< 5 Mose 15 >
1 "In jedem siebten Jahre sollst du Erlaß üben!
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß machen.
2 Mit dem Erlaß ist es so: Kein Gläubiger darf ein Darlehen eintreiben, das er seinem Nächsten geliehen hat. Er soll es nicht eintreiben bei seinem Nächsten und Bruder, wenn man einen Erlaß von seiten des Herrn ausruft!
Und dies ist das Wort des Erlasses: Jeder Schuldherr soll seine Hand in demselben ablassen von dem Darlehen, das er seinem Genossen gemacht, er soll es nicht eintreiben von seinem Genossen und seinem Bruder; denn dem Jehovah hat man einen Erlaß ausgerufen.
3 Beim Ausländer magst du es eintreiben. Aber was du bei deinem Bruder hast, sollst du nicht eintreiben!
Vom Auswärtigen magst du eintreiben, was du aber bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.
4 Wohl sollte bei dir kein Armer sein, da der Herr dich reichlich segnet in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eignem Besitze gibt,
Es sei denn, daß unter dir kein Dürftiger ist; denn Jehovah wird dich segnen in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe einzunehmen gibt;
5 falls du nur der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchest und darauf achtest, all diese Gebote zu tun, die ich dir heute gebiete.
Nur wenn du auf die Stimme Jehovahs, deines Gottes, hörst, so daß du hältst und tust all dies Gebot, das ich dir heute gebiete.
6 Denn der Herr, dein Gott, segnet dich, wie er dir verheißen, daß du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nichts entlehnen mußt, und daß du über viele Völker herrschest, über dich aber keines herrscht.
Denn Jehovah, dein Gott, hat dich gesegnet, wie Er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkerschaften borgen und nichts von ihnen borgen, und über viele Völkerschaften herrschen wirst, sie aber werden nicht herrschen über dich.
7 Ist aber ein Armer bei dir, so sollst du nicht hartherzig sein gegen deinen Bruder in irgendeinem deiner Tore in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir gibt! Verschließen sollst du nicht deine Hand vor deinem armen Bruder!
Wenn unter dir ein Dürftiger ist, einer deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das Jehovah, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verstocken und deine Hand nicht vor deinem dürftigen Bruder zudrücken.
8 Öffnen sollst du ihm deine Hand und ihm genug leihen für seinen Mangel, was ihm gebricht!
Vielmehr sollst du deine Hand ihm auftun, und ihm borgen je nach seinem Mangel, worin er mangelt.
9 Hüte dich, daß in deinem Herzen nicht der nichtsnutzige Gedanke entstehe: 'Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, naht', und daß dein Auge mißgünstig sei auf deinen armen Bruder und du ihm nichts gebest! Denn sonst schreit er über dich zum Herrn, und dann ruht Sünde auf dir.
Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen das Wort Belials sei: das sagt: Das siebente Jahr nahet, das Jahr des Erlasses; und dein Auge deinem dürftigen Bruder böse sei, daß du es ihm nicht gebest und er über dich zu Jehovah rufe, so daß es dir zur Sünde werde.
10 Geben sollst du ihm und nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst! Denn um dessentwillen segnet dich der Herr, dein Gott, bei all deinem Tun und allem deinem Unternehmen!
Geben sollst du es ihm, und dein Herz soll nicht erbosen, daß du es ihm gibst; denn wegen dieses Wortes wird Jehovah, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun, und in allem, wonach du die Hand ausreckst.
11 Weil es nie in deinem Lande an Armen fehlt, darum gebiete ich dir also: Öffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, dem Dürftigen und Armen in deinem Lande!
Denn Dürftige werden niemals aufhören von des Landes Mitte. Deshalb gebiete ich dir und spreche: Tue deine Hand auf deinem Bruder, dem Elenden und dem Dürftigen in deinem Land.
12 Verkauft sich dir einer deiner Brüder, Hebräer oder Hebräerin, diene er dir sechs Jahre! Im siebten Jahre sollst du ihn freilassen!
Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft, so soll er sechs Jahre dir dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und läßt du ihn frei, dann darfst du ihn nicht leer ziehen lassen.
Und wenn du ihn frei entlässest von dir, so entlasse ihn nicht leer.
14 Geben sollst du ihm gehörig von deinem Obst, deiner Tenne und deiner Kelter, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat! Davon sollst du ihm geben!
Du sollst ihm aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Weinkufe, womit Jehovah, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Gedenke, daß du Sklave gewesen im Ägypterlande und daß dich der Herr, dein Gott, befreit hat! Darum gebiete ich dir heute solches.
Und gedenke, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland, und Jehovah, dein Gott, dich eingelöst hat. Deshalb gebiete ich dir dies Wort heute.
16 Sagt er aber zu dir: 'Ich gehe nicht von dir', da er dich und dein Haus liebt, weil ihm bei dir wohl ist,
So es aber geschieht, daß er zu dir spricht: Ich will nicht von dir ausgehen, weil Ich dich und dein Haus liebe, - weil es ihm gut geht bei dir;
17 dann nimm den Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür! So wird er für immer dein Knecht! So sollst du auch mit deiner Magd tun!
So nimm eine Pfrieme und treibe sie durch sein Ohr und die Tür; und er soll dein Knecht sein ewiglich, und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Nicht schwer soll es dir fallen, wenn du ihn freiläßt! Denn er hat dir sechs Jahre ohne Taglöhners Lohn gedient. Dann segnet dich der Herr, dein Gott, in allem, was du tust.
Und laß es dir nicht hart sein in deinen Augen, wenn du ihn frei entlässest von dir; denn das Doppelte von eines Lohnarbeiters Lohn hat er dir gedient sechs Jahre, und Jehovah, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Jeden männlichen Erstlingswurf unter deinen Rindern und Schafen sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen! Du sollst nicht mit dem Erstlingswurf deiner Rinder arbeiten und nicht den deiner Schafe scheren!
Alles Erstgeborene, das dir geboren wird von deinem Rindvieh oder von deinem Kleinvieh, sollst du, wenn es männlich ist, Jehovah, deinem Gotte, heiligen. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgeborenen deines Ochsen, noch scheren das Erstgeborene deines Kleinviehs.
20 An der vom Herrn erwählten Stätte sollst du sie Jahr für Jahr mit deinem Hause essen vor dem Herrn, deinem Gott!
Vor Jehovah, deinem Gotte, sollst du es essen Jahr für Jahr an dem Orte, den Jehovah erwählen wird, du und dein Haus.
21 Sind sie aber bemakelt, sind sie lahm oder blind oder haben sie sonst einen schlimmen Makel, so darfst du sie nicht dem Herrn, deinem Gott, opfern.
Und so daran ein Makel ist, so es lahm oder blind ist, irgendein böser Makel, sollst du es Jehovah, deinem Gotte, nicht opfern.
22 In deinen Toren darfst du solche essen, ob du unrein oder rein bist, wie Reh und Hirsch.
In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie das Reh und wie den Hirsch.
23 Nur ihr Blut darfst du nicht genießen. Du sollst es auf die Erde wie Wasser gießen!"
Nur sein Blut sollst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie das Wasser.