< Exodus 22 >
1 'When a man doth steal an ox or sheep, and hath slaughtered it or sold it, five of the herd he doth repay for the ox, and four of the flock for the sheep.
Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten. Ersatz muß er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.
2 'If in the breaking through, the thief is found, and he hath been smitten, and hath died, there is no blood for him;
Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord anzusehen;
3 if the sun hath risen upon him, blood [is] for him, he doth certainly repay; if he have nothing, then he hath been sold for his theft;
wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord für ihn als vorliegend angenommen werden.
4 if the theft is certainly found in his hand alive, whether ox, or ass, or sheep — double he repayeth.
Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;
5 'When a man depastureth a field or vineyard, and hath sent out his beast, and it hath pastured in the field of another, [of] the best of his field, and the best of his vineyard, he doth repay.
Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –
6 'When fire goeth forth, and hath found thorns, and a stack, or the standing corn, or the field, hath been consumed, he who causeth the burning doth certainly repay.
Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«
7 'When a man doth give unto his neighbour silver, or vessels to keep, and it hath been stolen out of the man's house; if the thief is found, he repayeth double.
»Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
8 'If the thief is not found, then the master of the house hath been brought near unto God, whether he hath not put forth his hand against the work of his neighbour;
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
9 for every matter of transgression, for ox, for ass, for sheep, for raiment, for any lost thing of which it is said that it is his; unto God cometh the matter of them both; he whom God doth condemn, he repayeth double to his neighbour.
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
10 'When a man doth give unto his neighbour an ass, or ox, or sheep, or any beast to keep, and it hath died, or hath been hurt, or taken captive, none seeing —
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat,
11 an oath of Jehovah is between them both, that he hath not put forth his hand against the work of his neighbour, and its owner hath accepted, and he doth not repay;
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
12 but if it is certainly stolen from him, he doth repay to its owner;
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
13 if it is certainly torn, he bringeth it in — a witness; the torn thing he doth not repay.
Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –
14 'And when a man doth ask [anything] from his neighbour, and it hath been hurt or hath died — its owner not being with it — he doth certainly repay;
Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich Ersatz leisten;
15 if its owner [is] with it, he doth not repay, — if it [is] a hired thing, it hath come for its hire.
war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«
16 'And when a man doth entice a virgin who [is] not betrothed, and hath lain with her, he doth certainly endow her to himself for a wife;
»Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.
17 if her father utterly refuse to give her to him, money he doth weigh out according to the dowry of virgins.
Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.«
18 'A witch thou dost not keep alive.
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
19 'Whoever lieth with a beast is certainly put to death.
Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –
20 'He who is sacrificing to a god, save to Jehovah alone, is devoted.
Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.
21 'And a sojourner thou dost not oppress, nor crush him, for sojourners ye have been in the land of Egypt.
Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –
22 'Any widow or orphan ye do not afflict;
Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
23 if thou dost really afflict him, surely if he at all cry unto Me, I certainly hear his cry;
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören,
24 and Mine anger hath burned, and I have slain you by the sword, and your wives have been widows, and your sons orphans.
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
25 'If thou dost lend My poor people with thee money, thou art not to him as a usurer; thou dost not lay on him usury;
Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –
26 if thou dost at all take in pledge the garment of thy neighbour, during the going in of the sun thou dost return it to him:
Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;
27 for it alone is his covering, it [is] his garment for his skin; wherein doth he lie down? and it hath come to pass, when he doth cry unto Me, that I have heard, for I [am] gracious.
denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –
28 'God thou dost not revile, and a prince among thy people thou dost not curse.
Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen. –
29 'Thy fulness and thy liquids thou dost not delay; the first-born of thy sons thou dost give to Me;
Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
30 so thou dost to thine ox, to thy sheep; seven days it is with its dam, on the eighth day thou dost give it to Me.
Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –
31 'And ye are holy men to Me, and flesh torn in the field ye do not eat, to a dog ye do cast it.
Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«