< Jesaja 4 >
1 Und an jenem Tage werden sieben Weiber einen Mann ergreifen und sprechen: Wir wollen unser eigenes Brot essen und uns mit unseren eigenen Kleidern bekleiden; nur laß uns nach deinem Namen genannt werden, nimm unsere Schmach hinweg.
Und sieben Weiber hängen sich an einen Mann an jenem Tag und sagen ihm: "Wir wollen unser eignes Brot verzehren, in unser eigenes Gewand uns kleiden. Nur laß uns deinen Namen führen! Hinweg nimm unsere Schmach."
2 An jenem Tage wird der Sproß Jehovas zur Zierde und zur Herrlichkeit sein, und die Frucht der Erde zum Stolz und zum Schmuck für die Entronnenen Israels.
An jenem Tage dient der Sproß des Herrn zu Schmuck und Preis, des Landes Frucht zum Stolz und Ruhm dem Reste Israels, der noch gerettet wird.
3 Und es wird geschehen, wer in Zion übriggeblieben und wer in Jerusalem übriggelassen ist, wird heilig heißen, ein jeder, der zum Leben eingeschrieben ist in Jerusalem:
Und wer in Sion übrigbleibt und in Jerusalem noch übrig ist, der heißt ein Heiliger, der in Jerusalem gebucht zum Leben.
4 wenn der Herr den Unflat der Töchter Zions abgewaschen und die Blutschulden Jerusalems aus dessen Mitte hinweggefegt haben wird durch den Geist des Gerichts und durch den Geist des Vertilgens.
Hat erst der Herr der Sionstöchter Unflat abgewaschen, die Blutschuld aus Jerusalem hinweggeschafft durch des Gerichtes Sturmflut und durch Feuerguß,
5 Und Jehova wird über jede Wohnstätte des Berges Zion und über seine Versammlungen eine Wolke und einen Rauch schaffen bei Tage, und den Glanz eines flammenden Feuers bei Nacht; denn über der ganzen Herrlichkeit wird eine Decke sein.
dann schafft der Herr ob jedem Platz des Sionsberges und über allen den Zusammenkünften daselbst Gewölk und Rauch bei Tag und lichten Feuerglanz bei Nacht. Denn über aller Herrlichkeit ist da die Decke eines Baldachins
6 Und eine Hütte wird sein zum Schatten bei Tage vor der Hitze, und zur Zuflucht und zur Bergung vor Sturm und vor Regen.
bei Tag zum Schatten vor der Hitze, und zum Versteck und Schutz vor Guß und Regen.