< Exodus 22 >
1 If a man steale an oxe or a sheepe, and kill it or sell it, he shall restore fiue oxen for the oxe, and foure sheepe for the sheepe.
Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten. Ersatz muß er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.
2 If a thiefe bee founde breaking vp, and be smitten that he dye, no blood shall be shed for him.
Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord anzusehen;
3 But if it be in the day light, blood shall be shed for him: for he should make full restitution: if he had not wherewith, then shoulde he bee solde for his theft.
wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord für ihn als vorliegend angenommen werden.
4 If the theft bee founde with him, aliue, (whether it be oxe, asse, or sheepe) he shall restore the double.
Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;
5 If a man doe hurt fielde, or vineyarde, and put in his beast to feed in an other mans fielde, he shall recompence of the best of his owne fielde, and of the best of his owne vineyard.
Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –
6 If fire breake out, and catche in ye thornes, and the stackes of corne, or the standing corne, or the fielde be consumed, he that kindled the fire shall make full restitution.
Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«
7 If a man deliuer his neighbour money or stuffe to keepe, and it be stollen out of his house, if the thiefe be found, he shall pay the double.
»Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
8 If the thiefe be not founde, then the master of the house shalbe brought vnto the Iudges to sweare, whether he hath put his hande vnto his neighbours good, or no.
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
9 In all maner of trespasse, whether it bee for oxen, for asse, for sheepe, for raiment, or for any maner of lost thing, which an other chalengeth to be his, the cause of both parties shall come before the iudges, and whom the Iudges condemne, he shall pay the double vnto his neighbour.
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
10 If a man deliuer vnto his neighbour to keepe asse, or oxe, or sheepe, or any beast, and it die, or be hurt, or taken away by enemies, and no man see it,
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat,
11 An othe of the Lord shalbe betweene the twaine, that hee hath not put his hande vnto his neighbours good, and the owner of it shall take the othe, and he shall not make it good:
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
12 But if it be stollen from him, he shall make restitution vnto the owner thereof.
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
13 If it be torne in pieces, he shall bring recorde, and shall not make that good, which is deuoured.
Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –
14 And if a man borow ought of his neighbour, and it be hurt, or els die, the owner thereof not being by, he shall surely make it good.
Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich Ersatz leisten;
15 If the owner thereof bee by, hee shall not make it good: for if it be an hired thing, it came for his hire.
war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«
16 And if a man entise a maide that is not betrothed, and lie with her, hee shall endowe her, and take her to his wife.
»Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.
17 If her father refuse to giue her to him, hee shall pay money, according to ye dowry of virgins.
Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.«
18 Thou shalt not suffer a witch to liue.
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
19 Whosoeuer lieth with a beast, shall dye the death.
Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –
20 Hee that offereth vnto any gods, saue vnto the Lord onely, shalbe slaine.
Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.
21 Moreouer, thou shalt not do iniurie to a stranger, neither oppresse him: for ye were strangers in the land of Egypt.
Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –
22 Ye shall not trouble any widowe, nor fatherlesse childe.
Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
23 If thou vexe or trouble such, and so he call and cry vnto me, I will surely heare his cry.
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören,
24 Then shall my wrath be kindled, and I will kill you with the sword, and your wiues shall be widowes, and your children fatherlesse.
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
25 If thou lende money to my people, that is, to the poore with thee, thou shalt not bee as an vsurer vnto him: yee shall not oppresse him with vsurie.
Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –
26 If thou take thy neighbours rayment to pledge, thou shalt restore it vnto him before the sunne go downe:
Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;
27 For that is his couering only, and this is his garment for his skin: wherin shall he sleepe? therefore when he crieth vnto mee, I will heare him: for I am mercifull.
denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –
28 Thou shalt not raile vpon the Iudges, neither speake euil of the ruler of thy people.
Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen. –
29 Thine abundance and thy licour shalt thou not keepe backe. The first borne of thy sonnes shalt thou giue me.
Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
30 Likewise shalt thou do with thine oxen and with thy sheepe: seuen dayes it shall bee with his damme, and the eight day thou shalt giue it me.
Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –
31 Ye shall be an holy people vnto me, neither shall ye eate any flesh that is torne of beastes in the fielde: ye shall cast it to the dogge.
Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«