< 2 Mose 26 >
1 Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus [Feinste, weiße Baumwolle] und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen.
»Die Wohnung aber sollst du aus zehn Teppichen herstellen; von gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubbildern, wie sie der Kunstweber wirkt, sollst du sie herstellen.
2 Die Länge eines Teppichs 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche.
Die Länge eines jeden Teppichs soll 28 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; alle Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
3 Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen.
Je fünf dieser Teppiche sollen zu einem Stück zusammengefügt werden, einer an den andern.
4 Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung.
Sodann sollst du Schleifen von blauem Purpur am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stücks anbringen; und ebenso sollst du es am Saum des äußersten Teppichs bei dem andern zusammengefügten Stück machen.
5 Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber.
Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des Teppichs, der zu dem andern zusammengesetzten Stück gehört, die Schleifen müssen einander genau gegenüberstehen.
6 Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei.
Sodann fertige fünfzig goldene Haken an und verbinde die Teppiche durch die Haken miteinander, so daß die Wohnung ein Ganzes bildet.
7 Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen.
Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar zu einer Zeltdecke über der Wohnung anfertigen; elf Teppiche sollst du zu diesem Zweck anfertigen.
8 Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche.
Die Länge eines jeden Teppichs soll 30 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; die elf Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
9 Und füge zusammen fünf Teppiche besonders und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt.
Dann sollst du fünf von diesen Teppichen zu einem Stück für sich zusammenfügen und ebenso die anderen sechs Teppiche für sich, und zwar sollst du den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
10 Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung.
Weiter sollst du fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stückes anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des andern zusammengesetzten Stückes.
11 Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei.
Dann fertige fünfzig kupferne Haken an, stecke diese Haken in die Schleifen und füge die Zeltdecke so zusammen, daß sie ein Ganzes bildet.
12 Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen.
Was aber das Überhangen des Überschusses an den Zeltteppichen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs an der Hinterseite der Wohnung herabhangen;
13 Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken.
und von dem, was an der Länge der Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten je eine Elle auf den Langseiten der Wohnung überhangen und so zu ihrer Bedeckung dienen. –
14 Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.
Außerdem sollst du für das Zeltdach noch eine Schutzdecke von rotgefärbten Widderfellen und oben darüber noch eine andere Schutzdecke von Seekuhhäuten anfertigen.«
15 Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend;
»Weiter sollst du die Bretter für die Wohnung aus Akazienholz anfertigen; sie sollen aufrecht stehen;
16 zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes;
die Länge jedes Brettes soll zehn Ellen und die Breite anderthalb Ellen betragen.
17 zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen zu allen Brettern der Wohnung.
An jedem Brett sollen zwei Zapfen sitzen, einer dem andern gegenüber eingefügt; so sollst du es an allen Brettern der Wohnung machen.
18 Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts;
Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung herrichten: zwanzig Bretter für die Mittagsseite südwärts,
19 und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
und unter diesen zwanzig Brettern sollst du vierzig silberne Füße anbringen, nämlich je zwei Füße unter jedem Brett für seine beiden Zapfen.
20 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter,
Ebenso für die andere Seite der Wohnung, nämlich für die Nordseite, zwanzig Bretter
21 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett;
und vierzig silberne Füße, nämlich je zwei Füße unter jedes Brett.
22 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen;
Für die Hinterseite der Wohnung aber, nach Westen zu, sollst du sechs Bretter anfertigen,
23 und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;
außerdem noch zwei Bretter für die Ecken der Wohnung an der Hinterseite.
24 und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an [O. bis zu] ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.
Diese sollen unten und gleicherweise oben vollständig sein bis an den ersten Ring hin. So soll es bei beiden sein: die beiden Eckstücke sollen sie bilden.
25 Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.
Demnach sollen es im ganzen acht Bretter sein und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, immer zwei Füße unter jedem Brett.
26 Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,
Sodann sollst du Riegel aus Akazienholz anfertigen, fünf für die Bretter der einen Langseite der Wohnung
27 und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen;
und fünf Riegel für die Bretter der andern Langseite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen;
28 und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen.
und der mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum andern durchlaufen.
29 Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen und die Riegel mit Gold überziehen.
Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen und die dazu gehörigen Ringe, die zur Aufnahme der Riegel dienen, aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
30 Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
Dann sollst du die Wohnung in der erforderlichen Weise aufrichten, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist.«
31 Und du sollst einen Vorhang [W. ein Scheidendes. So auch v 33. u. 35] machen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit soll man ihn machen, mit Cherubim.
»Weiter sollst du einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus anfertigen, und zwar in Kunstweberarbeit mit (eingewirkten) Cherubbildern.
32 Und hänge ihn auf [W. setze [tue] ihn; so auch nachher] an vier Säulen von Akazienholz, überzogen mit Gold, ihre Haken von Gold, auf vier Füßen von Silber;
Du sollst ihn dann an vier mit Gold überzogenen Ständern von Akazienholz aufhängen, deren Haken von Gold sind und die auf vier silbernen Füßen stehen;
33 und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhanges, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. [W. dem Heiligen der Heiligen]
und zwar sollst du den Vorhang unter den Teppichhaken anbringen und dorthin, hinter den Vorhang, die Lade mit dem Gesetz bringen, so daß der Vorhang für euch eine Scheidewand zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten bildet.
34 Und lege den Deckel auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.
Dann sollst du die Deckplatte auf die Gesetzeslade im Allerheiligsten legen,
35 Und stelle den Tisch außerhalb des Vorhangs und den Leuchter dem Tische gegenüber an die Seite der Wohnung gegen Süden; und den Tisch sollst du an die Nordseite setzen.
den Tisch aber draußen vor dem Vorhang aufstellen und den Leuchter dem Tisch gegenüber an die Südseite der Wohnung setzen, während du den Tisch an die Nordseite stellst.
36 Und mache für den Eingang des Zeltes einen Vorhang [W. eine Decke; desgl. v 37;27,16 usw.] von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit.
Ferner fertige für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit an.
37 Und mache zu dem Vorhang fünf Säulen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und gieße für sie fünf Füße von Erz.
Für diesen Vorhang fertige fünf Ständer von Akazienholz an und überziehe sie mit Gold; ihre Haken sollen von Gold sein, und fünf kupferne Fußgestelle sollst du für sie gießen.«