< 5 Mose 21 >
1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
Wenn in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitztume verleiht, ein Erschlagener auf dem Felde liegen gefunden wird, ohne daß man weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.
so sollen deine Vornehmsten und Richter hinausgehen und die Entfernung bis zu den Städten abmessen, die sich rings um den Erschlagenen befinden.
3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist-die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;
Ist dann die dem Erschlagenen zunächst liegende Stadt ermittelt, so sollen die Vornehmsten jener Stadt eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht an einem Joche gezogen hat.
4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache [Vergl. die Anm. zu 4. Mose 13,23] hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen.
Dann sollen die Vornehmsten jener Stadt die junge Kuh in ein Thal mit nie versiegendem Wasser hinabführen, wo nicht geackert und nicht gesät wird, und sollen dort im Thale der jungen Kuh das Genick brechen.
5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung [O. Beschädigung] geschehen.
Darauf sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten, - denn sie hat Jahwe, dein Gott, erwählt, daß sie ihm dienen und im Namen Jahwes segnen sollen, und nach ihrem Ausspruche wird über jeden Streit und jede Verletzung entschieden, -
6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist,
und alle Vornehmsten jener Stadt, als die, welche dem Erschlagenen am nächsten wohnen, sollen über der jungen Kuh, der im Thale das Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen
7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;
und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben die Unthat nicht gesehen.
8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. [d. h. ihm zur Last] Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.
Vergieb, o Jahwe, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege deinem Volke Israel nicht die Verantwortung für unschuldig vergossenes Blut auf! So werden sie von der Blutschuld frei werden,
9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas.
und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe recht ist.
10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst,
Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, und Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt giebt, und du Gefangene unter ihnen machst
11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe,
und unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt erblickst und von Liebe zu ihr ergriffen wirst, daß du sie dir zum Weibe nehmen willst,
12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden
so bringe sie hinein in dein Haus, daß sie ihr Haupt beschere, ihre Nägel beschneide
13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
und ihre Gefangenenkleidung ablege. So soll sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang betrauern; und darnach darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; [d. h. sie gehen lassen, wohin es ihr beliebt] aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin [Eig. gewaltsam] behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.
Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, so hast du sie ganz frei zu geben und darfst sie keinesfalls um Geld verkaufen. Du darfst dich nicht gewaltthätig gegen sie erzeigen, weil du sie geschwächt hast.
15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten:
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen er die eine bevorzugt, die andere aber zurücksetzt, und beide ihm Söhne gebären, die bevorzugte wie die zurückgesetzte, und der erstgeborne Sohn von der zurückgesetzten stammt,
16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen;
so darf er, wenn er seinen Söhnen sein Vermögen als Erbe übergiebt, nicht mit Hintansetzung des Sohns der zurückgesetzten, der der Erstgeborne ist, dem Sohne der bevorzugten die Rechte des Erstgebornen verleihen,
17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
sondern er hat den wirklichen Erstgebornen, den Sohn der zurückgesetzten, als solchen anzuerkennen, indem er ihm von allem, was er besitzt, doppelten Anteil gewährt; denn dieser ist der Erstling deiner Kraft, ihm gehört das Erstgeburtsrecht.
18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der auf die Mahnung seines Vaters und seiner Mutter nicht hören will und ihnen auch, nachdem sie ihn gezüchtigt haben, nicht gehorcht,
19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen,
so sollen ihn seine Eltern ergreifen, ihn vor die Vornehmsten seiner Stadt und zwar zum Thore seine Wohnorts hinausführen
20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!
und zu den Vornehmsten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn da ist mißraten und widerspenstig, will auf unsere Mahnung nicht hören, ist ein Verschwender und Trunkenbold!
21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
So sollen ihn dann alle Leute aus seiner Stadt zu Tode steinigen, und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen, und ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.
22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
Wenn einer, der ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat, mit dem Tode bestraft wird, und man ihn an einen Baum aufgehängt hat,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du hast ihn noch am gleichen Tage zu begraben; denn ein Gehängter ist bei Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume verleiht.