< 4 Mose 19 >
1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose und Aaron also:
2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist;
Dies ist die Gesetzesbestimmung, die Jahwe ergehen ließ, indem er verordnete: Sage den Israeliten, daß sie dir eine rotfarbige, fehllose Kuh bringen sollen, an der kein Makel, und auf welche noch nie ein Joch gekommen ist.
3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.
Die sollt ihr Eleasar, dem Priester, übergeben; sodann führe man sie hinaus vor das Lager und schlachte sie vor seinen Augen.
4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin.
Und Eleasar, der Priester, nehme mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal etwas von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen.
Sodann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen; ihr Fett, ihr Fleisch und ihr Blut soll man verbrennen samt ihrem Mist.
6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen.
Der Priester aber nehme Cedernholz, Ysop und Karmesin und werfe es hinein in das Feuer, in dem die Kuh brennt.
7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend.
Sodann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib. Darnach darf er ins Lager kommen; doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Auch derjenige, der sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, [Eig. niederlegen] und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung.
Und einer, der rein ist, sammle die Asche der Kuh und lege sie draußen vor dem Lager an einem reinen Orte nieder, damit sie für die Gemeinde des Israeliten zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; ein Sündopfer ist es.
10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein.
Und derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Es soll aber den Israeliten und dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten:
11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.
Wer einen Toten, irgendwelche menschliche Leiche, berührt, der wird für sieben Tage unrein.
12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein.
Ein solcher soll sich damit entsündigen am dritten Tag und am siebenten Tage, so wird er rein werden. Entsündigt er sich aber nicht am dritten Tag und am siebenten Tage, so bleibt er unrein.
13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.
Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor.
14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein.
Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich in dem Zelte befindet, wird für sieben Tage unrein.
15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. -
Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein mit einer Schnur befestigter Deckel liegt, wird unrein.
16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.
Ebenso wird jeder, der auf freiem Felde mit einem Ermordeten oder Gestorbenen oder einem Gerippe oder Grabe in Berührung kommt, für sieben Tage unrein.
17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß;
Für einen so Verunreinigten nehme man Asche von dem verbrannten Sündopfer und gieße in einem Gefäße lebendiges Wasser darüber.
18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat.
Sodann nehme einer, der rein ist, Ysop, tauche ihn in das Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und den Personen, die darin waren, sowie den, der mit einem Gerippe oder einem Ermordeten oder Gestorbenen oder einem Grabe in Berührung gekommen war.
19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. -
Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tage besprengen; so wird er ihn am siebenten Tag entsündigen. Alsdann hat er seine Kleider zu waschen und sich zu baden, so wird er am Abend rein sein.
20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein.
Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus der Volksgemeinde; denn er hat das Heiligtum Jahwes verunreinigt: es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein.
21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
Dies soll euch als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten. Und wer das Reinigungswasser sprengt, hat seine Kleider zu waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, wird unrein bis zum Abend.
22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer [W. die Seele, die] ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
Und alles, was der unrein Gewordene berührt, wird unrein; ebenso wird jeder, der ihn berührt, unrein bis zum Abend.