< 約書亞記 20 >
Und Jehovah redete zu Joschua und sprach:
2 「你吩咐以色列人說:你們要照着我藉摩西所曉諭你們的,為自己設立逃城,
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Nehmet euch die Zufluchtsstätte, von denen Ich zu euch durch Moses Hand geredet habe.
3 使那無心而誤殺人的,可以逃到那裏。這些城可以作你們逃避報血仇人的地方。
Auf daß dahin fliehe der Totschläger, der eine Seele aus Versehen und ohne Wissen geschlagen hat; und sie sollen euch eine Zuflucht vor dem Bluträcher sein.
4 那殺人的要逃到這些城中的一座城,站在城門口,將他的事情說給城內的長老們聽。他們就把他收進城裏,給他地方,使他住在他們中間。
Und der da flieht zu einer von diesen Städten, soll stehen am Eingang des Tores der Stadt, und soll vor den Ohren der Ältesten dieser Stadt seine Worte reden, und sie sollen ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne.
5 若是報血仇的追了他來,長老不可將他交在報血仇的手裏;因為他是素無仇恨,無心殺了人的。
Und so der Bluträcher ihm hinten nachsetzt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand überantworten, weil er ohne Wissen seinen Genossen geschlagen hat, und hat ihn nicht seit gestern oder ehegestern gehaßt.
6 他要住在那城裏,站在會眾面前聽審判,等到那時的大祭司死了,殺人的才可以回到本城本家,就是他所逃出來的那城。」
Und er wohne in selbiger Stadt, bis daß er vor der Gemeinde zu Gericht stehe, bis daß sterbe der Hohepriester, der in denselben Tagen sein wird. Alsdann darf der Totschläger in seine Stadt und in sein Haus zurückkehren, zur Stadt, aus der er geflohen ist.
7 於是,以色列人在拿弗他利山地分定加利利的基低斯;在以法蓮山地分定示劍;在猶大山地分定基列‧亞巴(基列‧亞巴就是希伯崙);
Und sie heiligten Kedesch im Galil auf dem Gebirge Naphthali und Schechem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arbah, das ist Chebron, auf dem Gebirge Judah.
8 又在約旦河外耶利哥東,從呂便支派中,在曠野的平原,設立比悉;從迦得支派中設立基列的拉末;從瑪拿西支派中設立巴珊的哥蘭。
Und jenseits des Jordans bei Jericho nach dem Aufgang zu, gaben sie Bezer in der Wüste in der Ebene vom Stamme Rubens, und Ramoth in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Baschan vom Stamm Menascheh.
9 這都是為以色列眾人和在他們中間寄居的外人所分定的城邑,使誤殺人的都可以逃到那裏,不死在報血仇人的手中,等他站在會眾面前聽審判。
Dies waren die Städte, bestimmt für alle Söhne Israels und den Fremdling, der sich in ihrer Mitte aufhält, auf daß dahin fliehe jeder, der aus Versehen eine Seele schlägt, auf daß er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis daß er vor der Gemeinde gestanden ist.