaus zum Lager gehen und nicht in die Mitte des Lagers kommen.
11 Erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang in das Lager kommen.
Und es geschehe, wenn es sich wendet gegen Abend, bade er sich im Wasser; und mit der Sonne Untergang darf er inmitten des Lagers hineinkommen.
12 Dir soll ein Platz außerhalb des Lagers sein! Dort tritt aus!
Du sollst einen Platz haben außerhalb des Lagers, daß du hinausgehst dort hinaus.
13 In deinem Gürtel sollst du einen Spaten tragen! Grabe damit ein Loch, wenn du draußen niederkauern mußt, und bedecke wieder deinen Kot!
Und du sollst ein Schäuflein haben bei deinen Gerätschaften, und wenn du dich draußen hinsetzest, damit graben und dich zurückwenden, zu bedecken, was von dir gegangen ist.
14 Denn der Herr, dein Gott, schreitet mitten durch dein Lager, dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben. Darum sei dein Lager heilig, auf daß er nichts Widerliches an dir bemerke und sich nicht von dir wende!
Denn Jehovah, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, dich zu erretten und deine Feinde vor dir hinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, auf daß Er keine Blöße bei dir sehe und Sich von dir zurückwende.
15 Einen Sklaven, der vor seinem Herrn sich zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern!
Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, wenn er von seinem Herrn zu dir sich errettet hat.
16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Orte, den er wählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt! Du sollst ihn nicht plagen!
Laß ihn bei dir wohnen in deiner Mitte, an dem Orte, den er sich in einem deiner Tore erwählt, wo es ihm gut dünkt, und sollst ihn nicht bedrücken.
17 Bei Israels Mädchen darf es keine Geweihte geben und bei den israelitischen Knaben keinen Geweihten.
Es soll kein Buhlmädchen sein unter den Töchtern Israels, noch ein Buhlknabe unter den Söhnen Israels.
18 Du sollst nicht eines Gelübdes wegen Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen! Denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
Du sollst nicht den Lohn einer Buhlerin oder den Preis eines Hundes für irgendein Gelübde in das Haus Jehovahs, deines Gottes, bringen, denn beides ist ein Greuel Jehovah, deinem Gott.
19 Du sollst von deinen Brüdern keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch für Speise noch Zins für irgend etwas Leihbares!
Du sollst nicht Zins nehmen von deinem Bruder, Zins an Silber, Zins an Speise, Zins von sonst etwas, das man verzinsen kann.
20 Vom Ausländer darfst du Zins nehmen, aber von deinen Brüdern nicht fordern, auf daß dich der Herr, dein Gott, in all deiner Hände Werk segne in dem Lande, in das du kommst, es zu besetzen.
Vom Ausländer magst du Zins nehmen, aber von deinem Bruder sollst du keinen Zins nehmen; auf daß Jehovah, dein Gott, dich segne in allem, wo du deine Hand ausreckst in dem Lande, in das du hineinkommen sollst, es einzunehmen.
21 Machst du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen! Denn sonst fordert es der Herr von dir, und du wärest einer Sünde schuldig.
Wenn du Jehovah, deinem Gott, ein Gelübde gelobst, so sollst du nicht zögern, es zu vollbringen; denn Jehovah, dein Gott, wird es fordern von dir, und es wird dir zu Sünde werden.
22 Meidest du das Geloben, so bist du keiner Sünde schuldig.
Wenn du unterlässest zu geloben, so ist es dir keine Sünde.
23 Was aber über deine Lippen kommt, sollst du halten! Tu also, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mündlich versprochen hast!
Was von deinen Lippen ausgeht, das halte und tue, wie du Jehovah, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast.
24 Kommst du in deines Nächsten Weinberg, so iß dich satt an Trauben nach Herzenslust! Aber du darfst nichts in dein Gefäß tun!
Wenn du in deines Genossen Weinberg kommst, so magst du Weinbeeren essen nach deinem Begehr, bis du satt bist, aber du sollst keine in dein Gefäß tun.
25 Kommst du in die Halmfrucht deines Nächsten, so pflücke Ähren mit der Hand! Aber du darfst nicht die Sichel über deines Nächsten Halmfrucht schwingen."
Wenn du in die stehende Saat deines Genossen kommst, so magst du mit deiner Hand Ähren abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über die stehende Saat deines Genossen schwingen.

< 5 Mose 23 >