< Nehemia 10 >
1 Und auf der untersiegelten Schrift standen die Namen: Nehemia, der Tirsatha, der Sohn Hakaljas, und Zidkija. -
Und auf den versiegelten Urkunden standen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hakaljas, und Zedekia,
2 Seraja, Asarja, Jeremia,
Seraja, Asarja, Jeremia,
3 Paschchur, Amarja, Malkija,
Pashur, Amarja, Malchia,
4 Hattusch, Schebanja, Malluk,
Hattus, Sebanja, Malluch,
5 Harim, Meremoth, Obadja,
Harim, Meremoth, Obadja,
6 Daniel, Ginnethon, Baruk,
Daniel, Ginnethon, Baruch,
7 Meschullam, Abija, Mijamin,
Mesullam, Abia, Mijamin,
8 Maasja, Bilgai, Schemaja; das waren die Priester. -
Maasja, Bilgai, Semaja - das sind die Priester.
9 Und die Leviten, nämlich Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiel;
Und die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Nachkommen Henadads, Kadmïel
10 und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
und ihre Brüder: Sebanja, Hodia, Kelita, Pelaja, Hanan,
11 Micha, Rechob, Haschabja,
Micha, Rehob, Hasabja,
12 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
Sakkur, Serebja, Sebanja,
13 Hodija, Bani, Beninu. -
Hodia, Bani, Beninu.
14 Die Häupter des Volkes: Parhosch, Pachath-Moab, Elam, Sattu, Bani,
Die Häupter des Volks: Pareos, Pahath-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Adonija, Bigwai, Adin,
Adonia, Bigvai, Adin,
18 Hodija, Haschum, Bezai,
Hodia, Hasum, Bezai,
19 Hariph, Anathoth, Nobai, [Nach and. Lesart: Nibai]
Hariph, Anathoth, Nobai,
20 Magpiasch, Meschullam, Hesir,
Magpias, Mesullam, Hesir,
21 Meschesabeel, Zadok, Jaddua,
Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
22 Pelatja, Hanan, Anaja,
Pelatja, Hanan, Anaja,
23 Hoschea, Hananja, Haschub,
Hosea, Hananja, Hassub,
24 Hallochesch, Pilcha, Schobek,
Hallohes, Pilha, Sobek,
25 Rechum, Haschabna, Maaseja,
Rehum, Hasabna, Maaseja,
26 und Achija, Hanan, Anan,
Ahia, Hanan, Anan,
Malluch, Harim und Baana.
28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Nethinim, und alle, welche sich von den Völkern der Länder zu dem Gesetz Gottes abgesondert hatten, ihre Weiber, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis und Einsicht hatten,
Und das übrige Volk - die Priester, die Leviten, die Thorhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich von den heidnischen Bewohnern des Landes abgesondert und dem Gesetze Gottes unterworfen hatten -, ihre Weiber, Söhne und Töchter, alle, die alt genug waren, es zu verstehen,
29 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Jehovas, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun;
schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen, an und nahmen Eid und Schwur auf sich, daß sie nach dem Gesetze Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, übermittelt ist, wandeln und alle Gebote, Ordnungen und Satzungen Jahwes, unseres Herrn, beobachten und halten wollten,
30 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten;
nämlich, daß wir weder unsere Töchter den heidnischen Bewohnern des Landes zu Weibern geben, noch ihre Töchter an unsere Söhne verheiraten wollten;
31 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten. [W. und daß wir das siebte Jahr und das Darlehn einer jeden Hand liegen lassen wollten. Vergl. 2. Mose 23,11; 5. Mose 15, 1. 2]
ferner, daß wir, wenn die Bewohner des Landes am Sabbat Marktwaren und allerlei Getreide zum Verkauf herbeibrächten, es ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten. Und im siebenten Jahre wollen wir das Land brach liegen lassen und auf jegliches Handdarlehen verzichten.
32 Und wir verpflichteten uns dazu, [W. und wir setzten uns Gebote fest] uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen:
Weiter stellten wir als gesetzliche Verpflichtung für uns fest, daß wir uns jährlich den dritten Teil eines Sekels für den Dienst am Tempel unseres Gottes auferlegen wollten,
33 für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde, [Vergl. 4. Mose 28,9-15] für die Feste [S. die Anm. zu 3. Mose 23,2] und für die heiligen [O. geheiligten] Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes.
nämlich für die reihenweise aufgelegten Brote, das regelmäßige Speisopfer und das regelmäßige Brandopfer, die Opfer an den Sabbaten und den Neumondstagen, für die Festopfer, die Dankopfer und die Sündopfer, um Israel Sühne zu schaffen, und für den ganzen Dienst am Tempel unseres Gottes.
34 Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie [Eig. es, d. h. das Holz] zum Hause unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar Jehovas, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist.
Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen das Los wegen der Holzlieferungen, daß wir es jahraus jahrein familienweise zur festgesetzten Zeit für den Tempel unseres Gottes liefern wollten, damit es auf dem Altare Jahwes, unseres Gottes, verbrenne, wie es im Gesetze vorgeschrieben ist.
35 Und wir verpflichteten uns, die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allerlei Bäumen Jahr für Jahr zum Hause Jehovas zu bringen,
Und weiter verpflichteten wir uns, die Erstlinge unseres Ackerlands und die Erstlinge aller Früchte von jeder Art von Bäumen jahraus jahrein an den Tempel Jahwes abzuliefern
36 und die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist; und die Erstgeborenen unserer Rinder und unseres Kleinviehes zum Hause unseres Gottes zu den Priestern zu bringen, welche den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes.
und ebenso unsere erstgeborenen Söhne und die Erstgeborenen unseres Viehs nach der Vorschrift im Gesetze, sowie die Erstgeborenen unserer Rinder und unserer Schafe an den Tempel unseres Gottes, an die Priester, die im Hause unseres Gottes Dienst thun, abzuliefern.
37 Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer, und die Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, welche den Zehnten erheben in allen Städten unseres Ackerbaues;
Auch das Erste von unserer Grütze und unseren Hebeopfern und den Früchten sämtlicher Bäume, dem Most und dem Öl wollen wir an die Priester in die Zellen des Tempels unseres Gottes einliefern und den Zehnten von unserem Ackerland an die Leviten; denn sie, die Leviten, sammeln in allen unseren Ackerbaustädten den Zehnten ein.
38 und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses.
Und der aaronitische Priester soll bei den Leviten zugegen sein, wenn die Leviten den Zehnten einsammeln, und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Tempel unseres Gottes, in die Zellen des Schatzhauses bringen.
39 Denn in die Zellen sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen; denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, welche den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen.
Denn in diese Zellen haben die Israeliten und die Leviten die Hebe vom Getreide, dem Moste und dem Öl abzuliefern, da sich dort die Gefäße des Heiligtums und die dienstthuenden Priester und die Thorhüter und die Sänger befinden. So wollen wir den Tempel unseres Gottes nicht im Stiche lassen.