< Exodus 22 >

1 If ony man stelith a scheep, ether oxe, and sleeth, ether sillith, he schal restore fiue oxen for oon oxe, and foure scheep for o scheep.
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Rinder für ein Rind und vier Stück Schafe für ein Schaf als Buße entrichten;
2 And if a nyyt theef brekynge an hows, ether vndurmynynge, is foundun, and is deed bi a wounde takun, the smytere schal not be gilti of blood;
Wenn der Dieb beim nächtlichen Einbruch betroffen und dabei tot geschlagen wird, so erwächst für den Totschläger keine Blutschuld.
3 that if he dide this whanne the sunne was rysun, he dide man sleyng, and he schal die. If a theef hath not that, that he schal yelde for thefte, he schal be seeld;
Wenn ihm aber die Sonne bereits geschienen hat, so erwächst für ihn Blutschuld, er muß Ersatz leisten, und wenn er nicht hat, soll er als Entgelt für seinen Diebstahl als Sklave verkauft werden.
4 if that thing that he staal, is foundun quyk at hym, ether oxe, ether asse, ether scheep, he schal restore the double.
Wenn das gestohlene, sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, lebendig bei ihm vorgefunden wird, so soll er je noch ein zweites Tier als Buße entrichten.
5 If a man harmeth a feeld, ethir vyner, and suffrith his beeste, that it waaste othere mennus thingis, he schal restore for the valu of harm, `what euer beste thing he hath in his feeld, ethir vyner.
Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.
6 If fier goith out, and fyndith eeris of corn, and catchith heepis of corn, ethir cornes stondynge in feeldis, he that kyndlide the fier schal yeelde the harm.
Wenn Feuer auskommt und das Gestrüpp ergreift, hernach aber ein Getreidehaufen oder das in Halmen stehende Korn oder überhaupt Ackerfrüchte verbrennen, so muß der, welcher den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten.
7 If a man bitakith in to kepyng monei to a freend, ether a vessel `in to keping, and it is takun awey bi thefte fro hym that resseyuede, if the theef is foundun, he schal restore the double.
Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat, und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird, so muß der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, das Doppelte als Ersatz entrichten.
8 If the theef is hid, the lord of the hows schal be brouyt to goddis, `that is, iugis, and he schal swere, that he helde not forth the hond in to `the thing of his neiybore,
Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe.
9 to `do fraude; as wel in oxe, as in asse, and in scheep, and in clooth; and what euer thing may brynge in harm, the cause of euer eithir schal come to goddis, and if thei demen, he schal restore the double to his neiybore.
Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.
10 If ony man bitakith to his neiybore oxe, asse, scheep, and al werk beeste to kepyng, and it is deed, ether is maad feble, ethir is takun of enemyes, and no man seeth this,
Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht,
11 an ooth schal be in the myddis, that he helde not forth the hond to the `thing of his neiybore; and the lord schal resseyue the ooth, and he schal not be compellid to yelde.
so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden, ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat; wenn der Besitzer diesen annimmt, braucht jener keinen Ersatz zu leisten.
12 That if it is takun awei bi thefte, he schal restore the harm to the lord;
Wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer ersetzen.
13 if it is etun of a beeste, he schal brynge to the lord that that is slayn, and he schal not restore.
Wenn es von einem wilden Tiere zerrissen worden ist, und er es zum Beweise beibringen kann, braucht er für das Zerrissene keinen Ersatz zu leisten.
14 He that axith of his neiybore ony thing of these bi borewyng, and it is feblid, ether deed, while the lord is not present, he schal be constreyned to yelde; that if the lord is in presence,
Wenn einer von dem anderen ein Stück Vieh entleiht, und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt, ohne daß sein Besitzer zugegen gewesen ist, so muß es jener ersetzen.
15 he schal not restore, moost if it cam hirid, for the meede of his werk.
Wenn aber der Besitzer zugegen gewesen ist, braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er aber ein Löhner, so kommt es auf seinen Lohn.
16 If a man disseyueth a virgyn not yit weddid, and slepith with hir, he schal yyue dower to hir, and schal haue hir wijf.
Wenn jemand eine Jungfrau, die noch unverlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er für sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen.
17 If the fadir of the virgyn nyle yyue, he schal yelde money, bi the maner of dower, which virgyns weren wont to take.
Wenn sich jedoch ihr Vater weigern sollte, sie ihm zur Frau zu geben, so soll er so viel Silber darwägen, als das Kaufgeld für Jungfrauen beträgt.
18 Thou schalt not suffre witchis to lyue.
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
19 He that doith letcherie with a beeste, die by deeth.
Jeder, der mit einem Tiere Unzucht treibt, soll mit dem Tode bestraft werden.
20 He that offrith to goddis, out takun to the Lord aloone, be he slayn.
Wenn jemand den Götzen opfert, anstatt Jahwe allein, soll er dem Banne verfallen.
21 Thou schalt not make sory a comelyng, nether thou schalt turmente hym; for also ye weren comelyngis in the lond of Egipt.
Einen Fremdling sollst du nicht drücken noch gewaltthätig behandeln; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten.
22 Ye schulen not anoye a widewe, and a fadirles ethir modirles child.
Eine Witwe oder Waise sollt ihr nimmermehr bedrücken.
23 If ye hirten hem, thei schulen crye to me, and Y schal here the cry of hem,
Denn wenn du sie bedrückst, und sie dann um Hilfe zu mir schreit, so werde ich ihren Hilferuf sicher erhören
24 and my greet veniaunce schal haue indignacioun, and Y schal smyte you with swerd, and youre wyues schulen be widewis, and youre sones schulen be fadirles.
und werde in Zorn geraten und euch durch das Schwert umbringen, so daß eure eigenen Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
25 If thou yyuest money to loone to my pore puple, that dwellith with thee, thou schalt not constreyne hym, as an extorsioner doith, nether thou schalt oppresse hym by vsuris.
Wenn du jemand aus meinem Volk, einem Armen, der bei dir wohnt, Geld leihst, so behandle ihn nicht wie ein Wucherer; ihr sollt ihm keine Zinsen auferlegen.
26 If thou takist of thi neiybore `a wed a clooth, thou schalt yelde to hym bifore the goyng doun of the sunne;
Wenn du einem das Obergewand als Pfand wegnimmst, so sollst du es ihm bis Sonnenuntergang zurückgeben.
27 for that aloone is the cloothing of his fleisch, with which he is hilid, nether he hath another, in which he slepith; if he crieth to me, Y schal here hym; for Y am mercyful.
Denn sein Mantel ist ja seine einzige Körperdecke; womit könnte er sich sonst auf seinem Lager zudecken? Wenn er mich aber um Hilfe anruft, so will ich ihn erhören; denn ich bin barmherzig.
28 Thou schalt not bacbyte goddis, and thou schalt not curse the prince of thi puple.
Gott sollst du nicht lästern und einen Vorgesetzten deines Volkes nicht verwünschen.
29 Thou schalt not tarye to offre to the Lord thi tithis, and firste fruytis. Thou schalt yyue to me the firste gendrid of thi sones;
Deinen Überfluß und das Beste deines Kelterertrags sollst du nicht vorenthalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
30 also of oxen, and of scheep thou schalt do in lijk maner; seuene daies be he with his modir, in the eiytithe dai thou schalt yelde hym to me.
Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage hindurch soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tage sollst du es mir darbringen.
31 Ye schulen be holi men to me; ye schulen not ete fleisch which is bifore taastid of beestis, but ye schulen caste forth to houndis.
Und ihr sollt mir reine Leute sein. Fleisch aber, das im Freien von wilden Tieren zerrissen worden ist, dürft ihr nicht genießen, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

< Exodus 22 >