< Deuteronomy 21 >
1 Whanne the careyn of a man slayn is foundun in the lond which thi Lord God schal yyue to thee, and `the gilti of sleyng is vnknowun,
»Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2 the grettere men in birthe and thi iugis schulen go out, and schulen mete fro the place of the careyn the spaces of alle citees `bi cumpas;
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
3 and the eldre men of that citee, `which thei seen to be neer than othere, schulen take of the droue a cow calf, that `drow not yok, nether kittide the erthe with a schar;
Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,
4 and thei schulen lede that cow calf to a scharp `valey, and ful of stoonys, that was neuere erid, nether resseyuede seed; and in that valey thei schulen kitte the heed of the cow calf.
und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.
5 And the preestis, the sones of Leuy, schulen neiye, whiche thi Lord God chees, that thei mynystre to hym, and blesse in his name, and al the cause hange at `the word of hem; and what euer thing is cleene ethir vncleene, be demed.
Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.
6 And the grettere men in birthe of that citee schulen come to the slayn man, and thei schulen waische her hondis on the cow calf, that was slayn in the valei;
Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen
7 and thei schulen seie, Oure hondis schedden not out this blood, nether oure iyen sien.
und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!
8 Lord, be mercyful to thi puple Israel, whom thou `ayen brouytist, and arette thou not innocent blood in the myddis of thi puple Israel. And the gilt of blood schal be don awey fro hem.
Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!
9 Forsothe thou schalt be alien fro the blood of the innocent which is sched, whanne thou hast do that that the Lord comaundide.
So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«
10 If thou goist out to batel ayens thin enemyes, that thi Lord God bitakith hem in thin hond, and thou ledist prisoneris,
»Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest
11 and thou seest in the noumbre of prisounneris a fair womman, and thou louest hir, and wole haue hir to wijf,
und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,
12 thou schalt brynge hir in to thin hows; `which womman schal schaue the heer, and schal kitte the nailes aboute, and sche schal putte awei the clooth,
so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,
13 wher ynne sche was takun, and sche schal sitte in thin hows, and schal biwepe hir fadir and modir o monethe; and aftirward thou schalt entre to hir, and schalt sleepe with hir, and sche schal be thi wijf.
lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.
14 But if aftirward sche sittith not in thi soule, `that is, plesith not thi wille, thou schalt delyuere hir fre, nethir thou schalt mowe sille hir for money, nether oppresse bi power, for thou `madist hir lowe.
Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«
15 If a man hath twey wyues, oon loued, and `the tothir hateful, and he gendrith of hir fre children, and the sone of the hateful wijf is the firste gendrid,
»Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,
16 and the man wole departe the catel bitwixe hise sones, he schal not mowe make the sone of the loued wijf the firste gendrid, and sette bifor the sone of the hateful wijf,
so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;
17 but he schal knowe the sone of the hateful wijf the firste gendrid, and he schal yyue to that sone alle thingis double of tho thingis that he hath; for this sone is the begynnyng of his fre children, and the firste gendrid thingis ben due to hym.
sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft: ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.«
18 If a man gendrith a sone rebel, and ouerthewert, which herith not the comaundement of fadir and modir, and he is chastisid,
»Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen nicht gehorcht,
19 and dispisith to obei, thei schulen take hym, and schulen lede to the eldre men of that citee, and to the yate of doom;
so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen
20 and thei schulen seie to hem, This oure sone is ouerthewert and rebel; he dispisith to here oure monestyngis, `ethir heestis, he yyueth tent to glotonyes, and letcherie, and feestis.
und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹
21 The puple of the citee schal oppresse hym with stoonus, and he schal die, that ye do awei yuel fro the myddis of you, and that al Israel here, and drede.
Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«
22 Whanne a man doith a synne which is worthi to be punyschid bi deeth, and he is demed to deeth, and is hangid in a iebat,
»Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung an einen Baum hängt,
23 his careyn schal not dwelle in the tre, but it schal be biried in the same dai; for he that hangith in the cros is cursid of God, and thou schalt not defoule thi lond which thi Lord God yaf thee in to possessioun.
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«