< 3 Mose 15 >

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß.
Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Jeder Mann der einen Fluß hat aus seinem Fleische, der ist durch seinen Fluß unrein.
3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit.
Und dies soll seine Unreinheit von seinem Flusse sein: Schleimet sein Fleisch von seinem Flusse oder ist sein Fleisch verstopft von seinem Flusse, so ist es seine Unreinheit.
4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein.
Alles Lager, auf dem der Flüssige liegt, soll unrein sein; und jegliches Gerät, auf dem er sitzt soll unrein sein.
5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und der Mann, der sein Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist bis an den Abend unrein.
6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und wer auf einem Gerät sitzt, auf dem der Flüssige gesessen, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und bis zum Abend unrein sein.
7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und wer das Fleisch des Flüssigen berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis zum Abend.
8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und wenn der Flüssige auf den Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
9 Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein.
Und jeglicher Wagen, in dem der Flüssige fährt, soll unrein sein.
10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und jeder, der irgend etwas berührt, das er unter sich hatte, soll unrein sein bis zum Abend. Und der sie trägt, wasche seine Kleider und bade sich im Wasser, und ist unrein bis an den Abend.
11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und jeder, den der Flüssige berührt und seine Hände nicht im Wasser abgespült hatte, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
12 Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden.
Und das irdene Gefäß, das der Flüssige berührt, soll zerbrochen, und jedes hölzerne Gefäß soll ausgespült werden im Wasser.
13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein.
Und so der Flüssige rein wird von seinem Flusse, soll er sieben Tage zählen von seiner Reinigung an, und seine Kleider waschen und sein Fleisch in fließendem Wasser baden, und er ist rein.
14 Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben;
Und am achten Tage nehme er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und komme vor das Angesicht Jehovahs zum Eingang des Versammlungszeltes und gebe sie dem Priester.
15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses.
Und der Priester mache die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester sühne über ihm vor Jehovah von seinem Flusse.
16 Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und der Mann, von dem ein Samenerguß ausgeht, bade sein ganzes Fleisch im Wasser, und ist unrein bis an den Abend.
17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend.
Und jegliches Kleid und jegliches Fell, auf dem von dem Samenerguß ist, werde im Wasser gewaschen, und ist unrein bis zum Abend.
18 Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend.
Und das Weib, mit dem ein Mann liegt, und der Samen sich ergießt: sie sollen sich im Wasser baden, und sind unrein bis auf den Abend.
19 Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
Und so ein Weib flüssig ist, so sie ihren Fluß von Blut hat an ihrem Fleische, soll sie sieben Tage in ihrer Abgeschiedenheit sein, und jeder, der sie berührt, sei unrein bis an den Abend.
20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.
Und alles, worauf sie liegt in ihrer Abgeschiedenheit, ist unrein, und alles, worauf sie sitzt, ist unrein.
21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und jeder, der ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist unrein bis auf den Abend.
22 Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie sitzt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und ist bis zum Abend unrein.
23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend.
Und wenn es auf dem Lager ist oder an dem Gerät, auf dem sie saß, da er es berührt, soll er unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt und von ihrer Befleckung an ihm ist, so ist er sieben Tage unrein, und das ganze Lager, auf dem er lag, ist unrein.
25 Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein.
Und wenn einem Weib ihr Blutfluß viele Tage fließt außer der Zeit ihrer Abgeschiedenheit oder derselbe fließt über die Zeit ihrer Abgeschiedenheit hinaus, soll sie alle Tage des Flusses ihrer Unreinheit wie in den Tagen ihrer Abgeschiedenheit unrein sein.
26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit.
Alles Lager, worauf sie liegt alle Tage ihres Flusses, sei ihr wie das Lager ihrer Abgeschiedenheit, und alles Gerät, worauf sie sitzt, sei unrein, wie die Unreinheit ihrer Abgeschiedenheit.
27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und jeder, der das anrührt, wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein.
Und wird sie rein von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und nachher ist sie rein.
29 Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft;
Und am achten Tage nehme sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester zum Eingang des Versammlungszeltes.
30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit.
Und der Priester bereite die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester sühne über ihr vor Jehovah von dem Flusse ihrer Unreinheit.
31 Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
Und ihr sollt die Söhne Israel absondern von ihrer Unreinheit, auf daß sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, indem sie verunreinigen Meine Wohnung in ihrer Mitte.
32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird;
Dies ist das Gesetz für den Flüssigen und von dem Samenerguß ausgeht und der dadurch unrein wird.
33 und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.
Und für die, so krank ist in ihrer Abgeschiedenheit und für dasjenige, das am Flusse leidet, männlich oder weiblich, und für den Mann, der bei einer Unreinen liegt.

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