< 3 Mose 25 >

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
And the Lord spake vnto Moses in mount Sinai, saying,
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern.
Speake vnto the children of Israel, and say vnto them, When ye shall come into the lande which I giue you, the lande shall keepe Sabbath vnto the Lord.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.
Sixe yeeres thou shalt sowe thy field, and sixe yeeres thou shalt cut thy vineyarde, and gather the fruite thereof.
4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
But the seuenth yeere shalbe a Sabbath of rest vnto the lande: it shall be the Lordes Sabbath: thou shalt neither sowe thy fielde, nor cut thy vineyarde.
5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
That which groweth of it owne accorde of thy haruest, thou shalt not reape, neither gather the grapes that thou hast left vnlaboured: for it shalbe a yeere of rest vnto the land.
6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
And the rest of the lande shall be meate for you, euen for thee, and for thy seruant, and for thy mayde, and for thy hired seruant, and for the stranger that soiourneth with thee:
7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
And for thy cattell, and for the beastes that are in thy lande shall all the encrease thereof be meate.
8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir neunundvierzig Jahre ausmachen.
Also thou shalt number seuen Sabbaths of yeeres vnto thee, euen seuen times seuen yeere: and the space of the seuen Sabbaths of yeeres will be vnto thee nine and fourtie yeere.
9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
Then thou shalt cause to blow the trumpet of the Iubile in the tenth day of the seuenth moneth: euen in the day of the reconciliation shall ye make the trumpet blowe, throughout all your lande.
10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
And ye shall halowe that yeere, euen the fiftieth yeere, and proclaime libertie in the lande to all the inhabitants thereof: it shalbe the Iubile vnto you, and ye shall returne euery man vnto his possession, and euery man shall returne vnto his familie.
11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;
This fiftieth yeere shalbe a yeere of Iubile vnto you: ye shall not sowe, neither reape that which groweth of it selfe, neither gather the grapes thereof, that are left vnlaboured.
12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
For it is the Iubile, it shall be holy vnto you: ye shall eate of the encrease thereof out of the fielde.
13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
In the yeere of this Iubile, ye shall returne euery man vnto his possession.
14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken.
And when thou sellest ought to thy neighbour, or byest at thy neighbours hande, ye shall not oppresse one another:
15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
But according to the nomber of yeeres after the Iubile thou shalt bye of thy neighbour: also according to the nomber of the yeeres of the reuenues, he shall sell vnto thee.
16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
According to the multitude of yeeres, thou shalt increase the price thereof, and according to the fewnesse of yeeres, thou shalt abate the price of it: for the nomber of fruites doeth he sell vnto thee.
17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.
Oppresse not ye therefore any man his neighbour, but thou shalt feare thy God: for I am the Lord your God.
18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.
Wherefore ye shall obey mine ordinances, and keepe my lawes, and do them, and ye shall dwell in the land in safetie.
19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
And the lande shall giue her fruite, and ye shall eate your fill, and dwell therein in safetie.
20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -
And if ye shall say, What shall we eate the seuenth yeere, for we shall not sowe, nor gather in our increase?
21 Ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
I will sende my blessing vpon you in the sixt yeere, and it shall bring foorth fruite for three yeeres.
22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
And ye shall sowe the eight yeere, and eate of the olde fruite vntill the ninth yeere: vntill the fruite thereof come, ye shall eate the olde.
23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
Also the lande shall not be solde to be cut off from the familie: for the land is mine, and ye be but strangers and soiourners with me.
24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.
Therefore in all the land of your possession ye shall graunt a redemption for the lande.
25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
If thy brother be impouerished, and sell his possession, then his redeemer shall come, euen his neere kinsman, and bye out that which his brother solde.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
And if he haue no redeemer, but hath gotten and founde to bye it out,
27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
Then shall he count the yeeres of his sale, and restore the ouerplus to the man, to whome he solde it: so shall he returne to his possession.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
But if he can not get sufficient to restore to him, then that which is solde, shall remaine in the hande of him that hath bought it, vntill the yere of the Iubile: and in the Iubile it shall come out, and he shall returne vnto his possession.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
Likewise if a man sell a dwelling house in a walled citie, he may bye it out againe within a whole yeere after it is solde: within a yeere may he bye it out.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
But if it be not bought out within ye space of a ful yeere, then the house that is in the walled citie, shalbe stablished, as cut off from the familie, to him that bought it, throughout his generations: it shall not goe out in the Iubile.
31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
But the houses of villages, which haue no walles round about them, shalbe esteemed as the fielde of the countrey: they may be bought out againe, and shall goe out in the Iubile.
32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
Notwithstanding, the cities of the Leuites, and the houses of the cities of their possession, may the Leuites redeeme at all seasons.
33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
And if a man purchase of the Leuites, the house that was solde, and the citie of their possession shall goe out in the Iubile: for the houses of the cities of the Leuites are their possession among the children of Israel.
34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
But the fielde of the suburbes of their cities, shall not be solde: for it is their perpetuall possession.
35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
Moreouer, if thy brother be impouerished, and fallen in decay with thee, thou shalt relieue him, and as a stranger and soiourner, so shall he liue with thee.
36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Thou shalt take no vsurie of him, nor vantage, but thou shalt feare thy God, that thy brother may liue with thee.
37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
Thou shalt not giue him thy money to vsurie, nor lende him thy vitailes for increase.
38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
I am the Lord your God, which haue brought you out of the lande of Egypt, to giue you the lande of Canaan, and to be your God.
39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
If thy brother also that dwelleth by thee, be impouerished, and be sold vnto thee, thou shalt not compel him to serue as a bond seruant,
40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
But as an hired seruant, and as a soiourner he shalbe with thee: he shall serue thee vnto the yeere of the Iubile.
41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
Then shall he depart from thee, both hee, and his children with him, and shall returne vnto his familie, and vnto the possession of his fathers shall he returne:
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
For they are my seruants, whom I brought out of the lande of Egypt: they shall not be solde as bondmen are solde.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Thou shalt not rule ouer him cruelly, but shalt feare thy God.
44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.
Thy bond seruant also, and thy bond maid, which thou shalt haue, shalbe of the heathen that are rounde about you: of them shall ye bye seruants and maydes.
45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
And moreouer of the children of the stragers, that are soiourners among you, of them shall ye bye, and of their families that are with you, which they begate in your lande: these shall be your possession.
46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
So ye shall take them as inheritance for your children after you, to possesse them by inheritance, ye shall vse their labours for euer: but ouer your brethren the children of Israel ye shall not rule one ouer another with crueltie.
47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
If a soiourner or a stranger dwelling by thee get riches, and thy brother by him be impouerished, and sell him selfe vnto the stranger or soiourner dwelling by thee, or to the stocke of the strangers familie,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.
After that he is solde, he may be bought out: one of his brethren may bye him out,
49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
Or his vncle, or his vncles sonne may bye him out, or any of the kindred of his flesh among his familie, may redeeme him: either if he can get so much, he may bye him selfe out.
50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein.
Then he shall recken with his byer from the yeere that he was solde to him, vnto the yere of Iubile: and the money of his sale shalbe according to the number of yeeres: according to the time of an hyred seruant shall he be with him.
51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
If there be many yeeres behind, according to them he shall giue againe for his deliuerance, of the money that he was bought for.
52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
If there remaine but fewe yeeres vnto the yeere of Iubile, then he shall count with him, and according to his yeeres giue againe for his redemption.
53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
He shalbe with him yeere by yeere as an hired seruant: he shall not rule cruelly ouer him in thy sight.
54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
And if he be not redeemed thus, he shall go out in the yeere of Iubile, he, and his children with him.
55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.
For vnto me the children of Israel are seruants: they are my seruants, who I haue brought out of the land of Egypt: I am ye Lord your God.

< 3 Mose 25 >