< 3 Mose 25 >
1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
And the LORD spoke unto Moses in mount Sinai, saying:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern.
Speak unto the children of Israel, and say unto them: When ye come into the land which I give you, then shall the land keep a sabbath unto the LORD.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.
Six years thou shalt sow thy field, and six years thou shalt prune thy vineyard, and gather in the produce thereof.
4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
But in the seventh year shall be a sabbath of solemn rest for the land, a sabbath unto the LORD; thou shalt neither sow thy field, nor prune thy vineyard.
5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
That which groweth of itself of thy harvest thou shalt not reap, and the grapes of thy undressed vine thou shalt not gather; it shall be a year of solemn rest for the land.
6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
And the sabbath-produce of the land shall be for food for you: for thee, and for thy servant and for thy maid, and for thy hired servant and for the settler by thy side that sojourn with thee;
7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
and for thy cattle, and for the beasts that are in thy land, shall all the increase thereof be for food.
8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir neunundvierzig Jahre ausmachen.
And thou shalt number seven sabbaths of years unto thee, seven times seven years; and there shall be unto thee the days of seven sabbaths of years, even forty and nine years.
9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
Then shalt thou make proclamation with the blast of the horn on the tenth day of the seventh month; in the day of atonement shall ye make proclamation with the horn throughout all your land.
10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
And ye shall hallow the fiftieth year, and proclaim liberty throughout the land unto all the inhabitants thereof; it shall be a jubilee unto you; and ye shall return every man unto his possession, and ye shall return every man unto his family.
11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;
A jubilee shall that fiftieth year be unto you; ye shall not sow, neither reap that which groweth of itself in it, nor gather the grapes in it of the undressed vines.
12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
For it is a jubilee; it shall be holy unto you; ye shall eat the increase thereof out of the field.
13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
In this year of jubilee ye shall return every man unto his possession.
14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken.
And if thou sell aught unto thy neighbour, or buy of thy neighbour's hand, ye shall not wrong one another.
15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
According to the number of years after the jubilee thou shalt buy of thy neighbour, and according unto the number of years of the crops he shall sell unto thee.
16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
According to the multitude of the years thou shalt increase the price thereof, and according to the fewness of the years thou shalt diminish the price of it; for the number of crops doth he sell unto thee.
17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.
And ye shall not wrong one another; but thou shalt fear thy God; for I am the LORD your God.
18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.
Wherefore ye shall do My statutes, and keep Mine ordinances and do them; and ye shall dwell in the land in safety.
19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
And the land shall yield her fruit, and ye shall eat until ye have enough, and dwell therein in safety.
20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -
And if ye shall say: 'What shall we eat the seventh year? behold, we may not sow, nor gather in our increase';
21 Ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
then I will command My blessing upon you in the sixth year, and it shall bring forth produce for the three years.
22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
And ye shall sow the eighth year, and eat of the produce, the old store; until the ninth year, until her produce come in, ye shall eat the old store.
23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
And the land shall not be sold in perpetuity; for the land is Mine; for ye are strangers and settlers with Me.
24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.
And in all the land of your possession ye shall grant a redemption for the land.
25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
If thy brother be waxen poor, and sell some of his possession, then shall his kinsman that is next unto him come, and shall redeem that which his brother hath sold.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
And if a man have no one to redeem it, and he be waxen rich and find sufficient means to redeem it;
27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
then let him count the years of the sale thereof, and restore the overplus unto the man to whom he sold it; and he shall return unto his possession.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
But if he have not sufficient means to get it back for himself, then that which he hath sold shall remain in the hand of him that hath bought it until the year of jubilee; and in the jubilee it shall go out, and he shall return unto his possession.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
And if a man sell a dwelling-house in a walled city, then he may redeem it within a whole year after it is sold; for a full year shall he have the right of redemption.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
And if it be not redeemed within the space of a full year, then the house that is in the walled city shall be made sure in perpetuity to him that bought it, throughout his generations; it shall not go out in the jubilee.
31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
But the houses of the villages which have no wall round about them shall be reckoned with the fields of the country; they may be redeemed, and they shall go out in the jubilee.
32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
But as for the cities of the Levites, the houses of the cities of their possession, the Levites shall have a perpetual right of redemption.
33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
And if a man purchase of the Levites, then the house that was sold in the city of his possession, shall go out in the jubilee; for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel.
34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
But the fields of the open land about their cities may not be sold; for that is their perpetual possession.
35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
And if thy brother be waxen poor, and his means fail with thee; then thou shalt uphold him: as a stranger and a settler shall he live with thee.
36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Take thou no interest of him or increase; but fear thy God; that thy brother may live with thee.
37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
Thou shalt not give him thy money upon interest, nor give him thy victuals for increase.
38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
I am the LORD your God, who brought you forth out of the land of Egypt, to give you the land of Canaan, to be your God.
39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
And if thy brother be waxen poor with thee, and sell himself unto thee, thou shalt not make him to serve as a bondservant.
40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
As a hired servant, and as a settler, he shall be with thee; he shall serve with thee unto the year of jubilee.
41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
Then shall he go out from thee, he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
For they are My servants, whom I brought forth out of the land of Egypt; they shall not be sold as bondmen.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Thou shalt not rule over him with rigour; but shalt fear thy God.
44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.
And as for thy bondmen, and thy bondmaids, whom thou mayest have: of the nations that are round about you, of them shall ye buy bondmen and bondmaids.
45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
Moreover of the children of the strangers that do sojourn among you, of them may ye buy, and of their families that are with you, which they have begotten in your land; and they may be your possession.
46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
And ye may make them an inheritance for your children after you, to hold for a possession: of them may ye take your bondmen for ever; but over your brethren the children of Israel ye shall not rule, one over another, with rigour.
47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
And if a stranger who is a settler with thee be waxen rich, and thy brother be waxen poor beside him, and sell himself unto the stranger who is a settler with thee, or to the offshoot of a stranger's family,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.
after that he is sold he may be redeemed; one of his brethren may redeem him;
49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
or his uncle, or his uncle's son, may redeem him, or any that is nigh of kin unto him of his family may redeem him; or if he be waxen rich, he may redeem himself.
50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein.
And he shall reckon with him that bought him from the year that he sold himself to him unto the year of jubilee; and the price of his sale shall be according unto the number of years; according to the time of a hired servant shall he be with him.
51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
If there be yet many years, according unto them he shall give back the price of his redemption out of the money that he was bought for.
52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
And if there remain but few years unto the year of jubilee, then he shall reckon with him; according unto his years shall he give back the price of his redemption.
53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
As a servant hired year by year shall he be with him; he shall not rule with rigour over him in thy sight.
54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
And if he be not redeemed by any of these means, then he shall go out in the year of jubilee, he, and his children with him.
55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.
For unto Me the children of Israel are servants; they are My servants whom I brought forth out of the land of Egypt: I am the LORD your God.