< 5 Mose 14 >

1 "Kinder seid ihr dem Herrn, eurem Gott. Ihr sollt euch wegen eines Toten keine Einschnitte machen und euch keine Glatze scheren zwischen den Augen!
Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes; ihr sollt euch nicht Male stechen noch kahl scheren über den Augen über einem Toten.
2 Denn du bist dem Herrn, deinem Gott, ein heiliges Volk. Dich erkor der Herr aus allen Völkern auf Erden zu seinem Eigenvolke.
Denn du bist ein heilig Volk dem HERRN, deinem Gott, und der HERR hat dich erwählet, daß du sein Eigentum seiest aus allen Völkern, die auf Erden sind.
3 Du sollst nichts Abscheuliches genießen.
Du sollst keinen Greuel essen.
4 Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf, Ziege,
Dies ist aber das Tier, das ihr essen sollt: Ochsen, Schafe, Ziegen,
5 Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Steinbock, Antilope, Büffel und Rehbock.
Hirsch, Rehe, Büffel, Steinbock, Tendeln, Urochs und Elen
6 Alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen haben, und zwar beide Klauen ganz durchgespalten, und die zugleich unter den Vierfüßlern wiederkäuen, dürft ihr essen.
und alles Tier, das seine Klauen spaltet und wiederkäuet, sollt ihr essen.
7 Dagegen dürft ihr von den Wiederkäuern mit ganz durchgespaltenen Klauen folgende nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine durchgespaltenen Klauen. Sie seien euch unrein!
Das sollt ihr aber nicht essen, das wiederkäuet und die Klauen nicht spaltet. Das Kamel, der Hase und Kaninchen, die da wiederkäuen und doch die Klauen nicht spalten, sollen euch unrein sein.
8 Ferner das Schwein. Es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Unrein sei es euch! Ihr dürft ihr Fleisch nicht essen und ihr Aas nicht berühren.
Das Schwein, ob es wohl die Klauen spaltet, so wiederkäuet es doch nicht, soll euch unrein sein. Ihres Fleisches sollt ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
9 Von allen im Wasser lebenden Tieren dürft ihr folgende essen: Ihr dürft essen alles, was Flossen und Schuppen hat.
Das ist, das ihr essen sollt von allem, das in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen.
10 Dagegen dürft ihr keines von denen essen, die weder Flossen noch Schuppen besitzen. Unrein seien sie euch!
Was aber keine Floßfedern noch Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; denn es ist euch unrein.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
Alle reinen Vögel esset.
12 Ihr dürft aber nicht von folgenden essen: von dem Adler, dem Bartgeier, dem Geier,
Das sind sie aber, die ihr nicht essen sollt: der Adler, der Habicht, der Fischaar;
13 von der Weihe und dem Geschlechte der Falken,
der Taucher, der Weihe, der Geier mit seiner Art
14 dem ganzen Rabengeschlechte
und alle Raben mit ihrer Art,
15 von dem Strauß, der Schwalbe, der Möve und dem Habichtgeschlechte,
der Strauß, die Nachteule, der Kuckuck, der Sperber mit seiner Art,
16 von dem Käuzchen, dem Uhu, der Eule,
das Käuzlein, der Uhu, die Fledermaus,
17 von dem Pelikan, dem Erdgeier, dem Sturzpelikan,
die Rohrdommel, der Storch, der Schwan,
18 von dem Storch, dem Regenpfeifergeschlechte, dem Wiedehopf, der Fledermaus!
der Reiher, der Häher mit seiner Art, der Wiedehopf, die Schwalbe;
19 Auch alles geflügelte Gewimmel sei euch unrein! Es darf nicht gegessen werden.
und alles Gevögel, das kreucht, soll euch unrein sein, und sollt es nicht essen.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen.
Das reine Gevögel sollt ihr essen.
21 ihr dürft aber keinerlei Aas genießen. Dem Fremden in deiner Siedlung magst du es zu essen geben oder an einen Ausländer verkaufen. Denn du bist ein dem Herrn, deinem Gott, geheiligtes Volk. Du sollst nicht ein Böckchen in seiner Mutter Milch kochen.
Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn du bist ein heilig Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen, weil es noch seine Mutter säuget.
22 Verzehnten sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft deinen ganzen Ernteertrag, den das Feld hervorbringt!
Du sollst alle Jahr den Zehnten absondern alles Einkommens deiner Saat, das aus deinem Acker kommt;
23 Verzehre vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er auserwählt, um seinen Namen dort einwohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, Weins und Öls und die Erstlingswürfe deiner Rinder und Schafe, auf daß du lernst, allzeit den Herrn, deinen Gott, zu fürchten!
und sollst es essen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählet, daß sein Name daselbst wohne, nämlich vom Zehnten deines Getreides, deines Mosts, deines Öls und der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, auf daß du lernest fürchten den HERRN, deinen Gott, dein Leben lang.
24 Ist dir aber der Weg zu weit, daß du es nicht tragen kannst, weil die vom Herrn, deinem Gott, zur Einsetzung seines Namens erwählte Stätte zu weit von dir entfernt ist, und hat dich der Herr, dein Gott, gesegnet,
Wenn aber des Weges dir zu viel ist, daß du solches nicht hintragen kannst, darum daß der Ort dir zu ferne ist, den der HERR, dein Gott, erwählet hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse (denn der HERR, dein, Gott, hat dich gesegnet),
25 dann mach es zu Geld und nimm das Geld mit! Zieh nach der vom Herrn, deinem Gott, erwählten Stätte!
so gib's um Geld und fasse das Geld in deine Hand und gehe an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählet hat,
26 Kaufe für das Geld das, was du begehrst, Rinder und Schafe, Wein und Bier, alles, wozu dich dein Herz auffordert! Und genieße dort vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich mit deinem Hause!
und gib das Geld um alles, was deine Seele gelüstet, es sei um Rinder, Schafe, Wein, starken Trank oder um alles, das deine Seele wünschet. Und iß daselbst vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus
27 Den Leviten in deiner Siedlung solltest du nicht verlassen! Denn er hat bei dir kein Erbteil.
und der Levit, der in deinem Tor ist; du sollst ihn nicht verlassen, denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir.
28 Jedes dritte Jahr sollst du den gesamten Zehnten aus deinem Ertrag ausscheiden! Dann leg ihn in deiner Siedlung nieder!
Über drei Jahre sollst du aussondern alle Zehnten deines Einkommens desselben Jahrs und sollst es lassen in deinem Tor.
29 Dann kommen die Leviten, die weder Teil noch Erbe bei dir haben, die Fremdlinge, Waisen und Witwen in deine Siedlung und essen sich satt. Und dann segnet dich der Herr, dein Gott, in all deiner Händearbeit, die du tust."
So soll kommen der Levit, der kein Teil noch Erbe mit dir hat, und der Fremdling und der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind, und essen und sich sättigen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hand, die du tust.

< 5 Mose 14 >