< 2 Mose 22 >
1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -
If ony man stelith a scheep, ether oxe, and sleeth, ether sillith, he schal restore fiue oxen for oon oxe, and foure scheep for o scheep.
2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;
And if a nyyt theef brekynge an hows, ether vndurmynynge, is foundun, and is deed bi a wounde takun, the smytere schal not be gilti of blood;
3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
that if he dide this whanne the sunne was rysun, he dide man sleyng, and he schal die. If a theef hath not that, that he schal yelde for thefte, he schal be seeld;
4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
if that thing that he staal, is foundun quyk at hym, ether oxe, ether asse, ether scheep, he schal restore the double.
5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.
If a man harmeth a feeld, ethir vyner, and suffrith his beeste, that it waaste othere mennus thingis, he schal restore for the valu of harm, `what euer beste thing he hath in his feeld, ethir vyner.
6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.
If fier goith out, and fyndith eeris of corn, and catchith heepis of corn, ethir cornes stondynge in feeldis, he that kyndlide the fier schal yeelde the harm.
7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
If a man bitakith in to kepyng monei to a freend, ether a vessel `in to keping, and it is takun awey bi thefte fro hym that resseyuede, if the theef is foundun, he schal restore the double.
8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -
If the theef is hid, the lord of the hows schal be brouyt to goddis, `that is, iugis, and he schal swere, that he helde not forth the hond in to `the thing of his neiybore,
9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: “das ist es”, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
to `do fraude; as wel in oxe, as in asse, and in scheep, and in clooth; and what euer thing may brynge in harm, the cause of euer eithir schal come to goddis, and if thei demen, he schal restore the double to his neiybore.
10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
If ony man bitakith to his neiybore oxe, asse, scheep, and al werk beeste to kepyng, and it is deed, ether is maad feble, ethir is takun of enemyes, and no man seeth this,
11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
an ooth schal be in the myddis, that he helde not forth the hond to the `thing of his neiybore; and the lord schal resseyue the ooth, and he schal not be compellid to yelde.
12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
That if it is takun awei bi thefte, he schal restore the harm to the lord;
13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
if it is etun of a beeste, he schal brynge to the lord that that is slayn, and he schal not restore.
14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
He that axith of his neiybore ony thing of these bi borewyng, and it is feblid, ether deed, while the lord is not present, he schal be constreyned to yelde; that if the lord is in presence,
15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
he schal not restore, moost if it cam hirid, for the meede of his werk.
16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
If a man disseyueth a virgyn not yit weddid, and slepith with hir, he schal yyue dower to hir, and schal haue hir wijf.
17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -
If the fadir of the virgyn nyle yyue, he schal yelde money, bi the maner of dower, which virgyns weren wont to take.
18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -
Thou schalt not suffre witchis to lyue.
19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -
He that doith letcherie with a beeste, die by deeth.
20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.
He that offrith to goddis, out takun to the Lord aloone, be he slayn.
21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.
Thou schalt not make sory a comelyng, nether thou schalt turmente hym; for also ye weren comelyngis in the lond of Egipt.
22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Ye schulen not anoye a widewe, and a fadirles ethir modirles child.
23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;
If ye hirten hem, thei schulen crye to me, and Y schal here the cry of hem,
24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
and my greet veniaunce schal haue indignacioun, and Y schal smyte you with swerd, and youre wyues schulen be widewis, and youre sones schulen be fadirles.
25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
If thou yyuest money to loone to my pore puple, that dwellith with thee, thou schalt not constreyne hym, as an extorsioner doith, nether thou schalt oppresse hym by vsuris.
26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
If thou takist of thi neiybore `a wed a clooth, thou schalt yelde to hym bifore the goyng doun of the sunne;
27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
for that aloone is the cloothing of his fleisch, with which he is hilid, nether he hath another, in which he slepith; if he crieth to me, Y schal here hym; for Y am mercyful.
28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Thou schalt not bacbyte goddis, and thou schalt not curse the prince of thi puple.
29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Thou schalt not tarye to offre to the Lord thi tithis, and firste fruytis. Thou schalt yyue to me the firste gendrid of thi sones;
30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -
also of oxen, and of scheep thou schalt do in lijk maner; seuene daies be he with his modir, in the eiytithe dai thou schalt yelde hym to me.
31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Ye schulen be holi men to me; ye schulen not ete fleisch which is bifore taastid of beestis, but ye schulen caste forth to houndis.