< 4 Mose 19 >

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist;
Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen eine rötliche Kuh ohne Wandel, an der kein Fehl sei, und auf die noch nie kein Joch kommen ist.
3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.
Und gebet sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen:
4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin.
Und Eleasar, der Priester, soll ihres Bluts mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts sieben mal sprengen,
5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen.
und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beide ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen.
Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und rosinrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen,
7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend.
und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und danach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.
8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, [Eig. niederlegen] und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung.
Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten außer dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahret werde für die Gemeine der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein.
Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgeraffet hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.
11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.
Wer nun irgend einen toten Menschen anrühret, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein.
Der soll sich hiemit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündiget, so wird er nicht rein werden.
13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.
Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrühret und sich nicht entsündigen wollte, der verunreiniget die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprenget ist, so ist er unrein, solange er sich nicht davon reinigen läßt.
14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein.
Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in der Hütte stirbt: Wer in die Hütte gehet; und alles, was in der Hütte ist, soll unrein sein sieben Tage.
15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. -
Und alles offene Geräte, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.
16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.
Auch wer anrühret auf dem Felde einen Erschlagenen mit dem Schwert oder einen Toten, eines Menschen Bein, oder Grab, der ist unrein sieben Tage.
17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß;
So sollen sie nun für den Unreinen nehmen der Asche dieses verbrannten Sündopfers und fließend Wasser drauf tun in ein Gefäß.
18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat.
Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die drinnen sind; also auch den, der eines Toten Bein oder Erschlagenen oder Toten oder Grab angerühret hat.
19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. -
Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage besprengen und ihn am siebenten Tage entsündigen; und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein.
20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein.
Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeine; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreiniget und ist mit Sprengwasser nicht besprenget; darum ist er unrein.
21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprenget hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Sprengwasser anrühret, der soll unrein sein bis an den Abend.
22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer [W. die Seele, die] ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
Und alles, was er anrühret, wird unrein werden, und welche Seele er anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.

< 4 Mose 19 >