< 3 Mose 22 >

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova.
Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entheiligen; denn ich bin der HERR.
3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova.
So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eures Samens herzutritt zu dem Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und verunreiniget sich also über demselben, des SeeLE soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR.
4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht;
Welcher des Samens Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen unreinen Leib anrühret, oder welchem der Same entgehet im Schlaf,
5 oder wer irgend ein kriechendes Tier [W. ein Gewimmel] anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat:
und welcher irgend ein Gewürm anrühret, das ihm unrein ist, oder einen Menschen, der ihm unrein ist, und alles, was ihn verunreiniget:
6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;
welche SeeLE der eines anrühret, die ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasserbaden.
7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot.
Und wenn die Sonne untergegangen, und er rein worden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung.
8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.
Ein Aas, und was von wilden Tieren zerrissen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde denn ich bin der HERR.
9 Und sie sollen meine Vorschriften [S. die Anm. zu Kap. 8,35] beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden [Eig. Sünde tragen] und dadurch sterben, weil sie es [Wahrsch. das Geheiligte, das Brot] entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt.
Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiliget.
10 Und kein Fremder [S. 4. Mose 16,40] soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen.
Kein anderer soll von dem Heiligen essen, noch des Priesters Hausgenoß, noch Taglöhner.
11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen.
Wenn aber der Priester eine SeeLE um sein Geld kaufet, der mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.
12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer [auch Opfer im allgemeinen] der heiligen Dinge essen.
Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen.
13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder [W. keinen Samen] hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.
Wird sie aber eine Witwe, oder ausgestoßen, und hat keinen Samen und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdling soll davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
Wer's versiehet und sonst von dem Heiligen isset, der soll das fünfte Teil dazu tun und dem Priester geben samt dem Heiligen,
15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, [O. opfern]
auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben,
16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt.
auf daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiliget.
17 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, -
Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei irgend ihr Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei,
19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.
das soll ein Männlein und ohne Wandel sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen.
20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.
Alles, was einen Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird für euch nicht angenehm sein.
21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, [Eig. abzusondern, zu weihen] oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.
Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein sonderlich Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Wandel sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
Ist's blind, oder gebrechlich, oder geschlagen, oder dürre, oder räudicht, oder schäbicht, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN.
23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein.
Einen Ochsen oder Schaf, das ungewöhnliche Glieder oder wandelbare Glieder hat, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun.
Du sollst auch dem HERRN kein Zerstoßenes, oder Zerriebenes, oder Zerrissenes, oder das verwundet ist, opfern, und sollt in eurem Lande solches nicht tun.
25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.
Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand neben dem Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl, darum wird es nicht angenehm sein für euch.
26 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -
Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage.
Es sei ein Ochse oder Lamm, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten.
29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern:
Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das für euch angenehm sei,
30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova.
so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR.
31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova.
Darum haltet meine Gebote und tut danach; denn ich bin der HERR.
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel.
Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiliget, und ich geheiliget werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiliget,
33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.
der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ich euer Gott wäre, ich der HERR.

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