< 4 Mose 28 >
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, meine Speise [W. mein Brot] zu [O. von] meinen Feueropfern, mir zum lieblichen Geruch, sollt ihr acht haben mir darzubringen zu ihrer bestimmten Zeit.
Gebiete den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, Mein Brot, zu Meinen Feueropfern des Geruches Meiner Ruhe sollt ihr halten, daß ihr sie Mir darbringet zur bestimmten Zeit.
3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr Jehova darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer.
Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem Jehovah darbringen sollt: Jährige Lämmer ohne Fehl, zwei am Tage, als beständiges Brandopfer.
4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden;
Das eine Lamm sollst du am Morgen bereiten und das zweite Lamm sollst du bereiten gegen Abend.
5 und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles,
Und ein zehntel Ephah Semmelmehl zu einem Speiseopfer, mit zerstoßenem Öl vermischt, ein viertel Hin.
6 [ein beständiges Brandopfer, das am Berge Sinai eingesetzt [And. üb.: geopfert] wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova; ]
Ein beständiges Brandopfer ist es, das am Berge Sinai bereitet worden zum Geruch der Ruhe, ein Feueropfer für Jehovah.
7 und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamme; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem Jehova spenden.
Und sein Trankopfer ein viertel Hin auf das eine Lamm. Im Heiligtum gieße aus ein Trankopfer starken Getränkes dem Jehovah.
8 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.
Und das zweite Lamm bereite zu gegen Abend, wie das Speiseopfer des Morgens, und wie sein Trankopfer sollst du es bereiten, ein Feueropfer des Geruchs der Ruhe dem Jehovah.
9 Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer.
Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, und sein Trankopfer.
10 Es ist das Brandopfer des Sabbaths an jedem Sabbath nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
Das Brandopfer des Sabbaths an seinem Sabbathtag, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
11 Und im Anfang eurer Monate sollt ihr Jehova ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;
Und am Ersten eurer Monate sollt ihr Jehovah ein Brandopfer darbringen: Zwei junge Farren von den Rindern, und einen Widder und sieben einjährige Lämmer ohne Fehl.
12 und zu jedem Farren drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer;
Und drei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf den einen Farren, und zwei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt auf den einen Widder, zum Speiseopfer,
13 und zu jedem Lamme je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer. Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.
Und je ein Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf je ein Lamm, als Brandopfer zum Geruch der Ruhe; ein Feueropfer für Jehovah.
14 Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Farren sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamme. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres.
Und ihre Trankopfer sollen sein ein halbes Hin zu dem Farren und ein drittel Hin zu dem Widder und ein viertel Hin Wein auf das Lamm. Dies ist das Brandopfer des Neumonds an seinem Neumond an den Neumonden des Jahres.
15 Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem Jehova soll nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.
Und einen Ziegenbock als Sündopfer für Jehovah, außer dem beständigen Brandopfer mache man und sein Trankopfer.
16 Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jehova.
Und im ersten Monat am vierzehnten Tage des Monats ist das Passah für Jehovah.
17 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.
Und am fünfzehnten Tag dieses Monats ist Fest. Sieben Tage soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
18 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung [S. die Anm. zu 2. Mose 12,16] sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Am ersten Tage soll heilige Zusammenberufung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
19 Und ihr sollt dem Jehova ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
Und ein Feueropfer sollt ihr, ein Brandopfer für Jehovah von zwei jungen Farren von den Rindern und einen Widder und sieben einjährigen Lämmern darbringen. Ohne Fehl sollen sie euch sein.
20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder;
Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den Farren und zwei Zehntel auf den Widder, sollt ihr sie bereiten.
21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
Je ein Zehntel sollt ihr es machen für ein Lamm, für die sieben Lämmer;
22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun.
Und einen Bock zum Sündopfer, euch zu sühnen.
23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern.
Außer dem Morgenbrandopfer, das ein beständiges Brandopfer ist, sollt ihr diese machen.
24 Solches sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise [W. Brot] eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem Jehova; nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.
Wie mit diesen sollt ihr an jedem Tage der sieben Tage es machen, das Brot des Feueropfers als Geruch der Ruhe für Jehovah; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer werde es gemacht.
25 Und am siebten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und am siebenten Tage soll heilige Zusammenberufung für euch sein. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
26 Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehova ein neues Speisopfer darbringet, an eurem Wochenfeste, [W. an euren Wochen. S. 3. Mose 23,15 usw.; 5. Mose 16,9-12] soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehovah in euren Wochen neues Speiseopfer darbringet, soll bei euch heilige Zusammenberufung sein, und keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem Jehova: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
Und ihr sollt Jehovah ein Brandopfer darbringen zum Geruch der Ruhe, zwei junge Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl, mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den einen Farren, zwei Zehntel auf den einen Widder;
29 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
Je ein Zehntel auf ein Lamm für die sieben Lämmer;
30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun.
Einen Ziegenbock, euch zu sühnen.
31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern [ohne Fehl sollen sie euch sein] nebst ihren Trankopfern.
Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer sollt ihr sie machen; ohne Fehl seien sie für euch, und ihre Trankopfer.