< 4 Mose 29 >

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.
»Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.
2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;
3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;
außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;
6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.
außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«
7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
»Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten; keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.
8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«
12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.
»Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.
13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;
Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern
15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;
und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«
39 Das sollt ihr bei euren Festen [S. die Anm. zu 3. Mose 23, 2] dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. [W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern usw.]
»Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«
40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.
Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.

< 4 Mose 29 >