< 2 Mose 22 >
1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -
If a man steale an oxe or a sheepe, and kill it or sell it, he shall restore fiue oxen for the oxe, and foure sheepe for the sheepe.
2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm [d. h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d. h. des Diebes wegen; so auch V. 3] keine Blutschuld;
If a thiefe bee founde breaking vp, and be smitten that he dye, no blood shall be shed for him.
3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
But if it be in the day light, blood shall be shed for him: for he should make full restitution: if he had not wherewith, then shoulde he bee solde for his theft.
4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
If the theft bee founde with him, aliue, (whether it be oxe, asse, or sheepe) he shall restore the double.
5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten [O. ein Gartenland] abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.
If a man doe hurt fielde, or vineyarde, and put in his beast to feed in an other mans fielde, he shall recompence of the best of his owne fielde, and of the best of his owne vineyard.
6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen [d. h. wahrsch. eine Dornenhecke] erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.
If fire breake out, and catche in ye thornes, and the stackes of corne, or the standing corne, or the fielde be consumed, he that kindled the fire shall make full restitution.
7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
If a man deliuer his neighbour money or stuffe to keepe, and it be stollen out of his house, if the thiefe be found, he shall pay the double.
8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -
If the thiefe be not founde, then the master of the house shalbe brought vnto the Iudges to sweare, whether he hath put his hande vnto his neighbours good, or no.
9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
In all maner of trespasse, whether it bee for oxen, for asse, for sheepe, for raiment, or for any maner of lost thing, which an other chalengeth to be his, the cause of both parties shall come before the iudges, and whom the Iudges condemne, he shall pay the double vnto his neighbour.
10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
If a man deliuer vnto his neighbour to keepe asse, or oxe, or sheepe, or any beast, and it die, or be hurt, or taken away by enemies, and no man see it,
11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer [d. h. des Viehes] soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
An othe of the Lord shalbe betweene the twaine, that hee hath not put his hande vnto his neighbours good, and the owner of it shall take the othe, and he shall not make it good:
12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
But if it be stollen from him, he shall make restitution vnto the owner thereof.
13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
If it be torne in pieces, he shall bring recorde, and shall not make that good, which is deuoured.
14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
And if a man borow ought of his neighbour, and it be hurt, or els die, the owner thereof not being by, he shall surely make it good.
15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
If the owner thereof bee by, hee shall not make it good: for if it be an hired thing, it came for his hire.
16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
And if a man entise a maide that is not betrothed, and lie with her, hee shall endowe her, and take her to his wife.
17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -
If her father refuse to giue her to him, hee shall pay money, according to ye dowry of virgins.
18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -
Thou shalt not suffer a witch to liue.
19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -
Whosoeuer lieth with a beast, shall dye the death.
20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt [S. die Vorrrede] werden.
Hee that offereth vnto any gods, saue vnto the Lord onely, shalbe slaine.
21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.
Moreouer, thou shalt not do iniurie to a stranger, neither oppresse him: for ye were strangers in the land of Egypt.
22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Ye shall not trouble any widowe, nor fatherlesse childe.
23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;
If thou vexe or trouble such, and so he call and cry vnto me, I will surely heare his cry.
24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
Then shall my wrath be kindled, and I will kill you with the sword, and your wiues shall be widowes, and your children fatherlesse.
25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; [Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht] ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
If thou lende money to my people, that is, to the poore with thee, thou shalt not bee as an vsurer vnto him: yee shall not oppresse him with vsurie.
26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel [Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30] zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
If thou take thy neighbours rayment to pledge, thou shalt restore it vnto him before the sunne go downe:
27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
For that is his couering only, and this is his garment for his skin: wherin shall he sleepe? therefore when he crieth vnto mee, I will heare him: for I am mercifull.
28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Thou shalt not raile vpon the Iudges, neither speake euil of the ruler of thy people.
29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter [W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß] sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Thine abundance and thy licour shalt thou not keepe backe. The first borne of thy sonnes shalt thou giue me.
30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -
Likewise shalt thou do with thine oxen and with thy sheepe: seuen dayes it shall bee with his damme, and the eight day thou shalt giue it me.
31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Ye shall be an holy people vnto me, neither shall ye eate any flesh that is torne of beastes in the fielde: ye shall cast it to the dogge.