< Psalm 75 >
1 [Dem Vorsänger, "Verdirb nicht!" Ein Psalm von Asaph, ein Lied.] Wir preisen dich, o Gott, wir preisen dich; und nahe ist dein Name, deine Wundertaten verkündigen es. [O. ihn; od. man erzählt deine Wundertaten]
Ein Psalm und Lied Assaphs, daß er nicht umkäme, vorzusingen. Wir danken dir, Gott, wir danken dir und verkündigen deine Wunder, daß dein Name so nahe ist.
2 "Wenn ich die Versammlung empfangen werde, [O. Wenn ich die bestimmte Zeit erreichen [W. erfassen] werde] will ich in Geradheit richten.
Denn zu seiner Zeit so werde ich recht richten.
3 Zerschmolzen sind die Erde und alle ihre Bewohner: Ich habe ihre Säulen festgestellt." (Sela)
Das Land zittert und alle, die drinnen wohnen; aber ich halte seine Säulen fest. (Sela)
4 Ich sprach zu den Übermütigen: Seid nicht übermütig! und zu den Gesetzlosen: Erhebet nicht das Horn!
Ich sprach zu den Ruhmredigen: Rühmet nicht so! und zu den Gottlosen: Pochet nicht auf Gewalt!
5 Erhebet nicht hoch euer Horn; redet nicht Freches mit gerecktem Halse!
Pochet nicht so hoch auf eure Gewalt, redet nicht halsstarrig,
6 Denn nicht von Osten, noch von Westen, und nicht von Süden her [W. von der Wüste her; die Wüste liegt südlich von Palästina] kommt Erhöhung.
es habe keine Not, weder von Aufgang noch von Niedergang, noch von dem Gebirge in der Wüste.
7 Denn Gott ist Richter; diesen erniedrigt er, und jenen erhöht er.
Denn Gott ist Richter, der diesen niedriget und jenen erhöhet.
8 Denn ein Becher ist in der Hand Jehovas, und er schäumt von Wein, ist voll von Würzwein, und er schenkt daraus: ja, seine Hefen müssen schlürfend trinken alle Gesetzlosen der Erde.
Denn der HERR hat einen Becher in der Hand und mit starkem Wein voll eingeschenkt und schenkt aus demselben; aber die Gottlosen müssen alle trinken und die Hefen aussaufen.
9 Ich aber, ich will es verkünden ewiglich, will Psalmen singen dem Gott Jakobs.
Ich aber will verkündigen ewiglich und lobsingen dem Gott Jakobs.
10 Und alle Hörner der Gesetzlosen werde ich abhauen; es werden erhöht werden die Hörner der Gerechten.