< 5 Mose 12 >
1 »Dies sind die Satzungen und die Verordnungen, die ihr in dem Lande, das der HERR, der Gott eurer Väter, euch zum Eigentum bestimmt hat, allezeit beobachten sollt, solange ihr auf dem Erdboden lebt«:
Das sind die Satzungen und die Rechte, die ihr halten sollt sie zu tun in dem Lande, das Jehovah, der Gott deiner Väter, dir zum Erbbesitze gibt, alle Tage, die ihr auf dem Boden lebt.
2 »Ihr sollt alle Stätten von Grund aus zerstören, an denen die Völkerschaften, die ihr aus ihrem Besitz verdrängen werdet, ihre Götter verehrt haben, auf den hohen Bergen wie auf den Hügeln und unter jedem dichtbelaubten Baum.
Gänzlich zerstören sollt ihr alle Orte, da die Völkerschaften, die ihr austreibt, ihren Göttern gedient auf den hohen Bergen und auf den Hügeln und unter all den grünen Bäumen.
3 Ihr sollt also ihre Altäre niederreißen und ihre Malsteine zertrümmern, ihre Götzenbäume im Feuer verbrennen, ihre geschnitzten Götterbilder zerschlagen und ihren Namen von den betreffenden Stätten verschwinden lassen.
Und ihr sollt einreißen ihre Altäre und ihre Bildsäulen zerbrechen, und ihre Ascheren im Feuer verbrennen, und die Schnitzbilder ihrer Götter niederhauen und ihren Namen von selbigem Ort zerstören.
4 Mit dem HERRN, eurem Gott, dürft ihr es nicht so halten (wie jene Völker mit ihren Göttern);
Nicht also sollt ihr Jehovah, eurem Gotte, tun.
5 vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;
Vielmehr sollt ihr nach dem Orte, den Jehovah, euer Gott, aus all euren Stämmen erwählen wird, um Seinen Namen dort zu setzen, um dort zu wohnen, selbigem nachfragen und dahin kommen.
6 und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.
Und dahin sollt ihr eure Brandopfer und eure Schlachtopfer und eure Zehnten, und die Hebe eurer Hand, und eure Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstlinge eures Rindviehs und eures Kleinviehs hinbringen.
7 Dort sollt ihr auch eure Opfermahlzeiten vor dem HERRN, eurem Gott, halten, ihr und eure Familien, und euch der Freude über alles das hingeben, was ihr mit eurer Hände Arbeit beschafft habt und womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
Und dort sollt ihr essen vor Jehovah, eurem Gott, und ihr und euer Haus sollt fröh- lich sein ob allem, nach dem ihr eure Hand ausgereckt, womit Jehovah, dein Gott, dich gesegnet hat.
8 Ihr dürft es künftig nicht mehr so machen, wie wir es heutigentags hier ein jeder ganz nach seinem Belieben zu tun pflegen;
Ihr sollt nicht tun, nach allem, das wir heute hier tun, ein jeder Mann alles, das recht ist in seinen Augen.
9 denn bis jetzt seid ihr noch nicht zum ruhigen Besitz des Erbteils gekommen, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.
Denn bis jetzt seid ihr noch nicht zur Ruhe und zu dem Erbe hineingekommen, das Jehovah, dein Gott, dir geben wird.
10 Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Lande wohnt, das der HERR, euer Gott, euch als Erbbesitz verleihen will, und wenn er euch Ruhe vor allen euren Feinden ringsum verschafft hat, so daß ihr in Sicherheit wohnt,
Nun aber setzt ihr über den Jordan und wohnet in dem Lande, das Jehovah, euer Gott, euch zum Erbe gibt, und Er wird euch zur Ruhe bringen vor allen euren Feinden ringsum, so daß ihr wohnet in Sicherheit.
11 dann sollt ihr an die Stätte, die der HERR, euer Gott, zur Wohnung für seinen Namen erwählen wird, alles das bringen, was ich euch gebiete: eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr dem HERRN geloben werdet.
Und es soll sein, daß an dem Orte, den Jehovah, euer Gott, erwählen wird, da Seinen Namen wohnen zu lassen, dahin sollt ihr hinbringen alles, was ich euch gebiete, eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebe eurer Hand, und alle die Auswahl eurer Gelübde, die ihr Jehovah geloben werdet.
12 Dort sollt ihr auch vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein, ihr und eure Söhne und Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Ortschaften wohnen; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich euch.
Und ihr sollt fröhlich sein vor Jehovah, eurem Gotte, ihr und eure Söhne und eure Töchter, und eure Knechte und eure Mägde und der Levite, der in euren Toren ist; denn er hat kein Teil und kein Erbe mit euch.
13 Hüte dich wohl, deine Brandopfer an jedem beliebigen Ort, den du dir ersehen wirst, darzubringen!
Hüte dich, daß du deine Brandopfer nicht aufopferst an jeglichem Orte, den du siehst;
14 Vielmehr sollst du nur an der Stätte, die der HERR in einem deiner Stammesgebiete erwählen wird, deine Brandopfer darbringen und dort alles das verrichten, was ich dir gebiete.
Sondern an dem Ort, den Jehovah unter einem deiner Stämme erwählt, dort sollst du deine Brandopfer aufopfern, und dort alles das tun, was ich dir gebiete.
15 Doch darfst du in all deinen Wohnorten ganz nach Herzenslust schlachten und Fleisch essen, je nachdem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: der Reine wie der Unreine darf es essen, wie das Fleisch einer Gazelle oder eines Hirsches;
Doch magst du, nach allem Gelüste deiner Seele schlachten und Fleisch essen, je nach dem Segen, den dir Jehovah, dein Gott, geben wird, in all deinen Toren, der Unreine und der Reine mögen es essen, wie das Reh und den Hirsch.
16 nur das Blut dürft ihr nicht genießen: auf die Erde müßt ihr es wie Wasser schütten.
Nur das Blut sollt ihr nicht essen. Auf die Erde gießet es aus, wie das Wasser.
17 Du darfst nicht in deinen Wohnorten den Zehnten deines Getreides und Weins und Öls verzehren, auch nicht die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs und keins von deinen Gelübdeopfern, die du geloben wirst, auch nicht deine freiwilligen Gaben und die Hebeopfer, die du darbringen wirst;
Du darfst nicht in deinen Toren essen den Zehnten deines Korns und deines Mosts und deines Öls, noch die Erstgeburt deines Rindes und deines Kleinviehs, noch irgendwelche von deinen Gelübden, die du gelobt, noch deine freiwilligen Opfer, noch die Hebe deiner Hand;
18 sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie an der Stätte verzehren, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, auch die Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, an allem erfreuen, was du mit deiner Hände Arbeit beschafft hast.
Sondern vor Jehovah, deinem Gotte, sollst du es essen am Orte, den Jehovah, dein Gott, erwählen wird, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levite, der in deinen Toren ist, und sollst fröhlich sein vor Jehovah, deinem Gotte, an allem, wo du deine Hand ausstreckst.
19 Hüte dich, die Leviten unbeachtet zu lassen, solange du in deinem Lande lebst!«
Hüte dich, daß du den Leviten nicht verlässest, alle deine Tage auf deinem Boden.
20 »Wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er dir zugesagt hat, und du dann denkst: ›Ich möchte wohl Fleisch essen!‹, weil du Verlangen nach Fleisch trägst, so magst du ganz nach Herzenslust Fleisch essen.
Wenn Jehovah, dein Gott, deine Grenze ausbreitet, wie Er zu dir geredet hat, und du sprichst: Ich möchte Fleisch essen, weil deine Seele danach gelüstet, Fleisch zu essen, darfst du nach all deiner Seele Gelüste Fleisch essen.
21 Wenn (in diesem Fall) die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, weit von dir entfernt ist, so schlachte von deinen Rindern und deinem Kleinvieh, die der HERR dir gegeben hat, wie ich dir geboten habe, und iß davon in deinen Wohnorten ganz nach Herzenslust.
Wenn der Ort, den Jehovah, dein Gott, erwählt, Seinen Namen daselbst einzusetzen, fern von dir ist, so schlachte von deinem Rind und deinem Kleinvieh, das Jehovah dir gegeben, wie ich dir geboten habe, und iß in deinen Toren, nach allen Gelüsten deiner Seele.
22 Jedoch sollst du es so essen, wie man Fleisch von der Gazelle und vom Hirsch genießt: der Reine wie der Unreine darf es ohne Unterschied essen.
Nur wie man das Reh und den Hirsch ißt, sollst du es essen. Der Unreine und der Reine zugleich mögen davon essen.
23 Nur halte daran fest, kein Blut zu genießen; denn das Blut ist die Seele, und du darfst die Seele nicht zugleich mit dem Fleisch essen.
Nur halte fest daran, daß du das Blut nicht issest; denn das Blut ist die Seele und die Seele sollst du nicht mit dem Fleisch essen.
24 Du darfst es nicht genießen: schütte es vielmehr wie Wasser auf die Erde.
Du sollst es nicht essen; auf die Erde, wie Wasser gieß es aus.
25 Du darfst es nicht genießen, damit es dir und deinen Kindern nach dir gut ergeht, wenn du tust, was dem HERRN wohlgefällig ist.
Du sollst es nicht essen, auf daß es gut gehe dir und deinen Söhnen nach dir, so du tust, was recht ist in Jehovahs Augen.
26 Jedoch die heiligen Gaben, die dir obliegen, und deine Gelübdeopfer sollst du nehmen und dich mit ihnen an die Stätte begeben, die der HERR sich erwählen wird,
Nur dein Geheiligtes, das du haben wirst, und deine Gelübde sollst du aufheben und kommen zu dem Ort, den Jehovah erwählen wird.
27 und du sollst deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, auf dem Altar des HERRN, deines Gottes, darbringen, und zwar soll das Blut deiner Schlachtopfer an den Altar des HERRN, deines Gottes, geschüttet werden, das Fleisch aber darf von dir gegessen werden.
Und bereite deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut auf dem Altare Jehovahs, deines Gottes, und das Blut deiner Schlachtopfer gieße man auf den Altar Jehovahs, deines Gottes; und das Fleisch sollst du essen.
28 Beachte und befolge alle diese Gebote, die ich dir zur Pflicht mache, damit es dir und deinen Kindern nach dir allezeit gut ergeht, wenn du tust, was in den Augen des HERRN, deines Gottes, gut und recht ist.«
Halte und höre alle diese Worte, die ich dir gebiete, auf daß es gut gehe dir und deinen Söhnen nach dir ewiglich, darum, daß du tust, was gut und recht ist in den Augen Jehovahs, deines Gottes.
29 »Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften, zu deren Vertreibung du ausziehst, vor dir her ausgerottet hat und du nach ihrer Vertreibung in ihrem Lande wohnst,
Wenn Jehovah, dein Gott, ausrotten wird die Völkerschaften, dahin du kommst, sie vor dir auszutreiben, und du sie austreibst und in ihrem Lande wohnest;
30 so hüte dich wohl, dich durch ihr Beispiel zur Nachahmung verführen zu lassen, nachdem sie vor dir vertilgt worden sind, und dich nach ihren Göttern zu erkundigen, indem du fragst: ›Wie haben diese Völkerschaften ihre Götter verehrt?‹ und dann sagst: ›Ich will es auch so machen!‹
Hüte dich, daß du nicht ihnen nach dich verstrickst, nach ihrer Vernichtung vor dir; und nicht nach ihren Göttern fragst, und sagst: Wie diese Völkerschaften ihren Göttern dienten, so will auch ich tun.
31 So darfst du gegen den HERRN, deinen Gott, nicht verfahren; denn alles Mögliche, was für den HERRN ein Greuel ist, den er verabscheut, haben sie bei ihrem Götterdienst verübt; sogar ihre Söhne und Töchter haben sie ja ihren Göttern zu Ehren im Feuer verbrannt!«
Tue nicht also Jehovah, deinem Gott; denn alles, was Jehovah ein Greuel ist, den Er haßt, haben sie ihren Göttern getan, so daß sie auch ihre Söhne und ihre Töchter ihren Göttern im Feuer verbrannten.
32 »Alle Gebote, die ich euch zur Pflicht mache, sollt ihr gewissenhaft beobachten, ohne etwas hinzuzufügen oder etwas davon wegzulassen.« –
All das Wort, das ich euch gebiete, sollet ihr halten es zu tun, und nichts dazu tun und nichts davon tun.