< Numbers 30 >

1 And he spak to the princes of the lynagis of the sones of Israel, This is the word, which the Lord comaundide,
Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: »Folgendes hat der HERR geboten:
2 If ony of men makith a vowe to the Lord, ethir byndith hym silf bi an ooth, he schal not make voide his word, but he schal fille al thing which he bihiyte.
Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.
3 If a womman which is in the hows of hir fadir, and is yit in the age of a damysel, `that is, not yit weddid, avowith ony thing, ethir byndith hir silf bi an ooth,
Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet
4 if the fadir knowith the avow, which sche bihiyte, and the ooth bi which sche boond hir soule, and he is stille, sche schal be gilti of the ooth, that is, boundun bi the ooth; what euer thing sche bihiyte and swoor, sche schall fille in werk.
und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
5 Forsothe if the fadir ayenseide anoon as he herde, bothe the vowis and `oothis of hir schulen be voide, and sche schal not be holdun boundun to the biheeste, for the fadir ayenseide.
Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.
6 If sche hath an hosebonde, and avowith ony thing, and a word goynge out of hir mouth onys byndith hir soule with an ooth,
Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,
7 in what dai the hosebonde herith, and ayenseith not, sche schal be gilti `of avow; sche schal yelde, what euer thing sche bihiyte.
und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.
8 But if the hosebonde herith, and anoon ayenseith, and makith void alle hir biheestis, and wordis bi whiche sche boond hir soule, the Lord schal be merciful to hir.
Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.
9 A widewe, and a womman forsakun of hir hosebonde, schulen yelde, what euer thing thei avowen.
Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.
10 Whanne a wijf in `the hous of hir hosebonde byndith hir silf bi a vow and an ooth,
Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat
11 if the hosebonde herith, and is stille and ayenseith not the biheest, sche schal yelde, what euer thing sche bihiyte.
und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
12 Sotheli if the hosebonde ayenseide anoon, sche schal not be holdun gilti of biheest, for the hosebonde ayenseide, and the Lord schal be merciful to hir.
Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.«
13 If sche avowith, and byndith hir silf bi an ooth, that sche turmente hir soule bi fastyng, ethir bi abstynence of othere thingis, it schal be in the doom of the hosebonde, that sche do, ether do not.
»Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.
14 That if the hosebonde herith, and is stille, and delaieth the sentence in the tother dai, sche schal yelde what euer thing sche avowide and bihiyte, for he was stille, anoon as he herde.
Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, daß er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.
15 Forsothe if the hosebonde ayenseide aftir that he wiste, he schal bere his wickidnesse.
Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.«
16 These ben the lawis, which the Lord ordeynede to Moyses bitwixe the hosebonde and the wijf, bitwixe the fadir and the douytir, which is yit in the age of a damysel, `that is, not yit maried, `ether which dwellith in `the hows of the fadir.
Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters lebt.

< Numbers 30 >