< 3 Mose 14 >

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen,
Dies sind die Bestimmungen in betreff des Aussätzigen zur Zeit seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden;
3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;
und zwar muß der Priester zu ihm hinaus vor das Lager gehen. Wenn nun der Priester bei der Besichtigung findet, daß die vom Aussatze betroffene Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,
4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene WolLE und Ysop.
so soll der Priester Befehl geben, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige reine Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop bringe.
5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser.
Sodann soll der Priester Befehl geben, daß man den einen Vogel schlachte, in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, rosinfarbener WolLE und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser
Den lebendigen Vogel aber, das Cedernholz, den Karmesin und Ysop soll er nehmen und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des über dem lebendigen Wasser geschlachteten Vogels eintauchen.
7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
Sodann soll er den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmaI besprengen und ihn so reinigen; den lebendigen Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.
8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alLE seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben.
Und der, welcher sich reinigen läßt, muß seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich baden, so wird er rein werden. Darnach darf er hineingehen ins Lager, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Und am siebenten Tage soll er alLE seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, daß alLE Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
Am siebenten Tag aber soll er alle seine Haare abscheren - Haupt, Bart und Augenbrauen, kurz alle seine Haare soll er abscheren; sodann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib baden, so wird er rein werden.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.
Am achten Tag aber soll er zwei fehllose Lämmer nehmen und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, nebst drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angemacht ist, zum Speisopfer und einem Log Öl.
11 Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN vor der Tür der Hütte des Stifts.
Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Dinge Jahwe darstellen an der Thüre des Offenbarungszeltes.
12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben;
Sodann soll der Priester das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl und soll beides als Webe vor Jahwe weben.
13 und danach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist das Allerheiligste.
Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.
14 Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.
Sodann nehme der Priester etwas von dem Blute des Schuldopfers und der Priester streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
15 Danach soll er des Öls aus dem Log nehmen und in seine (des Priesters) linke Hand gießen,
Alsdann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es auf seine - des Priesters - linke Hand.
16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Öl siebenmal vor dem HERRN.
Sodann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor Jahwe.
17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an den rechten Ohrknorpel, an den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN.
Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit ihm so der Priester Sühne schaffe vor Jahwe.
19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten
Sodann soll der Priester das Sündopfer herrichten, um dem, der sich reinigen läßt, Sühne zu schaffen wegen seiner Unreinigkeit; darnach soll er das Brandopfer schlachten.
20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.
Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar darbringen; und wenn ihm so der Priester Sühne geschafft hat, wird er rein werden.
21 Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl
Wenn er aber arm ist und nicht so viel zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit es gewebt und ihm Sühne geschafft werde, dazu ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angemacht, zum Speisopfer und ein Log Öl,
22 und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer;
ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben - was er zu leisten vermag -, damit die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer diene.
23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HERRN.
Und zwar soll er sie am achten Tage, nachdem er rein geworden, zum Priester bringen, an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe;
24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN;
und der Priester nehme das Schuldopferlamm nebst dem Log Öl und der Priester webe beides als Webe vor Jahwe.
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes;
Sodann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
26 und des Öls in seine (des Priesters) linke Hand gießen
Von dem Öl aber gieße der Priester etwas in seine - des Priesters - linke Hand
27 und mit seinem rechten Finger das Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.
und es sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor Jahwe.
28 Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl, das in seiner Hand ist, dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, auf die mit dem Blute des Schuldopfers bestrichene Stelle.
29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN,
Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit er ihm Sühne schaffe vor Jahwe.
30 und danach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,
Sodann soll er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, die er zu leisten vermochte, herrichten,
31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN.
- die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer, und so soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne schaffen vor Jahwe.
32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört.
Das sind die Bestimmungen in betreff dessen, der mit Aussatz behaftet ist, bei seiner Reinigung aber nicht so viel zu leisten vermag.
33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose und Aaron also:
34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zu eigen geben will, und ich lasse in dem Lande, das ihr zu eigen habt, an irgend einem Hause eine aussätzige Stelle entstehen,
35 so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
so soll der, dem das Haus gehört, hingehen und es dem Priester melden und sprechen: An meinem Hause zeigt sich etwas wie Aussatz!
36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingehet, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
So soll dann der Priester Befehl geben, das Haus auszuräumen, bevor der Priester hineingeht, um die betreffende Stelle zu besichtigen, damit nicht etwa alles, was sich im Hause befindet, für unrein erklärt werden muß. Alsdann soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist,
Wenn er nun bei der Besichtigung der aussätzigen Stellen wahrnimmt, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses befinden in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen, als die Wandfläche,
38 so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
so soll der Priester aus dem Hause heraus an die Thüre des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand,
Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,
40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
so soll der Priester Befehl geben, daß man die Steine, an denen sich der Aussatz zeigt, herausreißt und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort wirft.
41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
Das Haus selbst aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den abgekratzten Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen nehmen und das Haus bewerfen.
Sodann soll man andere Steine nehmen und an Stelle jener Steine einsetzen; ebenso soll man anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43 Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
Wenn dann der Aussatz abermals am Hause hervorbricht, nachdem man die Steine herausgerissen, das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.
so soll der Priester hineingehen, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz weiter um sich gegriffen hat am Hause, so ist es ein bösartiger Aussatz an dem Hause: dasselbe ist unrein.
45 Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
Und man soll das Haus abbrechen, die zu ihm gehörenden Steine, Balken und den gesamten Lehmbewurf am Hause, und soll es hinausschaffen an einen unreinen Ort draußen vor der Stadt.
46 Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.
Und wer das Haus betritt, so lange es verschlossen ist, der soll für unrein gelten bis zum Abend.
47 Und wer drinnen liegt oder drinnen isset, der soll seine Kleider waschen.
Und wer in dem Hause geschlafen hat, der muß seine Kleider waschen; und wer in dem Hause gegessen hat, der muß seine Kleider waschen.
48 Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.
Wenn aber der Priester hineinkommen und bei der Besichtigung finden sollte, daß der Aussatz nicht weiter am Hause um sich gegriffen hat, nachdem das Haus neu beworfen war, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn der Schaden ist geheilt.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz und rosinfarbne WolLE und Ysop
So soll er dann, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.
50 und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem fließenden Wasser.
Den einen Vogel schlachte er in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;
51 Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen.
das Cedernholz aber, den Ysop, den Karmesin und den lebendigen Vogel soll er nehmen und in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen
52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Ysop und mit rosinfarbner Wolle.
und soll so das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser, sowie mit dem lebendigen Vogel, dem Cedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen.
53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist's rein.
Den lebendigen Vogel aber lasse er hinaus vor der Stadt ins freie Feld fliegen und schaffe so dem Hause Sühne: so wird es rein werden.
54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes:
Das sind die Bestimmungen in betreff der verschiedenen Arten des Aussatzes und in betreff des Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser,
sowie des Aussatzes an Kleidern und Häusern,
56 über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß,
der Hautmale, des Schorfs und der weißen Flecken,
57 auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.
um darüber zu belehren, wenn etwas unrein oder rein ist. Das sind die Bestimmungen in betreff des Aussatzes.

< 3 Mose 14 >