< 3 Mose 25 >

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
And Yahweh spake unto Moses in Mount Sinai, saying—
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. [Eig. ruhen]
Speak unto the sons of Israel, and thou shalt say unto them: —When ye enter into the land which, I, am giving you, then shall the land keep a sabbath unto Yahweh.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes [W. seinen Ertrag] einsammeln.
Six years, shalt thou sow thy field, and, six years, shalt thou prune thy vineyard, —and gather the increase thereof;
4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
but, in the seventh year—a sabbath of sacred rest, shall there be unto the land, a sabbath unto Yahweh: thy field, shalt thou not sow, and, thy vineyard, shalt thou not prune;
5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
that which groweth of itself of thy harvest, shalt thou not reap; and the grapes of thine unpruned vines, shalt thou not cut off: a year of sacred rest, shall there be to the land.
6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, [S. Vers 12] dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
So shall the sabbath of the land be unto you for food: unto thee, and unto thy servant and unto thy handmaid, —and unto thy hireling, and unto thy settlers that are sojourning with thee;
7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
and unto thy tame-beasts, and unto the wild-beasts that are in thy land, shall belong all the increase thereof for food.
8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen.
And thou shalt count to thee seven weeks of years, seven years, seven times, —so shall the days of the seven weeks of years become to thee forty-nine years.
9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall [Eig. die Lärmposaune] ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
Then shalt thou cause a signal-horn to pass through in the seventh month, on the tenth of the month: on the Day of Propitiation, shall ye cause a horn to pass throughout all your land.
10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr [Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall] soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
So shall ye hallow the fiftieth year, and proclaim freedom throughout the land to all the dwellers thereof, —a jubilee, shall it be unto you, and ye shall return, every man unto his possession, and every man unto his family, shall ye return.
11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; [Eig. abschneiden]
A jubilee, shall that fiftieth year be unto you, —ye shall not sow, neither shall ye reap the self-grown corn thereof, nor cut off the grapes of the unpruned vines thereof.
12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
For, a jubilee, it is, holy, shall it be unto you, —out of the field, shall ye eat her increase.
13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
In this same jubilee year, shall ye return every man unto his possession.
14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. [O. übervorteilen]
And when ye sell anything to thy neighbour, or buy aught at thy neighbour’s hand, do not overreach one another.
15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
By the number of years after the jubilee, shalt thou buy of thy neighbour, —by the number of the years of increase, shall he sell unto thee;
16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
according to the multitude of the years, shalt thou increase the price thereof, and, according to the fewness of the years, shalt thou diminish the price thereof, —because the sum of the increase, it is that he selleth thee.
17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, [O. übervorteilen] und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.
So then ye shall not overreach one another; but thou shalt stand in awe of thy God, —for, I—Yahweh, am your God.
18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.
Wherefore ye shall do my statutes, and my regulations, shall ye observe and do them, —so shall ye dwell upon the land with confidence;
19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
and the land shall yield her fruit; and ye shall eat to the full, —and shall dwell with confidence thereupon.
20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -
And since ye may say, What shall we eat in the seventh year? Lo! we are not to sow, neither are we to gather our increase!
21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
Therefore will I command my blessing upon you, in the sixth year, —and it shall make the increase of three years;
22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
and ye shall sow, the eighth year, and eat of old store, —until the ninth year until the coming in of the increase thereof, shall ye eat old store.
23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
The land moreover shall not be sold beyond recovery, for, mine, is the land, —for, sojourners and settlers, ye are with me.
24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.
And, in all the land of your possession, a right of redemption, shall ye give to the land.
25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag [O. soll] sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
When thy brother waxeth poor, and so selleth aught of his possession, then may his kinsman that is near unto him come in, and redeem that which was sold by his brother.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
And, when, any man, hath no kinsman, —but his own hand getteth enough, so that he findeth what is needed to redeem it,
27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
then shall he reckon the years since he sold it, and restore the overplus to the man to whom he sold it, —and shall return to his possession.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
But, if his hand have not found enough to get it back unto him, then shall that which he sold remain in the hand of him that bought it, until the year of the jubilee, —and shall go out in the jubilee, and he shall return unto his possession.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
And, when, any man, selleth a dwelling-house in a walled city, then shall his right of redemption remain until the completion of a year after he sold it, —for, [a year of] days, shall his right of redemption remain.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
But, if it be not redeemed before the end of a full year, then shall the house that is in the city that hath walls be confirmed, beyond recovery, to him who bought it, unto his generations, —it shall not go out in the jubilee.
31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
But as for the houses of villages which have no wall round about them, with the fields of land, shall it be reckoned, —a right of redemption, shall belong to it, and, in the jubilee, shall it go out.
32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
And as for the cities of the Levites, the houses of the cities of their possession, an age-abiding right of redemption, shall pertain unto the Levites.
33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines [d. h. des Leviten, der verkauft hat] Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
And, if one of the Levites should not redeem, then shall the sale of the house and the city of his possession go out in the jubilee; for, the houses of the cities of the Levites are their possession, in the midst of the sons of Israel.
34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
But the field of the pasture-land of their cities, shall not be sold, —for an age-abiding possession, it is unto them.
35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
And, when thy brother waxeth poor, and his hand becometh feeble with thee, then shalt thou strengthen him, as a sojourner and a settler, so shall he live with thee.
36 Du sollst nicht Zins und Wucher [Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel] von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Do not accept from him interest or profit, but stand thou in awe of thy God, —so shall thy brother live with thee.
37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
Thy silver, shalt thou not give him on interest, —neither, for profit, shalt thou give him thy food.
38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
I—Yahweh, am your God, who brought you forth out of the land of Egypt, —to give unto you the land of Canaan, to become your God,
39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
And when thy brother waxeth poor with thee, and so selleth himself unto thee, thou shalt not bind him with the bondage of a bondman:
40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
as a hired servant, as a settler, shall he remain with thee, —until the year of the jubilee, shall he serve with thee:
41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
then shall he go forth from thee, he and his sons with him, —and shall return unto his family, and unto the possession of his fathers, shall he return.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
For, my bondmen, they are, whom I brought forth out of the land of Egypt, —they shall not sell themselves with the sale of a bondman.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Thou shalt not rule over him with rigour, —so shalt thou stand in awe of thy God.
44 Was aber deinen Knecht und deine Magd [O. deinen Sklaven und deine Sklavin] betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.
And as for thy bondman and thy bond-maid which thou shalt have, of the nations that are round about you—from them, may ye buy bondman and bond-maid.
45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
Moreover also, of the sons of the settlers who are sojourning with you—of them, may ye buy, and of their families that are with you, which they have begotten in your land, —so shall they become yours, as a possession;
46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
and ye may take them as an inheritance for your sons after you to inherit as a possession, unto times age-abiding, of them, may ye take to be bondmen, —but, over your brethren the sons of Israel—a man over his brother, ye shall not rule, over him with rigour.
47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
And, when the hand of the sojourner and settler with thee getteth possessions, and thy brother with him, waxeth poor, —and so he selleth himself to the sojourner [who is] a settler with thee, or to one who hath taken root, of the family of the sojourner,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag [O. soll] ihn lösen.
after that he hath sold himself, a right of redemption, pertaineth to him, —one of his brethren, may redeem him;
49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
or, his uncle or his uncle’s son, may redeem him, or, a near flesh-relation of his, of his family, may redeem him, or, his own hand may have gotten enough, and, so he may redeem himself.
50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. [d. h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden]
Then shall he reckon with him that bought him, from the year that he was sold to him, unto the year of the jubilee, —and the silver for which he was sold shall be by the number of years, according to the days of a hired servant, shall he be with him.
51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
If there is yet a multitude of years, according to them, shall he return, as his redemption price, of the silver of him that bought him.
52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
Or, if [there is] but a small remainder of years, until the year of the jubilee, then shall he reckon to himself, according to the years thereof, shall he return his price of redemption.
53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
As a servant hired year by year, shall he be with him, he shall not rule over him with rigour, before thine eyes.
54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
But if he be not redeemed in any of these ways, then shall he go out in the jubilee year, he, and his sons with him.
55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.
For, unto me, are the sons of Israel, bondmen, my bondmen, they are, whom I brought forth out of the land of Egypt. I, Yahweh, am your God.

< 3 Mose 25 >