< Leviticus 25 >

1 And the LORD spoke unto Moses in mount Sinai, saying:
Und Jahwe redete mit Mose auf dem Berge Sinai also:
2 Speak unto the children of Israel, and say unto them: When ye come into the land which I give you, then shall the land keep a sabbath unto the LORD.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, so soll das Land Jahwe eine Ruhezeit halten.
3 Six years thou shalt sow thy field, and six years thou shalt prune thy vineyard, and gather in the produce thereof.
Sechs Jahre hindurch magst du dein Feld besäen und sechs Jahre hindurch deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einheimsen.
4 But in the seventh year shall be a sabbath of solemn rest for the land, a sabbath unto the LORD; thou shalt neither sow thy field, nor prune thy vineyard.
Aber das siebente Jahr soll für das Land eine Zeit unbedingter Ruhe sein, eine Ruhezeit für Jahwe. Da darfst du dein Feld nicht besäen, noch deinen Weinberg beschneiden;
5 That which groweth of itself of thy harvest thou shalt not reap, and the grapes of thy undressed vine thou shalt not gather; it shall be a year of solemn rest for the land.
den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks nicht lesen - es soll ein Ruhejahr sein für das Land.
6 And the sabbath-produce of the land shall be for food for you: for thee, and for thy servant and for thy maid, and for thy hired servant and for the settler by thy side that sojourn with thee;
Was das Land in der Ruhezeit freiwillig trägt, soll euch zur Nahrung dienen - dir, deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie deinem Lohnarbeiter und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
7 and for thy cattle, and for the beasts that are in thy land, shall all the increase thereof be for food.
auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll alles, was es trägt, zur Nahrung dienen.
8 And thou shalt number seven sabbaths of years unto thee, seven times seven years; and there shall be unto thee the days of seven sabbaths of years, even forty and nine years.
Weiter sollst du sieben Ruhejahre zählen - siebenmal sieben Jahre - so daß die Zeit der sieben Ruhejahre neunundvierzig Jahren gleichkommt.
9 Then shalt thou make proclamation with the blast of the horn on the tenth day of the seventh month; in the day of atonement shall ye make proclamation with the horn throughout all your land.
Dann aber sollst du im siebenten Monat, am zehnten des Monats die Lärmposaune erschallen Iassen; am Sühntage sollt ihr überall in eurem Lande die Posaune erschallen lassen
10 And ye shall hallow the fiftieth year, and proclaim liberty throughout the land unto all the inhabitants thereof; it shall be a jubilee unto you; and ye shall return every man unto his possession, and ye shall return every man unto his family.
und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.
11 A jubilee shall that fiftieth year be unto you; ye shall not sow, neither reap that which groweth of itself in it, nor gather the grapes in it of the undressed vines.
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.
12 For it is a jubilee; it shall be holy unto you; ye shall eat the increase thereof out of the field.
Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.
13 In this year of jubilee ye shall return every man unto his possession.
In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.
14 And if thou sell aught unto thy neighbour, or buy of thy neighbour's hand, ye shall not wrong one another.
Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen.
15 According to the number of years after the jubilee thou shalt buy of thy neighbour, and according unto the number of years of the crops he shall sell unto thee.
Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16 According to the multitude of the years thou shalt increase the price thereof, and according to the fewness of the years thou shalt diminish the price of it; for the number of crops doth he sell unto thee.
Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir.
17 And ye shall not wrong one another; but thou shalt fear thy God; for I am the LORD your God.
So übervorteilt nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gotte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
18 Wherefore ye shall do My statutes, and keep Mine ordinances and do them; and ye shall dwell in the land in safety.
Darum sollt ihr nach meinen Satzungen thun und meine Rechte beobachten und nach ihnen thun, damit ihr sicher im Lande wohnt.
19 And the land shall yield her fruit, and ye shall eat until ye have enough, and dwell therein in safety.
Da wird dann das Land seine Frucht hergeben, daß ihr euch satt essen könnt und sicher darin wohnt.
20 And if ye shall say: 'What shall we eat the seventh year? behold, we may not sow, nor gather in our increase';
Und falls ihr sprächet: Was sollen wir essen im siebenten Jahre, wenn wir nicht säen und uns keine Früchte einsammeln dürfen?
21 then I will command My blessing upon you in the sixth year, and it shall bring forth produce for the three years.
So wisset: Ich werde im sechsten Jahre meinen Segen zu euren Gunsten aufbieten, daß es für alle drei Jahre den nötigen Ertrag abwerfen soll.
22 And ye shall sow the eighth year, and eat of the produce, the old store; until the ninth year, until her produce come in, ye shall eat the old store.
Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.
23 And the land shall not be sold in perpetuity; for the land is Mine; for ye are strangers and settlers with Me.
Grund und Boden darf nicht endgiltig verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
24 And in all the land of your possession ye shall grant a redemption for the land.
Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.
25 If thy brother be waxen poor, and sell some of his possession, then shall his kinsman that is next unto him come, and shall redeem that which his brother hath sold.
Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
26 And if a man have no one to redeem it, and he be waxen rich and find sufficient means to redeem it;
Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,
27 then let him count the years of the sale thereof, and restore the overplus unto the man to whom he sold it; and he shall return unto his possession.
so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.
28 But if he have not sufficient means to get it back for himself, then that which he hath sold shall remain in the hand of him that hath bought it until the year of jubilee; and in the jubilee it shall go out, and he shall return unto his possession.
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
29 And if a man sell a dwelling-house in a walled city, then he may redeem it within a whole year after it is sold; for a full year shall he have the right of redemption.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
30 And if it be not redeemed within the space of a full year, then the house that is in the walled city shall be made sure in perpetuity to him that bought it, throughout his generations; it shall not go out in the jubilee.
Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.
31 But the houses of the villages which have no wall round about them shall be reckoned with the fields of the country; they may be redeemed, and they shall go out in the jubilee.
Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.
32 But as for the cities of the Levites, the houses of the cities of their possession, the Levites shall have a perpetual right of redemption.
Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu.
33 And if a man purchase of the Levites, then the house that was sold in the city of his possession, shall go out in the jubilee; for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel.
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
34 But the fields of the open land about their cities may not be sold; for that is their perpetual possession.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.
35 And if thy brother be waxen poor, and his means fail with thee; then thou shalt uphold him: as a stranger and a settler shall he live with thee.
Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.
36 Take thou no interest of him or increase; but fear thy God; that thy brother may live with thee.
Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe.
37 Thou shalt not give him thy money upon interest, nor give him thy victuals for increase.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher.
38 I am the LORD your God, who brought you forth out of the land of Egypt, to give you the land of Canaan, to be your God.
Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euch das Land Kanaan zu verleihen, um euer Gott zu sein.
39 And if thy brother be waxen poor with thee, and sell himself unto thee, thou shalt not make him to serve as a bondservant.
Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen.
40 As a hired servant, and as a settler, he shall be with thee; he shall serve with thee unto the year of jubilee.
Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.
41 Then shall he go out from thee, he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von dir ausgehen und zu seinem Geschlechte zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen Besitztume kommen.
42 For they are My servants, whom I brought forth out of the land of Egypt; they shall not be sold as bondmen.
Denn meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten weggeführt habe; sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
43 Thou shalt not rule over him with rigour; but shalt fear thy God.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gotte.
44 And as for thy bondmen, and thy bondmaids, whom thou mayest have: of the nations that are round about you, of them shall ye buy bondmen and bondmaids.
Und wenn du Sklaven und Sklavinnen haben willst: Von den Völkern, die euch rings umgeben, - von denen mögt ihr Sklaven und Sklavinnen kaufen.
45 Moreover of the children of the strangers that do sojourn among you, of them may ye buy, and of their families that are with you, which they have begotten in your land; and they may be your possession.
Auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, mögt ihr welche kaufen, sowie aus ihrer Sippschaft, die sich bei euch befindet, die in eurem Lande geboren ist; sie sollen euer Besitztum sein,
46 And ye may make them an inheritance for your children after you, to hold for a possession: of them may ye take your bondmen for ever; but over your brethren the children of Israel ye shall not rule, one over another, with rigour.
und ihr mögt sie auf eure Kinder nach euch vererben, daß sie ihr Eigentum seien, und mögt sie so dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure Brüder, die Israeliten, - da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen.
47 And if a stranger who is a settler with thee be waxen rich, and thy brother be waxen poor beside him, and sell himself unto the stranger who is a settler with thee, or to the offshoot of a stranger's family,
Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besitz gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft,
48 after that he is sold he may be redeemed; one of his brethren may redeem him;
so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können. Einer seiner Brüder mag ihn auslösen,
49 or his uncle, or his uncle's son, may redeem him, or any that is nigh of kin unto him of his family may redeem him; or if he be waxen rich, he may redeem himself.
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn auslösen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte mag ihn auslösen; oder, wenn er selbst wieder zu Besitz gelangt, so mag er sich auslösen.
50 And he shall reckon with him that bought him from the year that he sold himself to him unto the year of jubilee; and the price of his sale shall be according unto the number of years; according to the time of a hired servant shall he be with him.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
51 If there be yet many years, according unto them he shall give back the price of his redemption out of the money that he was bought for.
Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.
52 And if there remain but few years unto the year of jubilee, then he shall reckon with him; according unto his years shall he give back the price of his redemption.
Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.
53 As a servant hired year by year shall he be with him; he shall not rule with rigour over him in thy sight.
Gleich einem, der Jahr um Jahr für Lohn arbeitet, soll er bei ihm sein; du darfst nicht ruhig mit ansehen, daß er mit Härte über ihn herrscht.
54 And if he be not redeemed by any of these means, then he shall go out in the year of jubilee, he, and his children with him.
Falls er aber nicht in dieser Weise ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen.
55 For unto Me the children of Israel are servants; they are My servants whom I brought forth out of the land of Egypt: I am the LORD your God.
Denn die Israeliten gehören mir als Knechte zu; meine Knechte sind sie, der ich sie aus Ägypten weggeführt habe, ich, Jahwe, ihr Gott!

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