< 3 Mose 17 >

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies ist es, was Jehova geboten und gesagt hat:
»Rede mit Aaron und seinen Söhnen und mit allen Israeliten und sage ihnen: Dies ist es, was der HERR geboten hat: «
3 Jedermann aus dem Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege im Lager schlachtet, [Vergl. 5. Mose 12,13-28] oder der außerhalb des Lagers schlachtet,
»Jedermann vom Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege innerhalb oder außerhalb des Lagers schlachten will,
4 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft gebracht hat, um es Jehova als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jehovas, selbigem Manne soll Blut zugerechnet werden: Blut hat er vergossen, und selbiger Mann soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes;
(das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!
5 auf daß die Kinder Israel ihre Schlachtopfer [O. Schlachttiere] bringen, die sie auf freiem Felde schlachten, daß sie sie Jehova bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester und sie als Friedensopfer dem Jehova schlachten.
Die Israeliten sollen also ihre Schlachttiere, die sie jetzt auf freiem Felde zu schlachten pflegen, herbeibringen, und zwar sollen sie sie für den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen und sie als Heilsopfer für den HERRN schlachten.
6 Und der Priester soll das Blut an den Altar Jehovas sprengen vor dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und das Fett räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova.
Der Priester soll dann das Blut an den Altar des HERRN, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht, sprengen und das Fett zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.
7 Und sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer [W. Schlachttiere] den Dämonen [Eig. den Böcken [welche abgöttisch verehrt wurden]. Vergl. 2. Chron. 11,15] schlachten, denen sie nachhuren. Das soll ihnen eine ewige Satzung sein bei ihren Geschlechtern.
Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.«
8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in ihrer Mitte weilen, der ein Brandopfer oder Schlachtopfer opfert
»Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will
9 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringt, um es Jehova zu opfern, selbiger Mann soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.
und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
10 Und jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in ihrer Mitte weilen, der irgend Blut essen wird, -wider die Seele, die das Blut isset, werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
»Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
11 Denn die Seele des Fleisches ist im Blute, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu tun für eure Seelen; denn das Blut ist es, welches Sühnung tut durch [O. für] die Seele.
Denn das Leben des Leibes liegt im Blut, und ich habe es euch für den Altar bestimmt, damit ihr euch dadurch Sühne für eure Sünden erwirkt; denn das Blut ist es, das Sühne durch das in ihm enthaltene Leben bewirkt.
12 Darum habe ich zu den Kindern Israel gesagt: Niemand [W. keine Seele] von euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der in eurer Mitte weilt, soll nicht Blut essen.
Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!«
13 Und jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, der ein Wildbret oder einen Vogel erjagt, die gegessen werden, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.
»Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.
14 Denn die Seele alles Fleisches: sein Blut, das ist seine Seele; [Vergl. 5. Mose 12,23; W. sein Blut ist als seine Seele] und ich habe zu den Kindern Israel gesagt: Das Blut irgend welches Fleisches sollt ihr nicht essen, denn die Seele alles Fleisches ist sein Blut; jeder, der es isset, soll ausgerottet werden. -
Denn was das Leben alles Fleisches betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –
15 Und jeder, der [W. jede Seele, die] ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.
Und wer das Fleisch eines gefallenen oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.
16 Und wenn er sie nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so wird er seine Ungerechtigkeit tragen.
Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.«

< 3 Mose 17 >