< Leviticus 11 >

1 And the Lord spak to Moises and Aaron, and seide,
Und Jahwe redete mit Mose und Aaron und gebot ihnen folgendes:
2 Seie ye to the sones of Israel, Kepe ye alle thingis whiche Y wroot to you, that Y be youre God. These ben the beestis, whiche ye schulen ete, of alle lyuynge beestis of erthe;
Sprecht zu den Israeliten also: Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft von allen Vierfüßlern auf Erden:
3 ye schulen ete `al thing among beestis that hath a clee departid, and chewith code;
alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen haben - und zwar völlig durchgespaltene Klauen - und wiederkäuen, die dürft ihr essen.
4 sotheli what euer thing chewith code, and hath a clee, but departith not it, as a camel and othere beestis doon, ye schulen not ete it, and ye schulen arette among vnclene thingis.
Dagegen dürft ihr von den Tieren, welche wiederkäuen und welche gespaltene Klauen haben, die nachfolgenden nicht essen: Das Kamel, denn es ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat es euch zu gelten;
5 A cirogrille, which chewith code, and departith not the clee, is vnclene; and an hare,
den Klippdachs, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten;
6 for also he chewith code, but departith not the clee;
den Hasen, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten;
7 and a swiyn, that chewith not code, thouy he departith the clee.
das Schwein, denn es hat zwar völlig durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer - als unrein hat es euch zu gelten.
8 Ye schulen not ete the fleischis of these, nether ye schulen touche the deed bodies, for tho ben vnclene to you.
Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren - als unrein haben Sie euch zu gelten.
9 Also these thingis ben that ben gendrid in watris, and is leueful to ete;
Folgende dürft ihr essen von allen, die im Wasser leben: Alle Wassertiere sowohl im Meer, als in den Bächen, welche Flossen und Schuppen haben, die dürft ihr essen.
10 ye schulen ete al thing that hath fynnes and scalis, as wel in the see, as in floodis and stondynge watris; sotheli what euer thing of tho that ben moued and lyuen in watris, hath not fynnes and scalis, schal be abhominable, and wlatsum to you;
Alles aber, sowohl im Meer, als in den Bächen, was keine Flossen und Schuppen hat, unter allem, was im Wasser wimmelt, und unter allen Lebewesen, die sich im Wasser befinden, soll euch ein Greuel sein.
11 ye schulen not ete the fleischis of tho, and ye schulen eschewe the bodies deed bi hem silf.
Ein Greuel sollen sie euch sein: ihr Fleisch dürft ihr nicht genießen und ihr Aas müßt ihr verabscheuen.
12 Alle thingis in watris that han not fynnes and scalis, schulen be pollutid,
Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13 These thingis ben of foulis whiche ye schulen not ete, and schulen be eschewid of you; an egle, and a grippe, aliete, and a kyte, and a vultur by his kynde;
Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen - sie dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verabscheuen -: den Adler, den Bartgeier, den Geier,
14 and al of `rauyns kynde bi his licnesse;
die Weihe und das Geschlecht der Falken,
15 a strucioun,
das ganze Geschlecht der Raben,
16 and nyyt crowe, a lare, and an hauke bi his kinde;
den Strauß, die Schwalbe, die Möve und das Geschlecht der Habichte;
17 an owle, and dippere, and ibis;
das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
18 a swan and cormoraunt, and a pellican;
die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19 a fawcun, a iay bi his kynde; a leepwynke, and a reremows.
den Storch, das Geschlecht der Regenpfeifer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Al thing of foulis that goith on foure feet, schal be abhomynable to you;
Alle geflügelten kleinen Tiere, die auf vieren gehen, sollen euch ein Greuel sein.
21 sotheli what euer thing goith on foure feet, but hath lengere hipis bihynde, bi whiche it skippith on the erthe, ye schulen ete;
Von allen geflügelten kleinen Tieren, die auf vieren gehen, dürft ihr nur diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Hinterschenkel haben, um damit auf der Erde zu hüpfen.
22 as is a bruke in his kynde, and acatus, and opymacus, and a locuste, alle bi her kynde.
Von diesen dürft ihr die folgenden essen: Die verschiedenen Arten der Zugheuschrecken, die verschiedenen Arten der Solamheuschrecken, die verschiedenen Arten der Chargolheuschrecken und die verschiedenen Arten der Chagabheuschrecken.
23 Forsothe what euer thing of briddis hath foure feet oneli, it schal be abhomynable to you;
Alle übrigen geflügelten kleinen Tiere aber, die vier Füße haben, sollen euch ein Greuel sein.
24 and who euer touchith her bodies deed bi hem silf, schal be defoulid, and `schal be vnclene `til to euentid;
Durch diese Tiere verunreinigt ihr euch; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend.
25 and if it is nede, that he bere ony deed thing of these, he schal waische his clothis, and he schal be vnclene til to the goyng doun of the sunne.
Und jeder, der eines ihrer Äser trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend -
26 Sotheli ech beeste that hath a clee, but departith not it, nether chewith code, schal be vnclene; and what euer thing touchith it, schal be defoulid.
durch jedes Tier, welches gespaltene, aber doch nicht völlig durchgespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut. Als unrein sollen sie euch gelten; jeder, der sie berührt, wird unrein.
27 That that goith on hondis, of alle beestis that gon on foure feet, schal be vnclene; he, that touchith her bodies deed bi hem silf, schal be defoulid `til to euentid;
Auch alle die, welche auf Tatzen gehen, unter allen den Tieren, die auf Vieren gehen, sollen euch als unrein gelten; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend.
28 and he, that berith siche deed bodies, schal waische hise clothis, and he schal be vnclene `til to euentid; for alle these thingis ben vnclene to you.
Und wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend - als unrein sollen sie euch gelten.
29 Also these thingis schulen be arettid among defoulid thingis, of these that ben moued on erthe; a wesele, and mows, and a cocodrille, `alle bi her kynde;
Diese aber sind es, die euch als unrein gelten sollen unter den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Arten der Eidechse,
30 mygal, camelion, and stellio, and lacerta, and a maldewerp.
die Anaka, der Koach, die Letaa, der Chomet und die Tinschemeth.
31 Alle these ben vnclene; he that touchith her bodies deed bi hem silf, schal be vnclene `til to euentid;
Das sind die, welche euch als unrein gelten sollen unter allen kleinen Tieren; jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, wird unrein bis zum Abend.
32 and that thing schal be defoulid, on which ony thing of her bodies deed bi hem silf fallith, as wel a vessel of tree, and a cloth, as skynnes `and heiris; and in what euer thing werk is maad, it schal be dippid in watir, and tho thingis schulen be defoulid `til to euentid, and so aftirward tho schulen be clensid.
Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.
33 Sotheli a vessel of erthe, in which ony thing of these fallith with ynne, schal be defoulid, and therfor it schal be brokun.
Wenn aber eines von ihnen in irgend ein irdenes Gefäß hineinfällt, so wird alles, was darin ist, unrein, und ihr müßt es zerbrechen.
34 Ech mete, which ye schulen ete, schal be vnclene, if water is sched thereon; and ech fletynge thing, which is drunkun of ech vessel, `where ynne vnclene thingis bifelden, schal be vnclene;
Jede Art Speise, die gegessen zu werden pflegt, an die Wasser kommt, wird unrein; ebenso wird jedes Getränk, das getrunken zu werden pflegt, in jederlei Gefäß unrein.
35 and what euer thing of siche deed bodies bi hem silf felde theronne, it schal be vnclene, whether furneisis, ethir vessels of thre feet, tho schulen be destried, and schulen be vnclene.
Und alles, worauf eines ihrer Äser fällt, wird unrein: ein Backtopf oder Kochherd muß eingerissen werden. Unrein sind sie und sollen euch als unrein gelten.
36 Sotheli wellis and cisternes, and al the congregacioun of watris, schal be clene. He that touchith her bodi deed bi it silf, schal be defoulid.
Nur Quellen und Brunnen, also Wasserbehälter, bleiben rein; wer aber ihr Aas berührt, wird unrein.
37 If it fallith on seed, it schal not defoule the seed;
Und wenn eines ihrer Äser auf irgend welche Sämereien fällt, die ausgesäet werden, so bleiben diese rein.
38 sotheli if ony man schedith seed with watir, and aftirward the watir is touchid with deed bodies bi hem silf, it schal be defoulid anoon.
Wird aber Wasser an die Sämereien gebracht, und es fällt dann eines ihrer Äser darauf, so haben sie euch als unrein zu gelten.
39 If a beeste is deed, which it is leueful to you to ete, he that touchith the deed bodi therof schal be vnclene `til to euentid; and he that etith therof ony thing,
Und wenn eines von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, so wird derjenige, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.
40 ethir berith, schal waische his clothis, and schal be vnclene `til to euentid.
Und wer etwas von seinem Aase genießt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; und wer sein Aas trägt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
41 Al thing that crepith on erthe, schal be abhomynable, nether schal be takun in to mete.
Alle kleinen Tiere, die sich auf der Erde tummeln, sind als ein Greuel zu betrachten und dürfen nicht gegessen werden.
42 `What euer thing goith on the brest and foure feet, and hath many feet, ethir drawun bi the erthe, ye schulen not ete, for it is abhomynable.
Alle, die auf dem Bauche kriechen, und alle, die auf vieren gehen, sowie alle die, welche noch mehr Füße haben, von allen den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, die dürft ihr nicht essen, denn sie sind als ein Greuel zu betrachten.
43 Nyle ye defoule youre soulis, nether touche ye ony thing of tho, lest ye ben vnclene;
Macht euch nicht selbst abscheulich durch irgend welche kriechenden Tiere und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr unrein durch sie werdet.
44 for Y am youre Lord God; be ye hooli, for Y am hooli. Defoule ye not youre soulis in ech crepynge `beeste which is moued on erthe; for Y am the Lord,
Denn ich bin Jahwe, euer Gott; so erweist euch denn heilig und seid heilig, denn ich bin heilig! Und verunreinigt euch nicht selbst durch irgend welche kleinen Tiere, von denen es auf Erden wimmelt.
45 that ladde you out of the lond of Egipt, that Y schulde be to you in to God; ye schulen be hooli, for Y am hooli.
Denn ich bin Jahwe, der euch aus Ägypten hinweggeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
46 This is the lawe of lyuynge beestes, and of foulis, and of ech lyuynge soule which is moued in watir, and crepith in erthe;
Das sind die Bestimmungen in betreff der Vierfüßler und der Vögel und aller der Lebewesen, die sich im Wasser tummeln, und aller der Wesen, die sich auf der Erde regen,
47 that ye knowe differences of clene thing and vnclene, and that ye wite what ye schulen ete, and what ye owen forsake.
damit man unterscheide zwischen dem, was unrein, und dem, was rein ist, sowie zwischen den eßbaren Tieren und den Tieren, welche nicht gegessen werden dürfen.

< Leviticus 11 >