< 5 Mose 23 >
1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen.
In des Herrn Gemeinde darf nicht eintreten, wer durch Zerquetschung verstümmelt ist oder durch Abschneiden der Röhre.
2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. -
In des Herrn Gemeinde darf kein Bastard eintreten. Auch nicht das zehnte Glied von einem solchen darf in des Herrn Gemeinde eintreten.
3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich:
Kein Ammoniter noch Moabiter darf in des Herrn Gemeinde eintreten. Auch das zehnte Glied von ihnen darf nicht in des Herrn Gemeinde eintreten.
4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen.
Denn, als ihr aus Ägypten gezogen, sind sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen. Auch hat man gegen dich den Beorsohn Bileam aus Petor in Mesopotamien verdingt, dich zu verfluchen.
5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb.
Aber der Herr, dein Gott, hat nicht auf Bileam hören wollen. Dir verwandelte der Herr, dein Gott, den Fluch in Segen. Denn der Herr, dein Gott, liebt dich.
6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich.
Niemals sollst du ihr Wohl und ihr Glück fördern, solange du lebst!
7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.
Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen! Denn sie sind deine Brüder. Auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen! Denn Gast bist du in ihrem Lande gewesen.
8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen.
Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen im dritten Gliede in des Herrn Gemeinde eintreten.
9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:
Ziehst du gegen deine Feinde, so hüte dich vor allem Ungehörigen!
10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen;
Ist einer unter dir, der unrein wäre durch nächtlichen Zufall, so gehe er vor das Lager! Er darf nicht in das Lager hereinkommen.
11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen.
Erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang in das Lager kommen.
12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest.
Dir soll ein Platz außerhalb des Lagers sein! Dort tritt aus!
13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken.
In deinem Gürtel sollst du einen Spaten tragen! Grabe damit ein Loch, wenn du draußen niederkauern mußt, und bedecke wieder deinen Kot!
14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende.
Denn der Herr, dein Gott, schreitet mitten durch dein Lager, dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben. Darum sei dein Lager heilig, auf daß er nichts Widerliches an dir bemerke und sich nicht von dir wende!
15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
Einen Sklaven, der vor seinem Herrn sich zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern!
16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken.
Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Orte, den er wählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt! Du sollst ihn nicht plagen!
17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels.
Bei Israels Mädchen darf es keine Geweihte geben und bei den israelitischen Knaben keinen Geweihten.
18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott.
Du sollst nicht eines Gelübdes wegen Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen! Denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird.
Du sollst von deinen Brüdern keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch für Speise noch Zins für irgend etwas Leihbares!
20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
Vom Ausländer darfst du Zins nehmen, aber von deinen Brüdern nicht fordern, auf daß dich der Herr, dein Gott, in all deiner Hände Werk segne in dem Lande, in das du kommst, es zu besetzen.
21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein.
Machst du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen! Denn sonst fordert es der Herr von dir, und du wärest einer Sünde schuldig.
22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein.
Meidest du das Geloben, so bist du keiner Sünde schuldig.
23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast.
Was aber über deine Lippen kommt, sollst du halten! Tu also, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mündlich versprochen hast!
24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun.
Kommst du in deines Nächsten Weinberg, so iß dich satt an Trauben nach Herzenslust! Aber du darfst nichts in dein Gefäß tun!
25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.
Kommst du in die Halmfrucht deines Nächsten, so pflücke Ähren mit der Hand! Aber du darfst nicht die Sichel über deines Nächsten Halmfrucht schwingen."