< 申命記 20 >
1 「你出去與仇敵爭戰的時候,看見馬匹、車輛,並有比你多的人民,不要怕他們,因為領你出埃及地的耶和華-你上帝與你同在。
Wenn du wider deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen siehst, ein Volk, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir.
Wenn es nun zur Schlacht kommen soll, so trete der Priester herzu und rede mit dem Volk und sage zu ihm: Israel, höre zu:
3 說:『以色列人哪,你們當聽,你們今日將要與仇敵爭戰,不要膽怯,不要懼怕戰兢,也不要因他們驚恐;
Ihr zieht heute in den Kampf wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht! Fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen!
4 因為耶和華-你們的上帝與你們同去,要為你們與仇敵爭戰,拯救你們。』
Denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch mit euren Feinden streite, um euch zu helfen.
5 官長也要對百姓宣告說:『誰建造房屋,尚未奉獻,他可以回家去,恐怕他陣亡,別人去奉獻。
Auch die Amtleute sollen mit dem Volke reden und sagen: Wer ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat, der gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht im Kriege umkomme und ein anderer es einweihe.
6 誰種葡萄園,尚未用所結的果子,他可以回家去,恐怕他陣亡,別人去用。
Wer einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nie abgelesen hat, der gehe und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer die erste Lese halte!
7 誰聘定了妻,尚未迎娶,他可以回家去,恐怕他陣亡,別人去娶。』
Wer sich mit einem Weibe verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer sie heimführe.
8 官長又要對百姓宣告說:『誰懼怕膽怯,他可以回家去,恐怕他弟兄的心消化,和他一樣。』
Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volke reden und sagen: Wer sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht auch das Herz seiner Brüder so verzagt mache, wie sein Herz ist!
Und wenn die Amtleute aufgehört haben, zu dem Volke zu reden, so sollen sie Hauptleute an die Spitze des Volkes stellen.
10 「你臨近一座城、要攻打的時候,先要對城裏的民宣告和睦的話。
Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bekriegen, so sollst du ihr Frieden anbieten.
11 他們若以和睦的話回答你,給你開了城,城裏所有的人都要給你效勞,服事你;
Antwortet sie dir friedlich und tut sie dir auf, so soll alles Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig und dienstbar sein.
12 若不肯與你和好,反要與你打仗,你就要圍困那城。
Will sie aber nicht friedlich mit dir unterhandeln, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie.
13 耶和華-你的上帝把城交付你手,你就要用刀殺盡這城的男丁。
Und wenn der HERR, dein Gott, sie dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was darin männlich ist, mit der Schärfe des Schwertes schlagen;
14 惟有婦女、孩子、牲畜,和城內一切的財物,你可以取為自己的掠物。耶和華-你上帝把你仇敵的財物賜給你,你可以吃用。
aber die Weiber und Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du dir zur Beute nehmen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.
15 離你甚遠的各城,不是這些國民的城,你都要這樣待他。
Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen, und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören.
16 但這些國民的城,耶和華-你上帝既賜你為業,其中凡有氣息的,一個不可存留;
Aber in den Städten dieser Völker, die der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat,
17 只要照耶和華-你上帝所吩咐的將這赫人、亞摩利人、迦南人、比利洗人、希未人、耶布斯人都滅絕淨盡,
sondern du sollst an ihnen den Bann vollstrecken, nämlich an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern; wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat,
18 免得他們教導你們學習一切可憎惡的事,就是他們向自己神所行的,以致你們得罪耶和華-你們的上帝。
daß sie euch nicht lehren alle ihre Greuel zu verüben, die sie mit ihren Göttern getan, und daß ihr euch nicht an dem HERRN, eurem Gott, versündiget.
19 「你若許久圍困、攻打所要取的一座城,就不可舉斧子砍壞樹木;因為你可以吃那樹上的果子,不可砍伐。田間的樹木豈是人,叫你糟蹋嗎?
Wenn du lange Zeit vor einer Stadt liegen mußt, wider die du streitest, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt daran legst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht abhauen. Ist denn ein solcher Baum des Feldes ein Mensch, daß er von dir mit in die Belagerung einbezogen wird?
20 惟獨你所知道不是結果子的樹木可以毀壞、砍伐,用以修築營壘,攻擊那與你打仗的城,直到攻塌了。」
Was aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, so magst du dieselben verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du sie überwältigt hast.