< 2 Mose 22 >
1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -
Naho mampikametse añombe ndra ose t’indaty he alèta’e ke lentae’e, le hampañavaheñe añombe lime ty añombe raike naho ose efatse ty ose raike.
2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm [d. h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d. h. des Diebes wegen; so auch V. 3] keine Blutschuld;
Naho zoeñe te mampipoñake ty mpampikametse ie trinabotraboke vaho navetrake, le tsy havahan-dio.
3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
F’ie nanjiriha’ i àndroy le ho valeam-pate ty lio. Tsi-mete tsy avahañe, aa ie poi’e, le haletake hasolo i finao’ey.
4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
Aa naho tendrek’ am-pità’e ty nikamere’e, ke te añombe, ke borìke, he añondry: le havaha’e roe.
5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten [O. ein Gartenland] abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.
Ie iandraza’ ondaty ty teteke ndra ty tanem-bahe naho adare’e ama’e o hare’eo vaho iandraza’e ty tonda’ondaty, le tsi-mete tsy avaha’e boak’an-tete’e ami’ty soa an-tete’e ao naho an-tanem-bahe’e ao.
6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen [d. h. wahrsch. eine Dornenhecke] erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.
Naho mirehetse naho mandakak’ an-drongoñe ty afo vaho mamorototo tsako navotry ndra mizorazora ke mampianto teteke, le toe havaha’ i namiañe i afoiy.
7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
Naho andivà’ t’indaty an-drañetse ty drala ndra vara hahaja’e; aa ie kamereñe amy anjomba’ey, le havaha’ i nampikametsey roe t’ie oniñe.
8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -
Naho tsy oniñe ka i nampikametsey le hasese mb’an-jaka i tompo-trañoy handohiañe, hera ie ty nampijom-pitàñe am-baran-drañe’e ao.
9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
Naho eo ty mifandietse ty ami’ ty añombe, he borìke, ke añondry, ke lamba, he inoñ’ inoñe nimotso, ie atao ty raike te aze, le songa hiatreke mpizaka; vaho hañavake in-droe amy rañe’ey i nafàm-pizakay.
10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
Aa naho atolo’ ondaty an-drañetse hambena’e ty borìke ndra añombe, ke añondry he ze hare, le ie mate, he fere, ke rinoak’ añe tsy nioni’ ondaty,
11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer [d. h. des Viehes] soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
le hanoeñe fanta am’ Iehovà, añivo iereo roe, te tsy nikamere’ i rañetsey ty hare’ indatiy naho ho no’ ty tompo’e i fantay vaho tsy hañavake re.
12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
Fe naho nikamerañe i rahay le havaha’e amy tompo’ey.
13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Naho nirimitem-biby, le tsi-mete tsy hendese’e i matey ho rendreke, fa tsy havaha’e i nijoy.
14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
Naho mìndran-draha an-drañetse t’indaty, he mianto ke te mate, ie tsi-ao-tompo, le havaha’ i mpìndrañey.
15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
Fa naho eo tompo’e le tsy havahañe; naho nifondroeñe le avaha’ i fondroy.
16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
Naho mañedre somondrara mboe tsy nifofoeñe t’indaty, ie miolots’ ama’e, le tsy mahay tsy engae’e ho valie’e.
17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -
Aa naho ifoneñan-drae’e tsy hanolotse aze, le tsi-mete tsy hondrohe’e ty fañengan-tsomondrara.
18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -
Ko adoke ho veloñe ty mpamòreke.
19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -
Ho vonoeñe ze misàhe biby.
20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt [S. die Vorrrede] werden.
Havetrake ze manao soroñe amy ze atao ndrahare naho tsy am’ Iehovà avao.
21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.
Ko mamorefore ty renetane ndra mamorekeke aze, amy te niambahiny an-tane Mitsraime añe ka nahareo.
22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Ko silofe’ areo ze atao vantotse ndra bode.
23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;
Aa ie helofe’o vaho mitoreo amako, le toe ho tsanoñeko ty fitoreo’ iareo;
24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
hisolebotse ty haboseko le ho zevoñeko fibara, le ho remavoiñe o vali’ areoo vaho ho bode o ana’ areoo.
25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; [Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht] ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
Naho ampisongoe’o ondatikoo ndra ami’ty rarake ama’o ao, ko manao mpampisongo ama’e, le ko angala’o ana’e.
26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel [Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30] zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
Ndra mbia ty andrambesa’o ho tsoake ty saro’ ondaty le abaliho aolo’ ty tsofots’ andro,
27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
hera izay avao ty fisafora’e naho ty filafin-tsandri’e te mirotse. Le ie mitoreo amako, hitsanon-dRaho fa mpiferenaiñe.
28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Ko onjirañe o mpizakao, le ko mamàtse ty mpifehe’ ondati’oo.
29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter [W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß] sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ko mihenekeneke tsy hibanabana ty lengom-boan-kavokaran-tete’o naho ty lengom-pipineha’o. Atoloro ahiko ty tañoloñoloña’o.
30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -
Ano izay ka o añombe’oo naho o añondri’oo: ho fito andro an-drene’e re vaho atoloro ahiko ami’ty andro faha-valo.
31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Hondaty miavake amako nahareo; aa le ko kamae’ areo ze nofotse rinimitem-biby an-kivoke ey, fa ahifiho amo amboao.