< 5 Mose 16 >
1 "Achte auf den Ährenmonat, daß du dem Herrn, deinem Gott, Passah haltest! Denn im Ährenneumond hat dich der Herr, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt.
»Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah zu Ehren des HERRN, deines Gottes; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich bei Nacht aus Ägypten hinausgeführt.
2 Schlachte als Passahopfer für den Herrn, deinen Gott, Schafe und Rinder an der Stätte, die der Herr erwählt, um seinen Namen dort wohnen zu lassen!
Du sollst dann für den HERRN, deinen Gott, als Passahopfer Kleinvieh und Rinder an der Stätte schlachten, die der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
3 Du sollst nichts Gesäuertes dazu essen! Du sollst sieben Tage darum ungesäuerte Brote, gemeine Kost essen! Denn in Hast bist du aus dem Ägypterland gezogen. Daß du des Tages deines Auszuges aus Ägypterland all dein Leben gedenkest!
Du darfst nichts Gesäuertes dazu essen: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot als ›Elendskost‹ dazu genießen – denn in ängstlicher Eile bist du aus dem Lande Ägypten weggezogen –, damit du an den Tag deines Auszugs aus dem Lande Ägypten zurückdenkst, solange du lebst.
4 Sieben Tage darf in deinem ganzen Bereich kein Sauerteig bei dir gesehen werden. Von dem am Abend des ersten Tages geopferten Fleisch darf nichts über die Nacht bis zum Morgen bleiben.
Sieben Tage lang darf bei dir kein Sauerteig in deinem ganzen Gebiet zu finden sein, und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, darf nichts über Nacht bis zum folgenden Morgen übrigbleiben.
5 Du darfst nicht das Passah in einer deiner Ortschaften feiern, die dir der Herr, dein Gott, gibt.
Du darfst das Passah nicht in irgendeinem deiner Wohnorte schlachten, die der HERR, dein Gott, dir gibt,
6 Nur an der vom Herrn, deinem Gott, zur Wohnung seines Namens erwählten Stätte sollst du das Passah schlachten, am Abend bei Sonnenuntergang, um die Zeit deines Auszuges aus Ägypten!
sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen: dort sollst du das Passah abends bei Sonnenuntergang zu der Zeit deines Auszugs aus Ägypten schlachten
7 Koch und iß es an der vom Herrn, deinem Gott, erwählten Stätte! Am anderen Morgen reise ab und gehe zu deinen Zelten!
und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird; am folgenden Morgen aber sollst du umkehren und zu deinen Zelten zurückkehren.
8 Sechs Tage noch sollst du ungesäuerte Brote essen! Am siebten sei Festversammlung zu Ehren des Herrn, deines Gottes! Da darfst du keine Arbeit tun.
Nachdem du dann sechs Tage lang ungesäuerte Brote gegessen hast, findet am siebten Tage eine Festversammlung zu Ehren des HERRN, deines Gottes, statt; da darfst du keine Arbeit verrichten.
9 Abzählen sollst du dir sieben Wochen! Vom Anlegen der Sichel an die Halme sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen!
Sieben Wochen sollst du dir abzählen: von da an, wo man die Sichel zuerst an die Saat legt, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
10 Dann halte dem Herrn, deinem Gott, das Wochenfest mit den freiwilligen Gaben, die deine Hand spendet, je nachdem dich der Herr, dein Gott, segnete
und sollst dann das Wochenfest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, nach Maßgabe der freiwilligen Gaben feiern, die du von deinem Besitz darbringen wirst, je nachdem der HERR, dein Gott, dich segnet;
11 Sei fröhlich vor dem Herrn, deinem Gott, du, dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levite in deiner Siedlung, der Fremdling, die Waise und die Witwe bei dir an der vom Herrn, deinem Gott, zur Wohnung seines Namens erwählten Stätte!
und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
12 Gedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen bist! Halte sorgsam diese Gebote!
Dabei sollst du daran gedenken, daß du (einst) ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen gewissenhaft beobachten.
13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag deiner Tenne und Kelter einheimst!
Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern
14 Sei an diesem Feste fröhlich, du, dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levite, der Fremdling, die Waise und die Witwe in deinen Toren!
und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:
15 Sieben Tage sollst du feiern ein Fest dem Herrn, deinem Gott, an der vom Herrn erwählten Stätte! Denn der Herr, dein Gott, segnet dich in all deinem Ertrag und bei allem Tun deiner Hände. Darum sei nur froh!
sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!«
16 Dreimal im Jahr erscheine all dein Mannsvolk vor dem Herrn, deinem Gott, an der von ihm erwählten Stätte: am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest! Man darf aber nicht leer vor dem Herrn erscheinen.
»Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HERRN nicht mit leeren Händen erscheinen,
17 Jeder spende, was er geben kann, je nach dem Segen, den der Herr, dein Gott, dir gegeben!
sondern jeder mit dem, was er zu geben vermag nach Maßgabe des Segens, den der HERR, dein Gott, dir beschert hat.«
18 Richter und Beamte sollst du dir einsetzen in all deinen Toren, die dir der Herr, dein Gott, gibt! Sie sollen das Volk gerecht richten!
»Richter und Obmänner sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen.
19 Beugen darfst du nicht das Recht, noch parteiisch sein! Du darfst keine Geschenke annehmen. Denn das Geschenk blendet der Weisen Augen und verdreht die Worte der Gerechten.
Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.
20 Nur das Recht sollst du im Auge haben, auf daß du lebest und das Land besitzest, das der Herr, dein Gott, dir gibt!
Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.«
21 Du sollst dir nicht als heiligen Pfahl irgendwelchen Baum einpflanzen neben des Herrn, deines Gottes, Altar, den du dir machen wirst!
»Du sollst dir neben dem Altar, den du dir für den HERRN, deinen Gott, errichten wirst, keinen Baumstamm irgendwelcher Art als Götzenbaum pflanzen
22 Errichten sollst du dir kein Steinmal, was der Herr, dein Gott, haßt!"
und dir keinen Malstein aufstellen, weil der HERR, dein Gott, ihn haßt.-