< 5 Mose 22 >
1 "Nicht sollst du mit ansehen, wie deines Bruders Rind oder Schaf irreläuft! Stiehl dich nicht davor beiseite! Du sollst sie deinem Bruder zurücktreiben!
2 Wohnt dein Bruder nicht nahe bei dir oder ist er dir nicht bekannt, so nimm es in dein Haus und behalt's bei dir, bis es dein Bruder sucht! Dann gib es ihm zurück!
3 Ebenso sollst du mit seinem Esel tun, mit seinem Gewande und mit allem, was deinem Bruder abhanden gekommen und was du gefunden hast! Nicht darfst du dich davor beiseitestehlen.
4 Siehst du deines Bruders Esel oder Rind auf dem Wege zusammenbrechen, so darfst du dich ihm nicht versagen. Du mußt sie ihm aufrichten.
5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen! Ein Mann keine Weiberkleider anziehen! Wer solches tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
6 Triffst du auf der Wanderung auf einem Baume oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern, und sitzt die Mutter auf den Jungen oder Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mitsamt den Jungen nehmen.
7 Die Mutter sollst du fliegen lassen, die Jungen aber kannst du dir nehmen, auf daß es dir wohlergehe und du lange lebest!
8 Baust du ein neues Haus, so mach deinem Dach ein Geländer, daß du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 In einen Weinberg sollst du nicht zweierlei pflanzen! Sonst wird der volle Ertrag, die Anlage, die du machst, und der Weinbergsertrag, etwas Geweihtes.
10 Pflügen sollst du nicht mit Rind und Esel zusammen!
11 Du sollst kein Zeug anlegen, Gewebe aus Wolle und Flachs!
12 Quasten sollst du dir an die Zipfel deines Mantels machen, in den du dich hüllst!
13 Führt jemand ein Weib heim und wohnt ihr bei, und spürt er Widerwillen gegen sie,
14 tut ihr Unbill durch Worte an und bringt sie in üblen Ruf und sagt: 'Ich habe dieses Weib heimgeführt; dann nahte ich mich ihr. Ich habe sie aber nicht als Jungfrau erfunden',
15 da sollen des Mädchens Eltern die Zeichen der Jungfrauschaft des Mädchens nehmen und vor die Ältesten der Stadt zum Tor bringen!
16 Der Vater des Mädchens sage zu den Ältesten: 'Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und da er Widerwillen gegen sie spürt,
17 tut er ihr Unbill durch Worte an und sagt: "Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden", hier aber sind die Jungfernzeichen meiner Tochter!' Dann sollen sie das Bettuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten!
18 Daraufhin sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen!
19 Auch sollen sie ihn um hundert Silberlinge büßen und sie dem Vater des Mädchens geben! Denn er hat eine Jungfrau Israels in bösen Ruf gebracht. Sie soll sein Weib bleiben! Er kann sich im ganzen Leben nicht von ihr scheiden.
20 Ist aber solche Nachrede wahr und kann die Jungfrauschaft des Mädchens nicht erwiesen werden,
21 dann führe man das Mädchen vor ihres Vaterhauses Tür, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen! Denn sie hat eine Schandtat in Israel getan. Sie hat Unzucht getrieben in ihres Vaters Haus. So tilge das Böse aus deiner Mitte!
22 Wird ein Mann bei einer verheirateten Frau liegend betroffen, so sollen beide sterben, der Mann, der dem Weibe beiwohnt, und das Weib! So tilge das Böse aus Israel!
23 Trifft ein Mann eine verlobte Jungfrau innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei,
24 so führt beide zum Tor jener Stadt und steinigt sie zu Tod, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht geschrieen, und den Mann, weil er seines Nächsten Weib geschwächt hat! So tilge das Böse aus deiner Mitte!
25 Trifft aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde, und der Mann packt sie und wohnt ihr bei, so soll der Mann allein sterben, der ihr beigewohnt!
26 Dem Mädchen sollst du nichts tun! Am Mädchen haftet kein todeswürdiges Vergehen. Es ist so, wie wenn jemand seinen Nächsten überfällt und totschlägt.
27 Denn da er sie auf freiem Felde getroffen, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben; aber niemand ist ihr zu Hilfe gekommen.
28 Trifft jemand eine unverlobte Jungfrau, ergreift sie, wohnt ihr bei, und er wird ausfindig gemacht,
29 So gebe der Mann, der ihr beigewohnt, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberlinge! Sie aber soll sein Weib sein, weil er sie geschwächt hat! Sein ganzes Leben lang kann er sie nicht entlassen."
30 "Niemand darf seines Vaters Weib heiraten, noch seines Vaters Laken aufheben.