< Numbers 29 >

1 Forsothe the firste dai of the seuenthe monethe schal be hooli, and worschipful to you; ye schulen not do ony seruyle werk ther ynne, for it is the day of sownyng, and of trumpis.
Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.
2 And ye schulen offre brent sacrifice, in to swettest odour to the Lord, o calf of the droue, o ram, and seuene lambren of o yeer, with out wem;
Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
3 and in the sacrificis of tho `ye schulen offre thre tenthe partis of flour spreynt togidere with oile, bi ech calfe, twey tenthe partis bi a ram,
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
4 o tenthe part bi a lomb, whiche togidere ben seuen lambren.
und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
5 And `ye schulen offre a `buc of geet, which is offrid for synne, in to the clensyng of the puple,
und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;
6 with out the brent sacrifice of kalendis, with hise sacrifices, and without euerlastynge brent sacrifice, with customable fletynge offryngis; and bi the same cerymonyes ye schulen offre encense in to swettiste odour to the Lord.
außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.
7 Also the tenthe dai of this seuenthe monethe schal be hooli and worschipful to you, and ye schulen turmente youre soulis; ye schulen not do ony seruyle werk ther ynne.
Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
8 And ye schulen offre brent sacrifice to the Lord, in to swettiste odour; o calf of the droue, o ram, seuene lambren of o yeer with out wem.
Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
9 And in the sacrifices of tho `ye schulen offre thre tenthe partis of flour spreynt togidere with oyle, bi ech calf, twey tenthe partis bi a ram,
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
10 the tenthe part of a dyme bi each lomb, that ben togidere seuene lambren.
je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;
11 And ye schulen offre a `buc of geet for synne, with out these thingis that ben wont to be offrid for synne in to clensyng, and `ye schulen offre euerlastinge brent sacrifice in sacrifice, and fletinge offryngis of tho.
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12 Forsothe in the fiftenthe dai of this seuenthe monethe, that schal be hooli and worschipful to you, ye schulen not do ony seruyle werk, but ye schulen halewe solempnyte to the Lord in seuene daies; and ye schulen offre brent sacrifice,
Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.
13 in to swetiste odour to the Lord, threttene calues of the droue, twey rammes, fouretene lambren of o yeer, with out wem.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;
14 And in the moiste sacrifices of tho `ye schulen offre thre tenthe partis of flour spreynt to gidere with oile bi ech calf, that ben togidere threttene calues, and ye schulen offre twei tenthe partis to twei rammes togidere, that is, o tenthe part to o ram, and `ye schulen offre the tenthe part of `a
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,
15 dyme to ech lomb, whiche ben to gidere fourteene lambren.
und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;
16 And ye schulen offre a `buc of geet for synne, with out euerlastynge brent sacrifice, and `with out the sacrifice and moiste offryng therof.
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 In the tother dai ye schulen offre twelue calues of the droue, twei rammes, fouretene lambren of o yeer without wem.
Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
18 And ye schulen halewe riytfuli sacrifices, and moiste offryngis of alle, bi calues, and rammes, and lambren.
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
19 And `ye schulen offre a `buc of geet for synne, with out euerlastynge brent sacrifice, and `with out the sacrifice and moist offryng therof.
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20 In the thridde dai ye schulen offre euleuen calues, twei rammes, fourtene lambren of o yeer, without wem.
Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
21 And ye schulen halewe riytfuli the sacrifices, and moiste offryngis of alle, bi the caluys, and rammes, and lambren.
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
22 And ye schulen offre a `buk of geet for synne, with out euerlastynge brent sacrifice, and with out the sacrifice and moiste offryng therof.
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23 In the fourthe day ye schulen offre ten calues, twey rammes, fourtene lambren of o yeer with oute wem.
Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
24 And ye schulen halewe riytfuli the sacrifices, and moiste offryngis of alle, bi the calues, and rammes, and lambren.
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
25 And ye schulen offre a `buk of geet for synne, with out euerlastynge brent sacrifice, and `with out the sacrifice and moiste offryng therof.
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26 In the fyuethe dai ye schulen offre nyne calues, twei rammes, fourtene lambren of o yeer, with oute wem.
Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
27 And ye schulen halewe riytfuli the sacrifices, and moiste offryngis `of alle, bi the calues, and rammes, and lambren.
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
28 And `ye schulen offre a `buc of geet for synne, with out euerlastynge brent sacrifice, and `with out the sacrifice and moiste offryng therof.
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29 In the sixte dai ye schulen offre eiyt calues, and twei rammes, fourtene lambren of o yeer with out wem.
Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
30 And ye schulen halewe riytfuli the sacrifices, and moiste offryngis `of alle, bi the calues, and rammes, and lambren.
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
31 And ye schulen offre a `buk of geet for synne, with out euerlastynge brent sacrifice, and `with out the sacrifice and moiste offryng therof.
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32 In the seuenthe dai ye schulen offre seuene calues, twei rammes, fourtene lambren `of o yeer with out wem.
Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
33 And ye schulen halewe riytfuli the sacrifices, and moiste offryngis `of alle, bi the calues, and rammes, and lambren.
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
34 And `ye schulen offre a `buc of geet for synne, with out euerlastynge brent sacrifice, and `with out the sacrifice and moiste offryng therof.
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35 In the eiythe dai, which is moost solempne `ether hooli; ye schulen not do ony seruyle werk,
Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
36 and ye schulen offre brent sacrifice in to swettest odour to the Lord, o calf, o ram, seuene lambren of o yeer with out wem.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
37 And ye schulen halewe riytfuli the sacrifices and moiste offryngis `of alle, bi the calues, and rammes, and lambren.
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
38 `And ye schulen offre a `buc of geet for synne, with out euerlastynge brent sacrifice, and `with out the sacrifice, and moiste offryng therof.
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39 Ye schulen offre these thingis to the Lord, in youre solempnytees, with out avowis, and wilful offryngis, in brent sacrifice, in sacrifice, in moist offryng, and in peesible sacrifices.
Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.
40 And Moises telde to the sones of Israel alle thingis whiche the Lord comaundide to hym.
Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

< Numbers 29 >