< Numbers 35 >
1 And Yahweh spake unto Moses in the waste plains of Moab, —by Jordan, near Jericho, saying:
Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:
2 Command the sons of Israel, that they give unto the Levites—out of the inheritance which they possess—cities to dwell in, —pasture land also unto the cities, round about them, shall ye give unto the Levites.
Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk [Eig. eine Weidetrift] rings um dieselben her den Leviten geben.
3 So shall the cities be theirs, to dwell in, —and their pasture lands, shall, be for their cattle and for their goods and for all their beasts.
Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.
4 And, the pasture lands of the cities which ye shall give unto the Levite, shall be, —from the wall of the city, and outwards, a thousand cubits round about
Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;
5 So ye shall measure—on the outside of the city—the eastward quarter two thousand by the cubit, and the south quarter two thousand by the cubit, and the west quarter two thousand by the cubit and the north quarter two thousand by the cubit, with, the city, in the midst. This, shall be unto them the pasture lands of the cities,
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
6 And, among the cities which ye shall give unto the Levites, shall be the six cities of refuge, which ye shall give that the manslayer may flee thither, —and besides them, ye shall give, forty-two cities,
Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
7 All the cities which ye shall give unto the Levites, shall be forty-eight cities, —them, and their pasture lands,
Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.
8 And as touching the cities which ye shall give out of the possession of the sons of Israel from the many, shall ye take many, and from the few, shall ye take few, —each, according to his inheritance, which they shall inherit, shall give of his cities unto the Levites.
Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt-von dem Stamme, der viel hat, [Eig. von den Vielen von den Wenigen] sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, [Eig. von den Vielen von den Wenigen] sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.
9 Then spake Yahweh unto Moses, saying:
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
10 Speak unto the sons of Israel, and thou shalt say unto them, —When ye are passing over the Jordan unto the land of Canaan,
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,
11 then shall ye find for you, convenient cities, cities of refuge, shall they be unto you, —and the manslayer, who hath slain a person, by mistake, shall flee thither.
so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
12 So shall the cities serve you for places of refuge from the redeemer, —that the manslayer may not die, until he has stood before the assembly, for judgment,
Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, [Eig. Löser, der nächste Verwandte] daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.
13 And as touching the cities which ye shall give six cities of refuge, shall there be unto you.
Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.
14 Three of the cities, shall ye give, on this side the Jordan, and three of the cities, shall ye give in the land of Canaan, —cities of refuge, shall they be.
Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.
15 For the sons of Israel and for the sojourner. and for the settler in your midst, shall these six cities serve, as places of refuge, —that any one may flee thither who hath slain a person, by mistake.
Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
16 If, then, with an instrument of iron, he smote him, and he died, a manslayer, he is, —a manslayer, shall surely die.
Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder [Hier und nachher dasselbe Wort wie: "Totschläger"; ] der Mörder soll gewißlich getötet werden.
17 Or if with a stone thrown by hand, where-by one might die, he smote him and he died, a manslayer, he is, —the man-slayer, shall surely die,
Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, [Eig. mit einem Handstein, d. h. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. v 18: Handwerkzeug] wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.
18 Or, if with hand-weapon of wood, wherewith one might die, he smote him and he died a manslayer, he is, —the manslayer shall surely die.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, [O. Gegenstand] das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.
19 The blood-redeemer, he, shall put to death the man-slayer, —when he lighteth upon him, he, shall put him to death.
Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
20 Or if with hate, he shall thrust at him, or hurl at him designedly, and he have died,
Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,
21 or if with enmity, he hath smitten him with his hand and he is dead, then shall he that dealt the blow, be surely put to death. a manslayer, he is—the blood-redeemer shall put to death the man-slayer, when he lighteth upon him.
oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
22 But if suddenly, without enmity, he shall thrust him, or hurl upon him any missile, without design;
Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
23 Or with any stone whereby one might die without seeing him, and it fall upon him, and he dieth; he, not being at enmity with him, nor seeking to harm him,
oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:
24 then shall the assembly judge, between him that smote and the blood-redeemer, —according to these regulations;
so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;
25 and the assembly shall rescue the manslayer out of the hand of the blood-redeemer, and the assembly shall restore him unto his city of refuge whither he had fled, —and he shall dwell therein until the death of the high priest, who hath been anointed with the hallowing oil.
und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
26 But if the man-slayer, go out, of the bounds of his city of refuge, whereinto he hath fled;
Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
27 and the blood-redeemer, find him, outside the bounds of his city of refuge, then may the blood-redeemer slay the slayer, without being guilty of blood;
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.
28 for in his city of refuge, should he have remained, until the death of the high priest, —and, after the death of the high priest, might he have returned into the land which he doth possess.
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -
29 So shall these serve you as a regulative statute unto your generations, —wheresoever ye may dwell.
Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
30 Whosoever taketh away life, at the mouth of witnesses, shall, the slayer be slain, —but, one witness, shall not testify against a person, to put him to death.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, [Eig. antworten] daß er sterbe.
31 And ye shall accept no ransom for the life of him that slayeth, if he have unlawfully caused death, —but he, must surely be put to death.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.
32 And ye shall accept no ransom for him that hath fled to his city of refuge, if he should return to dwell in the land before the death of the priest.
Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor [Eig. bis zu] dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.
33 So shall ye not pollute the land wherein ye are, for blood, doth pollute the land, and for the land, no propitiatory-covering can be made, as touching blood, that is shed therein, save with the blood of him that shed it;
Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34 thou must not then make unclean the land wherein, ye, are dwelling, in the midst of which, I, have my habitation; for, I,—Yahweh, am making my habitation in the midst of the sons of Israel.
Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.