< 2 Mose 26 >
1 Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen.
Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe. Cherubim sollst du künstlich darein wirken.
2 Die Länge eines Teppichs achtundzwanzig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche.
Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein und die Breite desselben vier Ellen; diese Teppiche alle sollen einerlei Maß haben.
3 Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen.
Fünf Teppiche sollen zusammengefügt sein, einer an den andern, und wieder fünf Teppiche.
4 Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung.
Und du sollst Schleifen machen von blauem Purpur an den Enden eines jeden Teppichs, da sie sollen zusammengefügt sein, daß je zwei und zwei an ihren Enden zusammengeheftet werden.
5 Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber.
Du sollst fünfzig Schleifen an dem [Ende des] einen Teppichs machen und fünfzig Schleifen an dem äußersten Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt werden; von diesen Schleifen soll je eine der andern gegenüberstehen.
6 Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei.
Und sollst fünfzig goldene Haften machen und damit die Teppiche zusammenheften einen an den andern, daß die Wohnung ein Ganzes werde.
7 Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen.
Du sollst auch Teppiche machen aus Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung; elf solche Teppiche sollst du machen.
8 Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche.
Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen. Und alle elf sollen gleich sein.
9 Und füge fünf Teppiche besonders zusammen und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt.
Fünf solcher Teppiche sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, und sollst den sechsten Teppich zweifältig legen, vorne an der Hütte.
10 Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung.
Und sollst fünfzig Schleifen machen am Ende des ersten Teppichs und fünfzig Schleifen am Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt sind.
11 Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei.
Und sollst fünfzig eherne Haften machen und die Haften in die Schleifen tun, und die Hütte zusammenfügen, also daß sie ein Ganzes werde.
12 Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen.
Aber von dem Überschuß der Teppiche der Hütte sollst du die Hälfte überhängen lassen hinten an der Wohnung,
13 Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken.
eine Elle auf dieser und eine Elle auf der anderen Seite von dem Überschuß an der Länge der Teppiche der Hütte; es soll etwas vorschießen auf beiden Seiten der Wohnung, um dieselbe auf beiden Seiten zu bedecken.
14 Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.
Über diese Decke sollst du für die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen machen. Dazu eine Decke von Seehundsfellen oben darüber.
15 Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend;
Und du sollst die Bretter der Wohnung von Akazienholz machen, aufrechtstehend.
16 zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes;
Zehn Ellen soll die Länge eines jeden Brettes sein und anderthalb Ellen eines jeden Breite.
17 zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen an allen Brettern der Wohnung.
Zwei Zapfen soll ein Brett haben, einer dem andern gegenüberstehend. Also sollst du alle Bretter zur Wohnung machen.
18 Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts;
Und du sollst für die Wohnung zwanzig Bretter machen auf der Seite gegen Mittag, südwärts.
19 und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
Und du sollst unter die zwanzig Bretter vierzig silberne Füße machen, je zwei Füße unter ein Brett für seine beiden Zapfen; und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen.
20 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter,
Ebenso auf der andern Seite der Wohnung gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen.
21 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett;
Und ihre vierzig silbernen Füße, je zwei Füße unter ein Brett.
22 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen;
Aber du sollst sechs Bretter machen an der Seite der Wohnung gegen Abend.
23 und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;
Dazu sollst du zwei Bretter machen hinten an die beiden Ecken der Wohnung.
24 und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.
Die sollen doppelt sein von unten auf und sich oben zusammenfügen mit einem Ring; also sollen beide sein; an beiden Ecken sollen sie stehen.
25 Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.
Daß da im ganzen acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, sechzehn Füße, je zwei unter einem Brett.
26 Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,
Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung,
27 und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen;
und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung, und fünf zu den Brettern auf der hintern Seite der Wohnung gegen Abend.
28 und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen.
Und der mittlere Riegel soll inwendig durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum andern.
29 Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen und die Riegel mit Gold überziehen.
Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein stecke; du sollst auch die Riegel mit Gold überziehen.
30 Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
Also sollst du die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du auf dem Berge gesehen hast.
31 Und du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit soll man ihn machen, mit Cherubim.
Du sollst auch einen Vorhang machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, und sollst Cherubim künstlich darein wirken.
32 Und hänge ihn auf an vier Säulen von Akazienholz, überzogen mit Gold, ihre Haken von Gold, auf vier Füßen von Silber;
Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben.
33 und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhanges, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
Und sollst den Vorhang unter die Haften hängen und die Lade des Zeugnisses innerhalb des Vorhangs setzen, daß der Vorhang euch eine Scheidewand bilde zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
34 Und lege den Deckel auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.
Und sollst den Sühndeckel auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten legen.
35 Und stelle den Tisch außerhalb des Vorhangs und den Leuchter dem Tische gegenüber an die Seite der Wohnung gegen Süden; und den Tisch sollst du an die Nordseite setzen.
Den Tisch aber stelle außerhalb des Vorhanges auf und den Leuchter dem Tisch gegenüber auf der Südseite der Wohnung, daß der Tisch gegen Mitternacht stehe.
36 Und mache für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit.
Und du sollst einen Vorhang machen in die Türe der Hütte aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit.
37 Und mache zu dem Vorhang fünf Säulen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und gieße für sie fünf Füße von Erz.
Und sollst für den Vorhang fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldenen Haken. Und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.