< 3 Mose 22 >

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und der Herr redete zu Moses also.-
2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova.
"Sag dem Aaron und seinen Söhnen, sie sollen wegen der heiligen Gaben der Israeliten enthaltsam sein, auf daß sie meinen heiligen Namen nicht entweihen, wenn sie mir, dem Herrn, Gaben weihen!
3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova.
Sprich zu ihnen: 'Für eure Geschlechter! Wer von all euren Nachkommen je den heiligen Gaben naht, die dem Herrn die Israeliten weihen, solange an ihm Unreinheit ist, diese Person werde vor meinem Angesichte weggestrichen! Ich bin der Herr.
4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht;
Wer von dem Aaronsstamm aussätzig oder flüssig ist, soll nichts von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist! Wer einen, der durch eine Leiche unrein ward, berührt, oder wem der Same entgeht,
5 oder wer irgend ein kriechendes Tier [W. ein Gewimmel] anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat:
wer ein Gewürm berührt, wodurch man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man unrein wird durch irgendeine Unreinheit an ihm,
6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;
diese Person, die das berührt, sei bis zum Abend unrein! Sie soll nichts von heiligen Gaben essen, bevor sie ihren Leib gebadet hat!
7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot.
Sobald die Sonne untergeht, ist er rein. Hernach mag er von heiligen Gaben essen. Denn das ist sein Brot.
8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.
Gefallenes und Zerrissenes darf er nicht essen, daß er nicht dadurch unrein werde. Ich bin der Herr.
9 Und sie sollen meine Vorschriften [S. die Anm. zu Kap. 8,35] beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden [Eig. Sünde tragen] und dadurch sterben, weil sie es [Wahrsch. das Geheiligte, das Brot] entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt.
Sie sollen meine Vorschrift befolgen, daß sie nicht deswegen Sünde auf sich laden; sie würden sterben, wenn sie es entweihen. Ich bin es, der Herr, der sie heiligt.
10 Und kein Fremder [S. 4. Mose 16,40] soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen.
Kein Unbefugter darf Heiliges genießen. Der Beisaß des Priesters und der Lohndiener dürfen nichts Heiliges essen.
11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen.
Erwirbt ein Priester für Geld einen Sklaven, so darf er mitessen, ebenso ein Hausgeborener. Sie dürfen von seiner Speise essen.
12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer [auch Opfer im allgemeinen] der heiligen Dinge essen.
Aber eine Priestertochter, die einen Nichtpriester geheiratet hat, darf von der Weihegabe der heiligen Gaben nichts genießen.
13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder [W. keinen Samen] hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.
Dagegen eine Priestertochter, die Witwe ist oder verstoßen und kinderlos und wieder in ihr Vaterhaus zurückkehrt, wie in der ledigen Zeit, darf von der Speise ihres Vaters essen. Ein Unzugehöriger darf aber nicht davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
Wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so lege er ein Fünftel des Betrages darauf und gebe es dem Priester samt der heiligen Gabe!
15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, [O. opfern]
Sie sollen nicht entweihen der Israeliten heilige Gaben, die sie dem Herrn als Weihegabe darbringen!
16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt.
Sonst würden sie ihnen Schuldverfehlungen aufladen, wenn sie ihre heiligen Gaben essen. Denn ich, der Herr, bin es, der sie heiligt.'"
17 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und der Herr sprach zu Moses:
18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, -
"Sprich zu Aaron, seinen Söhnen und zu allen Israeliten und sage zu ihnen: 'Bringt vom Hause Israels oder von den Fremdlingen in Israel jemand sein Opfer dar, sei es versprochen oder freiwillig, das er dem Herrn als Brandopfer darbringen will,
19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.
so sei es zu eurer Begnadigung ein fehlerloses männliches Tier von Rindern, Lämmern oder Ziegen!
20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.
Was einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen. Es würde euch nicht zur Begnadigung sein.
21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, [Eig. abzusondern, zu weihen] oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.
Will jemand dem Herrn ein Dankopfer darbringen, als besonderes Opfer für Gelobtes oder als freiwillige Gabe von Rindern oder Schafen, so sei es für die Begnadigung fehlerlos! Keinen Makel darf es an sich haben.
22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
Was blind ist oder gebrochen oder verstümmelt oder geschwürig oder krätzig oder grindig, das dürft ihr dem Herrn nicht darbringen und nicht als Mahl für den Herrn auf den Altar legen.
23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein.
Ein Rind oder ein Schaf, überdeckt oder verkrüppelt, darfst du als freie Gabe herrichten. Aber als Gelübdeopfer wird es nicht angerechnet.
24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun.
Zerquetschtes oder Zerstoßenes oder Abgerissenes oder Verschnittenes dürft ihr dem Herrn nicht darbringen. Ihr dürft in eurem Lande solches nicht machen.
25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.
Auch von Ausländern dürft ihr nichts von alledem als Speise eures Gottes darbringen. Ihr Verderb ist an ihnen. Gebrest ist daran. Solches wird euch nicht angerechnet.'"
26 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Und der Herr redete zu Moses also:
27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -
"Wenn ein Rind, ein Lamm oder ein Zicklein geworfen wird, soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein! Vom achten Tage ab und weiterhin kann es als Opfer, als Mahl für den Herrn, angesehen werden.
28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage.
Ihr dürft weder Rind noch Schaf an einem Tag mit seinem Jungen schlachten.
29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern:
Wollt ihr dem Herrn ein Lobesopfer opfern, so sollt ihr es zu eurer Begnadigung opfern!
30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova.
Am selben Tage noch werde es gegessen! Ihr dürft davon nichts bis zum Morgen übriglassen! Ich bin der Herr.
31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova.
Beachtet meine Vorschriften! Tut sie! Ich bin der Herr.
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel.
Ihr sollt nicht meinen heiligen Namen entweihen! Ich will geheiligt sein bei den Söhnen Israels. Ich, der Herr, bin es, der euch heiligt,
33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.
der euch aus dem Ägypterland geführt, um euch Gott zu sein. Ich bin der Herr."

< 3 Mose 22 >