< 3 Mose 23 >

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Feste Jehovas, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, meine Feste sind diese:
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Die Festzeiten Jahwes, die ihr auszurufen habt als Festversammlungen am Heiligtume - folgende sind meine Festzeiten.
3 Sechs Tage soll man Arbeit tun; aber am siebten Tage ist ein Sabbath der Ruhe, eine heilige Versammlung; keinerlei Arbeit sollt ihr tun; es ist ein Sabbath dem Jehova in allen euren Wohnsitzen.
Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.
4 Dies sind die Feste Jehovas, heilige Versammlungen, die ihr ausrufen sollt zu ihrer bestimmten Zeit:
Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit.
5 Im ersten Monat, am Vierzehnten des Monats, zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem Jehova.
Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend findet Passahfeier für Jahwe statt.
6 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem Jehova; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen.
Am fünfzehnten Tage aber desselben Monats ist Jahwe das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern; sieben Tage lang müßt ihr ungesäuerte Brote essen.
7 Am ersten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Am ersten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
8 Und ihr sollt Jehova ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tage ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am siebenten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
9 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen;
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen,
11 und er soll die Garbe vor Jehova weben zum Wohlgefallen für euch; am anderen Tage nach dem Sabbath soll sie der Priester weben.
und er soll die Garbe vor Jahwe weben, daß Sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.
12 Und ihr sollt an dem Tage, da ihr die Garbe webet, ein Lamm opfern, ohne Fehl, einjährig, zum Brandopfer dem Jehova;
Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten,
13 und sein Speisopfer: zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, ein Feueropfer dem Jehova, ein lieblicher Geruch; und sein Trankopfer: ein viertel Hin Wein.
dazu als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, angemacht mit Öl, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, und als Trankopfer dazu ein Viertel Hin Wein.
14 Und Brot und geröstete Körner und Gartenkorn sollt ihr nicht essen bis zu diesem selbigen Tage, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
15 Und ihr sollt euch zählen vom anderen Tage nach dem Sabbath, von dem Tage, da ihr die Webegarbe gebracht habt: es sollen sieben volle Wochen sein.
Sodann sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat ab - von dem Tage ab, wo ihr die Webegarbe darbrachtet, - sieben volle Wochen zählen,
16 Bis zum anderen Tage nach dem siebten Sabbath sollt ihr fünfzig Tage zählen; und ihr sollt Jehova ein neues Speisopfer darbringen.
bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Webebrote bringen, zwei von zwei Zehnteln Feinmehl sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlinge dem Jehova.
Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webe-Brote bringen; aus zwei Zehnteln Feinmehl sollen sie bestehen und mit Sauerteig gebacken sein, als Erstlingsopfer für Jahwe.
18 Und ihr sollt zu dem Brote darbringen sieben einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Farren und zwei Widder (sie sollen ein Brandopfer dem Jehova sein) und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.
Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben fehllose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder - die sollen Jahwe als Brandopfer gebracht werden, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe.
19 Und ihr sollt einen Ziegenbock zum Sündopfer opfern und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer.
Ferner sollt ihr einen Ziegenbock herrichten zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer.
20 Und der Priester soll sie weben samt dem Brote der Erstlinge als Webopfer vor Jehova, samt den zwei Lämmern: sie sollen Jehova heilig sein für den Priester.
Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.
21 Und ihr sollt an diesem selbigen Tage einen Ruf ergehen lassen, eine heilige Versammlung soll euch sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung in allen euren Wohnsitzen bei euren Geschlechtern. -
Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht.
22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten, und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten; für den Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen. Ich bin Jehova, euer Gott.
Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und sollst nicht Nachlese halten nach deiner Ernte: den Armen und den Fremden sollst du beides überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.
23 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
24 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch Ruhe sein, ein Gedächtnis des Posaunenhalls, eine heilige Versammlung.
Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum.
25 Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt Jehova ein Feueropfer darbringen.
Ihr dürft da keinerlei Werktagsarbeit verrichten und habt Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
26 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
27 Doch am Zehnten dieses siebten Monats ist der Versöhnungstag; eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt Jehova ein Feueropfer darbringen.
Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
28 Und keinerlei Arbeit sollt ihr tun an diesem selbigen Tage; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu tun vor Jehova, eurem Gott.
Und an eben diesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn der Sühntag ist es, daß man euch Sühne schaffe vor Jahwe, eurem Gott.
29 Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an diesem selbigen Tage, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern;
Denn wer irgend an diesem Tage sich nicht kasteit, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
30 und jede Seele, die irgend eine Arbeit tut an diesem selbigen Tage, selbige Seele werde ich vertilgen aus der Mitte ihres Volkes.
Und wer immer an diesem Tag irgend welche Arbeit verrichtet, einen solchen will ich hinwegraffen mitten auf seinen Volksgenossen.
31 Keinerlei Arbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
Ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
32 Ein Sabbath der Ruhe soll er für euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; am Neunten des Monats, am Abend, vom Abend bis zum Abend sollt ihr euren Sabbath feiern.
Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
33 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem Jehova.
Rede mit den Israeliten also: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats soll man Jahwe sieben Tage lang das Hüttenfest feiern.
35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36 Sieben Tage sollt ihr Jehova ein Feueropfer darbringen; am achten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt Jehova ein Feueropfer darbringen: es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
37 Das sind die Feste Jehovas, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen, um Jehova darzubringen Feueropfer, Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, die Gebühr des Tages an seinem Tage:
Das sind die Festzeiten Jahwes, in welchen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, daß man Jahwe Feueropfer darbringe - Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, je nach der Erfordernis des betreffenden Tags,
38 außer den Sabbathen Jehovas und außer euren Gaben und außer allen euren Gelübden und außer allen euren freiwilligen Gaben, die ihr Jehova gebet.
abgesehen von den Sabbaten Jahwes und abgesehen von euren Gaben, sowie von allen euren Gelübdeopfern und allen euren freiwilligen Spenden, die ihr Jahwe bringen wollt.
39 Doch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr das Fest Jehovas feiern sieben Tage; am ersten Tage soll Ruhe sein, und am achten Tage soll Ruhe sein.
Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes einheimst, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jahwes feiern; der erste Tag ist ein Ruhetag und der achte Tag ist ein Ruhetag.
40 Und ihr sollt euch am ersten Tage Frucht von schönen Bäumen nehmen, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden, und sollt euch vor Jehova, eurem Gott, freuen sieben Tage.
Und ihr sollt euch am ersten Tage Früchte von prächtigen Bäumen, Palmenzweige und Äste von dichtbelaubten Bäumen, sowie von Bachweiden holen und sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gotte, fröhlich sein,
41 Und ihr sollt dasselbe sieben Tage im Jahre als Fest dem Jehova feiern: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern; im siebten Monat sollt ihr dasselbe feiern.
und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
42 In Laubhütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborenen in Israel sollen in Laubhütten wohnen;
Da sollt ihr sieben Tage lang in Hütten wohnen; alle Landeseingebornen in Israel sollen in Hütten wohnen,
43 auf daß eure Geschlechter wissen, daß ich die Kinder Israel in Laubhütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Lande Ägypten herausführte. Ich bin Jehova, euer Gott. -
damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten hinwegführte, ich, Jahwe, euer Gott.
44 Und Mose sagte den Kindern Israel die Feste Jehovas.
Und Mose sagte den Israeliten die Festzeiten Jahwes.

< 3 Mose 23 >